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Arbeitgeber zahlt Arbeitnehmer Mahlzeit

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letzte Antwort am 27.04.2023 10:24:52 von Nina_Schöneweis
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Heli
Einsteiger
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Hallo,

 

unser Untenehmen möchte unseren Mitarbeitern, die Sonntags arbeiten das Essen bezahlen.

Kann ich es mit LA 2820 p.St. abrechnen?

Auf eine fiktive Personal Nummer oder je Mitarbeiter?

Muss ich einen bestimmten Betrag einhalten, damit es für den Mitarbeiter steuer und SV frei ist?

 

freue mich auf gute Antworten.

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 7
942 Mal angesehen

Hallo, 

 

wie Sie mit Lohn und Gehalt Mahlzeiten abrechnen können, finden Sie in folgenden Dokumenten:

 

Mahlzeiten abrechnen (Beispiele für Lohn und Gehalt)

DATEV-Standardlohnarten zum Thema Mahlzeiten

Mahlzeiten - Lexikon Lohn und Personal

 

Vielleicht hilft Ihnen auch der Beitrag Mahlzeiten abrechnen LuG weiter. 

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Heli
Einsteiger
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wie richte ich eine fiktive Personalnummer dafür ein?

z.B. BGRS, PGR, Steuernummer/Klasse usw..

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renek
Meister
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Sie können doch auch das:

 

 

Alternative: Abrechnung über Nebenbuchführung

Alternativ zur Erfassung einer fiktiven Personalnummer können Sie die pauschalen Steuern über die Nebenbuchführung abrechnen. Das Vorgehen finden Sie im Dokument Steuerbeträge aus Nebenbuchführung (Dok.-Nr. 9221101).

 

Also wenn Sie schon nicht über einzelne Mitarbeiter gehen wollen, ist das der einfachste Weg. Ich bevorzuge da die Zuweisung auf die einzelnen MA

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Heli
Einsteiger
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Nachricht 5 von 7
826 Mal angesehen

Vielen Dank für eure Antworten.

Ich habe es jetzt doch über eine fiktive Personalnummer berechnet. hat geklappt. Über die Nebenbuchführung scheint es mir etwas komplizierter.

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Alex3
Beginner
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Hallo, ich habe gleiche Problem. 🤔🤔Wie ich einem AG- Anteil rechne. Ich soll es über fiktive Personal Nummer erfassen. Aber nur AG- Anteil..Wie??🙏

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 7
439 Mal angesehen

Hallo,


für eine sozialversicherungspflichtige Mahlzeit gibt es in Lohn und Gehalt keine Möglichkeit nur die AG-Anteile zur SV abzurechnen.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 27.04.2023 10:24:52 von Nina_Schöneweis
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