Hallo Herr Graeber, hallo Frau Klinner, vielen Dank für Ihre Antwort. Sie ist leider nicht gerade motivierend. Sie schreiben: Sonstige Nachricht ohne Bezug zum Steuerprogramm: Ziel war es, die Sonstige Nachricht zur Unterstützung unter anderem bei Corona in kurzer Zeit in den Markt zu bringen. Daher haben wir uns an der Belegnachreichung orientiert und können aktuell nur Daten aus dem Steuerprogramm einlesen. Die Anforderung die Sonstige Nachrichtig vom Steuerprogramm zu lösen, haben wir aufgenommen. Diese wird mit anderen Anforderungen gegengewichtet. Aktuell konzentrieren wir uns auf die Realisierung des Freigabeprozess/arbeitsteiliger Prozess für „DATEV Belegnachreichung“ und „DATEV Sonstige Nachricht an Finanzamt“ (voraussichtliche Freigabe DATEV Programme 15.0) und auf die neue Online-Anwendung zur elektronischen Übermittlung der Fragebögen zur steuerlichen Erfassung an die Finanzverwaltung (voraussichtliche Freigabe Ende 1. HJ 2021). Wir werden das Thema in einer weiteren Ausbaustufe neu bewerten. Der letzte Satz hört sich zunächst einmal so an, als ob diese Anforderung frühestens in ein paar Jahren umgesetzt wird, da sie auf einer Liste mit vielen Punkten steht, von der immer mal ein paar umgesetzt werden - je nach Dringlichkeit und Aufwand. Ich möchte Ihnen hier noch einmal meine Sicht der Dinge darstellen, insbesondere, warum dieser Aspekt so enorm wichtig für mich ist.: Ich benötige einen sicheren Kanal zur schriftlichen Kommunikation mit der Finanzverwaltung. Die Post möchte ich nur noch im absoluten Notfall (z. B. bei Ausfall des Internets) bemühen. Die Möglichkeit ein Fax zu schicken gibt es nicht mehr, da dies seit VoIP kein sicherer Weg der Kommunikation mehr ist. Die Finanzverwaltung nimmt keine verschlüsselten Mails an. Aus diesem Grund habe ich mich sehr gefreut, als es im November hieß, man könne jetzt auch Sonstige Nachrichten an das Finanzamt verschicken. Kurze Zeit später war die Freude nicht mehr so groß, als ich festgestellt habe, dass ich hierbei weitreichenden Beschränkungen unterliege und den Inhalt der Felder nicht so einfach ändern kann. Ich habe letzte oder vorletzte Woche vor der Aufgabe gestanden, dem Finanzamt einen Fragebogen zur Lohnsteuer-Anmeldung einzureichen. Nachdem ich diesen nicht per Post schicken wollte, habe ich ihn als Sonstige Nachricht zur Umsatzsteuer-Erklärung geschickt. Er ist beim Finanzamt an die richtige Stelle gelangt und ist bearbeitet worden! Das Finanzamt ist hier offensichtlich flexibler als die DATEV. Noch ein kurzer Nachsatz: Ich finde es nicht schlimm, dass in die Sonstige Nachricht lediglich Daten aus den Steuerprogrammen eingelesen werden können. Schlimm in diesem Zusammenhang ist, dass ich die eingelesenen Daten nicht abändern und ggf. mit einer Nichtangabe (Leerfeld) überschreiben kann. Ich hoffe, dass Sie diese Anforderung noch einmal neu priorisieren und möglichst schnell umsetzen, da ich sonst nur die Möglichkeit habe, mich weitergehend mit Elster und anderer Software zu beschäftigen, was nicht gerade zu meiner Zufriedenheit mit DATEV beiträgt. Als ich mich vor 11 Jahren dafür entschieden habe, auch in meiner Selbständigkeit mit DATEV-Programmen zu arbeiten, war ein wesentlicher Grund, dass ich wusste, wenn ich DATEV-Programme nutze, habe ich alles, was ich für meine Berufstätigkeit benötige. Dieses ist leider schon länger nicht mehr der Fall. Man wird immer wieder auf irgendwelche Zusatzprogramme auf dem Marktplatz verwiesen. Viele Grüße aus dem verschneiten Norden, bfit
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