Hallo,
Mandant bucht 2015 und 2016 nach der alten KKE Logik.
Ist es möglilch, nachträglich ab 2015 auf die neue KKE Logik zu wechseln?
VG
tax
Ja ist es. Die bereits durchgeführten "Falschbuchungen" ohne Zuordnung müssen insgesamt storniert (Generalumkehr), nachgebucht und mit der Zuordnung versehen werden; führten wir erstmals bei Jahresabschlüssen 2015 so durch.
Hallo tax,
eine Anleitung welche Schritte hierfür erforderlich sind finden Sie im Dokument
Personengesellschaften: Nachträglich auf die neue Buchungsmöglichkeit umsteigen.
Auch bei der nachträglichen Umstellung besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Schnittstelle zur GuE (Vorerfassung für Bilanzierende) zu nutzen.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo Herr Wielgoß,
danke für die Info.
Gibt es Probleme wenn der Mandant selbst bucht und wir nur den Bestand 2015 vorort haben?
VG
tax
Hallo,
da Sie in dem Bestand 2015 ja Buchungen verändern sollte der Bestand dann natürlich an den Mandanten zurückgereicht werden. Aufgrund der Änderungen an den Stammdaten empfehle ich Ihnen die Bestandssicherung oder die Nutzung des DATEV-Rechenzentrums.
Es wäre natürlich hilfreich, wenn Ihr Mandant dann auch ab 2016 auf die neue Logik wechselt....
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo zusammen,
wie sieht es aus, wenn ich Selbstbucher auf Fremdsystemen habe und überlge in der Kanzlei umzustellen. Ich müsste dann alle Buchungen auf den Gesellschafterkonten stornieren und dann neu buchen mit der Zuordnung zu den Gesellschaftern.
Überwiegen dann die Vorteile der neuen Programmverbindungen oder ist der Aufwand der Stornierung und Neubuchung zu groß?
Zur Info: Die Gesellschaft hat 4 Gesellschafter die jeweils eine Sonderbilanz haben und monatliche Tätigkeitsvergütungen bekommen...es sind also einige Buchungen zu stornieren.
Viele Grüße
Tobe
Hallo tobe,
den größten Vorteil sehe ich darin das die KKE für die Übermittlung im Rahmen der E-Bilanz ohne manuelles zutun erfolgt.
VG
tax
Hallo tax,
diesen Vorteil sehe ich auch. Die Frage ist aber ob dieser Vorteil die Nachteile überwiegt?
Wie groß ist der Vorteil der Vorerfassung Bilanzdaten bei GuE?
Haben Sie damit Erfahrungen?
VG
tobe
Hallo Newsgroup,
bei einigen GbRs können die Gesellschafter aus der monatlichen SuSa ihre Kapitalkontenentwicklung (Entnahmen, Einlagen..) einfach ablesen. Zum Teil haben wir das auch in individuellen BWAs nach dem Ergebnis zur Information ausgewiesen. Sehe ich das richtig, dass so etwas nach dem Umstieg auf die neue Kapitalkontenentwicklung in der monatlichen FiBu nicht mehr möglich ist, da in der Fibu (in der SuSa) nur noch ein Konto für die Entnahmen aller Gesellschafter ausgewiesen wird?
Schöne Grüße
Willi Müller
Hallo,
die Stornierungen können ja auch summarisch erfolgen, also nicht pro einzelnem Buchungssatz.
Insbesondere bei Ergänzungs- und Sonderbilanzen sehe ich hier erhebliche Vorteile, zum Beispiel:
- Generierung der Buchungen für Sonder-/Ergänzungsbilanzen aus den Buchungen der Gesamthand.
- Vollständige Verknüpfung der Sonder-/Ergänzungsbilanz-Bestände mit der Gesamthand.
- Übernahme auch der Sonder-/Ergänzungsbilanzwerte in die GuE sowie in die GewSt und ggf. Übernahme der steuerlichen Gewinnermittlung in die Ergänzungs-/Sonderbilanzen aus GuE.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
@ Herr Müller: Für die Übersicht der Gesellschafter-Vorgänge gibt es eine separate Auswertung, in der die Sachverhalte ausgewiesen werden, die Aufbereitung erfolgt hier im SuSa-Layout.
Hallo Herr Wielgroß,
bitte schauen Sie mal in meine neue Frage. Korrespondierende Buchungen / Kapitalkontenentwicklung / Vorerfassung GuE
Hier habe ich feststellen müssen, das 2 Ihrer 3 Vorteile auch ohne Umstellung möglich sind...
MfG
Hallo,
meine drei Vorteile bezogen sich auch die durchgängige Bearbeitung in den Programmen DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro und dem Steuerprogramm GuE.
Für die Nutzung der Programmverbindung "Vorerfassung für Bilanzierende" ist die Zuordnung zu Gesellschaftern notwendig, da das Steuerprogramm ansonsten nicht "wissen" kann, welche Ergebnisanteile etc. zum jeweiligen Gesellschafter gehören. Daneben lassen sich einige Sachverhalte mit der bisherigen Endnummernlogik nicht darstellen.
Die Buchungen i. V. m. Ergänzungs- und Sonderbilanzen und die Auswahlmöglichkeit "kommen" aus dem Gesellschafterbestand, der unter Stammdaten | Gesellschafter angelegt ist.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo,
und das nicht "wissen" kann ich leider nicht verstehen da ich doch eine Zuordnung zu dem jeweiligen Gesellschafter treffe.....und zwar unabhängig vom Konto.
Hallo,
wir müssen hier zwei Dinge unterscheiden: Sonder-/Ergänzungsbilanzen und Kapitalkontenentwicklung/Ergebnisanteile
Verknüpfungen zu Sonder-/Ergänzungsbilanzen können auch ohne "Zuordnung zu Gesellschaftern" verwendet werden. Dies ermöglicht u. a. eine gemeinsame Bearbeitung im E-Bilanz-Assistenten der Gesamthand sowie die Übernahme und Zuordnung der jeweiligen Buchungen.
Die in den Mandantenstammdaten Einstellung "mit Zuordnung zu Gesellschafter" bezieht sich auf die Kapitalkontenentwicklung.
Bei Verwendung der Endnummernlogik für Kapitalkonten und Ergebnissteuerung gibt es keine Verbindung zum tatsächlichen Gesellschafterbestand. Letztendlich ist dies "nur" ein Zusammenspiel der jeweiligen Kontenwerte und der Kontenbeschriftung (Bezeichnung des Gesellschafters). Hinsichtlich des Namenskontos (KKE Ergebnisverwendung) in der Gesellschafterliste werfen Sie bitte einen Blick in die Programmhilfe.
Für das Befüllen der Vorerfassung für Bilanzierende in GuE werden jedoch die Werte je Gesellschafter benötigt.
Viele Grüße
Christian Wielgoß