Hallo Frau Athanasulis, das ist keine Fehlermeldung, sondern nur eine Hinweismeldung. Sie müssen hier auch nichts manuelle berechnen, da der Faktor automatisch von der DATEV berücksichtigt wird, wenn alle Angaben zur Gleitzone hinterlegt sind. Durch schwankende Bezüge kann es natürlich sein, dass die Gleitzone gelegentlich unterschritten wird. Hier wird aber nicht der Wechsel in die Geringfügigkeit eintreten, wenn auf das Jahr gesehen das Arbeitsentgelt die 450,00 € Grenze überschreitet. Gruß
... Mehr anzeigen