@mwolf Du erstellst jetzt eine Prognose für die nächsten 12 Monate ab Beschäftigungsbeginn, also von 05/21 bis 04/22. Ist das Gehalt in dem Zeitraum im Schnitt im Midijobrahmen, ist es ein Midijob, ansonsten nicht. Welche Einkünfte es vorher gab, ist nicht entscheidend. Man bewertet nur das aktuelle Beschäftigungsverhältnis bzw. die Beschäftigungsverhältnisse, wenn es mehrere gleichzeitig geben sollte. Da du jetzt schon weißt, dass sich durch die Gehaltsänderung ein durchschnittlicher Verdienst außerhalb der Midijobgrenze errechnet, ist es von Anfang an kein Midijob. Würde die Gehaltsänderung erst im August entschieden werden, wäre es von 05-07 ein Midijob. Ab 08 nicht mehr. Siehe auch hier: https://www.kbs.de/DE/AngeboteFuerFirmen/VersicherungsrechtBeitraegeUndMeldungen/Versicherungsrecht/Midijobs/midijobs_node.html
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