Hallo @tbehrens, zu Ihrer Frage, ob eine abgeschlossene bAV eine Versorgungszusage ist: Ja, eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) kann eine Versorgungszusage sein. Eine Versorgungszusage kann als das Versprechen des Arbeitgebers dienen, dem Arbeitnehmer später eine betriebliche Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Bitte klären Sie rechtlich mit der zuständigen Versicherung, ob im entsprechenden Fragebogen der Punkt anzukreuzen ist. Welche Zahlstelle für die laufenden oder einmaligen Auszahlungen der betrieblichen Altersvorsorge zuständig ist, klären Sie bitte ebenfalls direkt mit der Versicherung.
... Mehr anzeigen