Ich bin offen für neues @Der_Busfahrer , daher kurz die Frage: Welche bindende Wirkung hat ein deutsches BMF für einen österreichischen Unternehmen? @AnnaT22 Hast Du denn eine UStIDNr? Wenn ja, hast Du darauf verwiesen? Wurde auf der Rg der Grund für die 20% angegeben? Diese Fragen solltest Du zuerst einmal Dir selbst stellen und dann hinterfragen ob es einer Rückfrage hier im Forum stellst. Wir haben bspw eine ähnliche Situation letztes Jahr gehabt, und ja, wir haben da 20% USt in AT gezahlt. Für uns ja kein Thema, da wir die in der monatlichen UStVA gelten machen, aber: Es stand die Begründung auf der Rechnung! Wenn Du nur eine deutsche UStVA machst, kann Du nur nur im Rahmen des Vorsteuerrückvergütungsverfahrens die in AT gezahlte USt zurück holen. https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/Vorsteuerverguetung/InlaendischeUnternehmer/inlaendischeunternehmer.html ACHTUNG: Das ist ein DATEV-Hilfe-Forum, kein Steuerberatung-for-free-Forum. Als Selbständiger hast Du einen StB oder Pech 😉
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