Danke, die Beiträge hatte ich auch schon gesehen. Mir wird jedoch nicht klar, wie ich ohne Unterberaternummer den Mandanten anlege. Es gibt doch zwei Szenarien: Nutzung von meine Steuern für den reinen internen Gebrauch. Kanzlei legt die Belege selber ab. Smart Login wird nicht benötigt. Mandant legt die Belege selbständig via Smart Login ab. Für mich kommt aktuell lediglich das Szenario 1 in Frage, da ich weder die Smart Logins verwalten möchte, noch dem Mandanten die Nutzung erläutern möchte. Das wird sich auch nicht in absehbarer Zeit ändern. Nach Gesprächen mit Kollegen ist das auch das Szenario, welches wohl in den kommenden Jahren in Kanzleien vorherrschen wird. Was wäre dann der Vorteil hunderte Unterberaternummern anzulegen? Vielleicht liegt das an mir, aber ich finde das mal wieder unnötig kompliziert – wieso gibt es nicht ein Video der DATEV in dem der Prozess erläutert wird, anstatt sich mal wieder durch kryptische Info-DB-Dokumente durchzuklicken.
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