@Leghorn Ja da gibt es Problematiken, die FAMAB hat unseren Mdt. folgende Info gemailt, vielleicht hilft Ihnen dies Sehr geehrter Herr XXX, in dieser Woche hatten wir erneut einen Call mit dem BMF. Neben einige anderen Themen, ging es erneut um unsere Kritik an der derzeitigen Ausgestaltung der November-/Dezemberhilfe und hierbei insbesondere um das Thema "Berücksichtigung von ausländischen (i. S. v. nicht steuerbaren) Umsätzen". Im Namen unserer Mitglieder, insbesondere deren, die erhebliche Teile Ihrer Umsätze mit internationalen Kunden in Deutschland machen, kritisieren wir die vorliegende Regelung seit Einführung intensiv. Leider wurde uns beschieden, dass es weder in der November- noch der Dezemberhilfe zu Nachbesserung kommen wird. Anscheinend sitzt das Trauma für dieses ziemlich verunglückte Konstrukt tief. Auf der anderen Seite wurden erneut deutliche - und auch auf unsere Eingaben zurückzurührende - Verbesserungen für die ab Februar beantragbare Überbrückungshilfe III (Ü III) angekündigt. Wir haben Ihnen hierzu bereits ein vorläufiges Therm-Sheet gesendet. Die Verbesserungen in aller Kürze: Niedrige Eintrittsschwelle (30% coronabedingter Umsatzverlust gegenüber 2019) Erweiterter Rahmen antragsrelevanter Aufwendungen (Abschreibung, Personal, usw.) Erhöhter maximaler Hilfsrahmen (bis zu 1,5 Mio. EUR/Monat) Eine weitere Besonderheit dieses Programms: Die Ü III wird auch rückwirkend für die Monate November und Dezember 2020 beantragbar sein. Und genau darin liegt ein Umstand, der möglicherweise für Unternehmen mit einem hohen Anteil an "ausländischen" Umsätzen helfen könnte. Es könnte unter Umständen sinnvoll sein, die November-/Dezemberhilfe nicht zu beantragen oder den Antrag zurück zu ziehen, und stattdessen die Ü III zu beantragen. Wir müssen hier leider stark im Konjunktiv bleiben, da diese Entscheidung von einigen sehr individuellen Faktoren Ihres Unternehmens abhängt. Aber im Ergebnis könnte es tatsächlich besser sein. Da die Fristen für die Beantragung aller derzeit aktiven Hilfsprogramme deutlich nach hinten erweitert wurden (Ende März 2021), besteht also zumindest zeitlich die Möglichkeit, hier, gemeinsam mit Ihrem Berater zu rechnen und zu diskutieren. Wir haben aufgrund dieser neuen Entwicklung eine Möglichkeit gefordert, auch bereits erhaltene Hilfen aus dem November-/Dezemberprogramm zurück zu geben, allerdings wird dies noch erst geprüft. Wir planen, in den nächsten zwei Wochen einen erneuten Verbandscall mit einem Update zum Thema Hilfsprogramme zu machen - allerdings möchten wir warten, bis wir noch mehr belastbare Infos zur Ü III haben. Beste Grüße Jan Kalbfleisch Geschäftsführer FAMAB e.V. Hauptstrasse 122-124 • D-33378 Rheda-Wiedenbrück
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