Hallo liebe Community, nach langer Recherche, habe ich vom DKV eine Nachricht bekommen, mit dem Anhang: Besteht ein Anspruch auf das pandemiebedingte Kinderkrankengeld auch in Fällen, in de- nen das (nicht erkrankte) Kind die Kita/Schule nicht besuchen kann, weil es unter Quarantäne steht? Nach dem Wortlaut des § 45 Abs. 2a Satz 3 SGB V besteht ein Anspruch auf das pandemiebedingte Kinderkrankengeld auch für den Fall, dass der Besuch der Kita/Schule „aufgrund einer Absonderung untersagt wird“. Ein Betretungsverbot aufgrund einer Absonderung liegt vor, wenn das Kind die Schule/Kita entweder aufgrund einer behördlichen angeordneten „Isolierung“ (wegen einer ansteckenden Erkrankung) oder aufgrund einer behördlich angeordneten „Quarantäne“ (wegen des Verdachts einer Ansteckungsgefahr) nicht betreten darf. In beiden Fällen besteht also ein Anspruch auf Kinderkrankengeld, sofern die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.Stand: 26.04.2021 Somit habe ich erst mal mit PK Kinderkrankengeld wegen Pflege des Kindes abgerechnet. Mal sehen, ob die TK das akzeptiert. LG Heli
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