Guten Morgen, bei Minijobbern gibt es für das Mutterschaftsgeld keine EEL-Meldung. Hier gibt es nur den Erstattungsantrag zur U2 für den Zuschuss. Die EEL-Meldung kann immer nur aus einer SV-pflichtigen Beschäftigung erstellt und an die Krankenkasse übermittelt werden. Die Programmmeldung müssen Sie in Ihrem Fall ignorieren. Wenn der Erstattungsantrag zur U2 auch nicht erstellt wird, dann müssen Sie einmal Ihre Fehlzeiten prüfen ob da der Mutterschaftszeitraum hinterlegt ist. Dann müssen Sie Ihre Stammlohnart prüfen; hier weiß ich jetzt nicht ob in Lodas es 2 gibt einmal für Gehaltsbezieher und einmal für Stundenlohn. Und zum Schluss sollten Sie die Stammdaten der Mutterschutzlohnart prüfen, ob die Berechnungsmethode (Stundenlohn oder Gehalt) und die Erstattungsvariante passt. Gruß Björn
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