@isabel schrieb: Danke für all die Antworten, allerdings war das nicht der Inhalt meiner Frage. Mir geht es darum, dass das Kind bei der Mutter mitversichert werden kann, wenn der Ehemann Einkünfte hat, welche unter der JAE-Grenze liegen. Wenn dies für ein Jahr erfüllt ist und für das nächste nicht, gilt dann die analoge Anwendung von der Formulierung für Angestellte „Erhöht sich das Arbeitsentgelt innerhalb eines Kalenderjahres und wird dadurch die aktuelle JAE-Grenze überschritten, ist der oder die Beschäftigte nur dann ab dem Beginn des Folgejahres krankenversicherungsfrei, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt voraussichtlich auch die JAE-Grenze des folgenden Kalenderjahres übersteigt.“ Warum sollte diese Regelung hier gelten? Das hat doch nichts mit Familienversicherung zu tun. @t_r_ Hier sollte der Mandant oder ein Vertreter - dazu sind wir als Steuerberater aus meiner Sicht nicht vertretungsberechtigt - mit der Krankenkasse sprechen. Aufgabe des Steuerberaters wäre es gewesen, beratend in die Richtung tätig zu werden, den Gewinn 2023 zu mindern.
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