Hallo tax, prinzipiell geben wir keine Buchungsempfehlungen ab. Die richtige Verbuchung von Sachverhalten ist Vorbehaltsaufgabe des Steuerberaters. Mit freundlichen Grüßen Angelika Roßmeisl Service Rechnungswesen (FIBU) DATEV eG Hallo Frau Roßmeisl, bitte was?!? Meinen Sie das jetzt wirklich ernst? Sagt Ihnen das Datev Buchungs-ABC etwas? Oder die Buchungsregeln Jahresabschluss. Sie machen es sich hier doch etwas zu einfach! Außerdem, ich möchte keine rechtliche Aussage. Ich möchte die technische Umsetzung. VG tax
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