Ich in der Ansicht, dass gerade unter den gennannten - technischen - Aspekten ein wirlich sauberer "Übergang" nur mit der Fallbeilmethode unproblematisch ist (auch und insbesondere aus rechtlichen Gründen). Eine Standardlösung gibt es hier m.E. nicht. Wenn das Mandat zum 31.12. gekündigt wurde, sollte danach auch nichts weiter vom Vorberater getan werden. Ich arbeite seit einigen Jahren nur noch nach diesem Grundsatz, was mir viel Ärger und Zusatzarbeit erspart. Beispiel: Neuer Berater erstellt Buchführung und JA ab Jahr 02, währen der Vorberater Jahr 01 noch den Abschluss erstellt. Gerade wenn sich die Abschlusserstellung dann noch über Jahre verzögert, ist das ein Grauen. Wenn der neue Berater dann die Fibu ab 02 erstellt und dann noch etwas auftaucht, was den JA 01 betrifft, ist das ggf. aus der Sicht des Altberaters entzogen. Alles nur problembehaftet. Ausnahme natürlich, wenn der bisherige Berater einen bestimmten Auftragsteil (z.B. Lohn) exklusiv weiter bearbeitet. Hier können meist auch technisch Abgrenzungen gezogen werden (aber z.B. schon nicht mehr beim gleichzeitigen Zugriff Lohn/Fibu unter DUO. Ansonsten muss ein individueller Plan erarbeitet werden, in Abstimmung mit allen Parteien und in Abstimmung mit der Beauftragung. Leider haben dann manche StB aber zuwenig DATEV-technischen Wissen um das auch wirklich sicher umszusetzen, also müsste dann noch ein entsprechender Spezialist hinzugezogen werden. Ich bin sicher, dass hier auch einige Daten am Ende mal verloren gehen.
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