Hallo, @AngelinaMüller schrieb: Was ich jetzt nicht ganz verstehe, bei den Fahrten Wohnung-1.Tätigkeitsstätte. Man kann ja auch ein Häkchen setzen bei Pauschalversteuerung. Rechne ich den Firmen-PKW mit oder ohne Pauschalierung ab? Was ist da der Unterschied? Mitarbeiter hat 16 km zur Arbeit. Vielen Dank 🙂 Das kommt darauf an, was gewünscht ist. im Hilfecenter gibt es hierzu das Dokument 5303260. Der Unterschied ist grob gesagt (Details siehe u.a. Internet): "Die geldwerten Vorteile können mit 15 % Lohnsteuer pauschaliert werden (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG). Dabei ist die Pauschalierung auf die Höhe der als Werbungskosten abziehbaren Entfernungspauschale (0,30 EUR je Entfernungskilometer) beschränkt. Aus Vereinfachungsgründen kann davon ausgegangen werden, dass monatlich an 15 Arbeitstagen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfolgen." Wenn die Option gewählt wird, wird der pauschal versteuerte gwV in Zeile 18(?) der LStB ausgewiesen, d.h. die Entfernungspauschale, die der MA im Rahmen seiner Steuererklärung geltend mchen könnte, wird entsprechend gemindert. Nähere Infos wie gesagt Internet oder besser StB. ich bin ja ziemlich neu in dem Bereich Lohn Da sollte der Chef vielleicht mal eine entsprechende Fortbildung spendieren... Lohn ist nicht ohne ... Gruß, vw
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