Hallo @lejeueneutruc wie bereits richtig beschrieben, werden beim Erstabruf mit dem PIN/TAN-Verfahren rückwirkend 365 Tage abgefragt. Abhängig von der Bank kann es jedoch sein, dass diese einen kürzeren Zeitraum (z. B. 3 Monate) zur Abholung bereitstellt. In diesem Fall kommen, trotz der Erstabfrage von 365 Tagen, nur Kontoumsätze der letzten 3 Monaten an. Danach richtet sich jeder weitere Abruf nach dem Datum der letzten Abholung. Für den Fall, dass Ihre Bank nun nachträglich den Bereitstellungszeitraum auf frühere Umsätze erweitert hat, erfordert dies eine Löschung / Neueinrichtung der Bankverbindung im DATEV-Rechenzentrum, um diese Umsätze mit einem Erstabruf abzurufen. Die bisher gespeicherten Daten (z.B. Beleg-Verknüpfungen in Bank online) gehen hierbei jedoch verloren. Die Löschung der Bankverbindung im Rechenzentrum kann von Ihrer Steuerkanzlei durchgeführt werden. Bitte vergewissern Sie sich vor diesem Schritt bei Ihrer Bank, ob der Bereitstellungszeitraum über die PSD2-konforme Schnittstelle (XS2A) wirklich größer als 3 Monate ist. Ein schönes Wochenende und
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