Hallo, die Berechnung der sozialversicherungspflichtigen Zusatzversorgung (ohne Ausfall) ergibt sich aus der eigentlichen Sollentgelt-Berechnung multipliziert mit dem ZVK-Beitragssatz von 3,2% im Bauhauptgewerbe. Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat 30 Std. Saison-Kug und einen Stundenlohn von 15,00 €. Daraus ergibt sich folgende Berechnung: (30 Std. x 15,00€) x 3,2% = 14,40€ Um diesen Wert ist das Sollentgelt zu erhöhen. Erfassen Sie daher den manuell ermittelten Betrag unter Bewegungsdaten | Monatsstammdaten | Registerkarte "Kurzarbeitergeld / Winterbeschäftigungsförderung" im Feld "Veränderung Sollentgelt:" als positiven Wert.
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