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Wohnungsmiete übernimmt der Arbeitgeber

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letzte Antwort am 22.06.2021 14:26:36 von t_r_
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Heli
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

 

ich habe neu einen AN der in einer anderen Stadt seinen Hauptwohnsitz hat und jetzt in der Stadt des Firmensitzes eine Zweitwohnung angemietet hat. Die komplette Miete übernimmt der AG. Doppelte Haushaltsführung ist nachgewiesen.

Wie buche ich es, damit der AG die LSt übernimmt. bis zu 1.000,00 Euro Übernachtungskosten sind frei. Aber zählt das alssozusagene Übernachtungskosten?

LG Heli

t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

die Datev bietet für die doppelte Haushaltsführung die Lohnart 9630 an. Diese können Sie nutzen oder auch kopieren, wenn Sie z. Bsp. eine Folgelohnart für den Abzug hinterlegen möchten, da der Arbeitgeber den Betrag direkt an den Vermieter bezahlt.

 

Viele Grüße

T. Reich

Heli
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
1738 Mal angesehen

der AG zahlt de AN die Miete per Gehaltsabrechnung.

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t_r_
Allwissender
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1734 Mal angesehen

Dann können Sie die Lohnart 9630 nutzen.

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letzte Antwort am 22.06.2021 14:26:36 von t_r_
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