Hallo, das kann eigentlich nicht sein. 1. Der Ausweis auf der Lohnabrechnung ist richtig. Nach der neuen Entgeltbescheinigungsverordnung werden die AG-Anteile zur BAV nicht mehr im Nettobereich ausgewiesen. Das Programm rechnet den Betrag aber im Hintergrund dazu. 2. Die 15,00 € müssen daher in der Buchhaltung auf ein falsches Konto laufen. Hierzu müssten Sie mal die komplette Kontierung im Lohnprogramm prüfen. D. h. sowohl bei den Lohnarten als auch bei den Nettobe- und -abzügen, sowie unter der Kontierung der allgemeinen Lohndaten auf der Mandantenebene. Es kann nämlich gut sein, dass die 15,00 € in irgendeinem anderen Betrag stecken und die Buchhaltung diese deshalb nicht findet. Gruß
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