Aus meiner Sicht macht eine Verwahrung bei Ihnen keinen Sinn, da Sie die Daten im SmartLogin-Administrationsportal jederzeit aufrufen können. Außerdem müssen Sie bei Upload Mail die Absenderadresse von Ihrem Mandanten einrichten und mit dem SmartLogin-Zugang registrieren, damit er zukünftig die Funktion nutzen kann. Eine Weiterleitung der DATEV-Empfängeradresse ist nicht notwendig, da diese automatisch per Mail an die Absenderadresse bei der Registrierung versendet wird. In dem Fall bräuchte der Mandant später keinen SmartLogin Zugang und kann die Mails trotzdem versenden. Allerdings macht es aus meiner Sicht auch keinen Sinn einen zweiten SmartLogin Zugang zu bestellen, wenn der Mandant DUO dann nicht nutzen will/soll, sondern nur Mails sendet. Ich persönlich würde den Mandanten dazu bewegen das System auch entsprechend zu nutzen und Ihm die Vorteile Schmackhaft zu machen.
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