Hallo @Knöpfchenmama2012, die Arbeitsbescheinigungen werden auf Grundlage der Verfahrensbeschreibung erstellt. Das entsprechende Formular wird von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt. In der Verfahrensbeschreibung (Seite 53) findet sich folgende Passage: „Das künftige monatliche Einkommen ist unterschiedlich hoch, beträgt aber höchstens 165 Euro monatlich, und die Arbeitszeit beträgt weniger als 15 Stunden wöchentlich.“ Dieser Abschnitt ist im Formular mit Nein zu beantworten, da das Einkommen in Ihrem Fall konstant bleibt. Missverständnisse entstehen häufig dadurch, dass bestimmte Informationen in der Bescheinigung nicht enthalten sind, wie in diesem Fall der markierte Abschnitt. Die vollständige Verfahrensbeschreibung finden Sie unter folgendem Link: Verfahrensbeschreibung Für eine inhaltliche Anpassung des Formulars oder zur Klärung konkreter Anforderungen empfehlen wir, sich direkt an die Bundesagentur für Arbeit zu wenden.
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