Moin, ja, über dieses Phänomen habe ich mich schon mehrfach geärgert und es bereitet immer wieder Probleme. Dasselbe gilt, wenn Mandanten z. B. Einnahmen haben, die mit gewährten Darlehen verrechnet werden. Auch hier lässt sich nicht einmal händisch ein USt-Schlüssel in die Buchung einfügen. Da ich auch das Konto #1371 seit Ewigkeiten nicht mehr verwende (seitdem in der Anlage EÜR auf der Angabe der Entnahmen und Einlagen bestanden wird), buche ich ihn solchen Fällen die Einnahmen immer über ein Konto im Bereich #136x. Ich muss zugeben, dass ich mich schon so daran gewöhnt habe, dass DATEV einem immer wieder solche Steine bei der Arbeit in den Weg legt, dass ich mich darüber nicht mehr wundere / ärgere, sondern einfach damit weiterarbeite, denn dieses Phänomen existiert ja schon seit Jahren. Wenn solche Dinge neu auftauchen, versuche ich auch mit meinem Input dort noch etwas zu ändern, bei alten Problemen habe ich gelernt damit zu leben. Immer nach dem Motto: Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr) Im Hinblick auf Kreditoren ist mir dieses Problem noch nie aufgefallen, da diese ja nichts mit der Ist-Versteuerung zu tun haben. Viele Grüße aus dem Norden, bfit
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