Muss der Arbeitgeberzuschuss zum ZVK Beitrag auf der Lohnsteuerbescheinigung erscheinen? Wenn ja, wo? Weiß das jemand?
Hallo @JWinterstein,
beziehen Sie sich auf den ZVK-Beitrag im öffentlichen Dienst oder innerhalb der Baulohn-Abrechnung?
Grundsätzlich ist der ZVK-Beitrag in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen, wenn dieser steuerpflichtig abgerechnet wird.
In bestimmten Konstellationen wird der Betrag in der Zeile 35 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.
Mir gehts um öffentlichen Dienst, nicht um Baulohn.