Hallo,
unser Untenehmen möchte unseren Mitarbeitern, die Sonntags arbeiten das Essen bezahlen.
Kann ich es mit LA 2820 p.St. abrechnen?
Auf eine fiktive Personal Nummer oder je Mitarbeiter?
Muss ich einen bestimmten Betrag einhalten, damit es für den Mitarbeiter steuer und SV frei ist?
freue mich auf gute Antworten.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wie Sie mit Lohn und Gehalt Mahlzeiten abrechnen können, finden Sie in folgenden Dokumenten:
Mahlzeiten abrechnen (Beispiele für Lohn und Gehalt)
DATEV-Standardlohnarten zum Thema Mahlzeiten
Mahlzeiten - Lexikon Lohn und Personal
Vielleicht hilft Ihnen auch der Beitrag Mahlzeiten abrechnen LuG weiter.
wie richte ich eine fiktive Personalnummer dafür ein?
z.B. BGRS, PGR, Steuernummer/Klasse usw..
Sie können doch auch das:
| Alternative: Abrechnung über Nebenbuchführung Alternativ zur Erfassung einer fiktiven Personalnummer können Sie die pauschalen Steuern über die Nebenbuchführung abrechnen. Das Vorgehen finden Sie im Dokument Steuerbeträge aus Nebenbuchführung (Dok.-Nr. 9221101). |
Also wenn Sie schon nicht über einzelne Mitarbeiter gehen wollen, ist das der einfachste Weg. Ich bevorzuge da die Zuweisung auf die einzelnen MA
Vielen Dank für eure Antworten.
Ich habe es jetzt doch über eine fiktive Personalnummer berechnet. hat geklappt. Über die Nebenbuchführung scheint es mir etwas komplizierter.
Hallo, ich habe gleiche Problem. 🤔🤔Wie ich einem AG- Anteil rechne. Ich soll es über fiktive Personal Nummer erfassen. Aber nur AG- Anteil..Wie??🙏
Hallo,
für eine sozialversicherungspflichtige Mahlzeit gibt es in Lohn und Gehalt keine Möglichkeit nur die AG-Anteile zur SV abzurechnen.