Hallo liebe Community,
ich habe neu einen AN der in einer anderen Stadt seinen Hauptwohnsitz hat und jetzt in der Stadt des Firmensitzes eine Zweitwohnung angemietet hat. Die komplette Miete übernimmt der AG. Doppelte Haushaltsführung ist nachgewiesen.
Wie buche ich es, damit der AG die LSt übernimmt. bis zu 1.000,00 Euro Übernachtungskosten sind frei. Aber zählt das alssozusagene Übernachtungskosten?
LG Heli
Hallo,
die Datev bietet für die doppelte Haushaltsführung die Lohnart 9630 an. Diese können Sie nutzen oder auch kopieren, wenn Sie z. Bsp. eine Folgelohnart für den Abzug hinterlegen möchten, da der Arbeitgeber den Betrag direkt an den Vermieter bezahlt.
Viele Grüße
T. Reich
der AG zahlt de AN die Miete per Gehaltsabrechnung.
Dann können Sie die Lohnart 9630 nutzen.