Hallo, für den neuen digitalen Lohnnachweis ist sind die Auswertungen 420 bis 422 entscheidend. Wenn Sie die Auswertung 422 erhalten haben wurde der digitale Lohnnachweis übermittelt. Die Auswertung 146 gehört noch zu den alten BG-Auswertungen. Wenn hier die Datenübermittlung nicht funktionierte, dann müssen Sie den Entgeltnachweis in Papierform für 2017 übermitteln oder im Online-Portal der BG. Außerdem benötigen Sie in den Auswertungssteuerungen die Auswertung 147. Vielleicht ist diese nicht angelegt? Es könnte aber auch sein, dass Sie die Änderung im Monat 01/2017 machen müssen und dann für Dezember 2017 eine Wiederholungsabrechnung komplett, damit die Daten übernommen werden. Gruß
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