@metalposaunist schrieb: @agmü und @Michael-Renz: Könnt ihr mich kurz ohrfeigen? Anders weiß ich gerade nicht, ob ich träume. Aber der beA Newsletter aus 02/2022 ist ein schlechter Scherz, oder? 😂😭 Zwei häufig genutzte Beispiele für die Vielzahl von freien und kommerziellen Software-Werkzeugen zur PDF-Kompression sind Adobe Acrobat Pro DC und die kostenfreie pdf24-Compress Software, welche Teil der pdf24-Tool Suite ist. Äh, ich soll also vor dem Versand von Dokumenten via beA die PDFs manuell komprimieren? Das ist nicht wahr, was die BRAK da schreibt, oder? Hat die schon LTE oder arbeiten die noch mit E im Display rum? 😲 Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Effizienz der eigentlichen Kompression. Zur Evaluation wurde als Ausgangspunkt ein 8-Seiten Dokument verwendet, welches aus Text, verschiedenen farblichen Skizzen und Übersichten sowie einem hochauflösenden Farbfoto bestand. Das ausgedruckte Dokument wurde über zwei Scanner-Systeme (Kopierer, Multifunktionsdrucker) digitalisiert und anschließend mithilfe der o.g. Software-Werkzeuge komprimiert. Äh? 😵 Ich kann mich täuschen aber bevor man ein Dokument drucken kann, muss es ja digital vorliegen? Oder malt die BRAK die Dokumente wie van Goch? 😲 Ohne Witz! Was stimmt da nicht? Wer druckt ein digital vorliegendes Dokument aus, um es dann einzuscannen und anschließend mit pdf24 zu komprimieren? 😂 Wo ist mein Denkfehler? Bitte lasst mich das nur träumen 😭. Aktuelle MFPs, wenn man denn einscannen muss, können auch gleich im Gerät komprimieren. compactPDF ist da ein Beispiel. Willkommen in Deutschland 🇩🇪 aiaiaiaiai Wieso bis Du überrascht? Die geballte Kompetenz erleichtert uns doch jeden Tag auf's neue das Leben 😂😂🤣. Den Adobe Acrobat PRO DC als "kostenfrei" zu bezeichnen verblasst angesichts der Missstände die z.B. der Hessische Rechnungshof aufgedeckt hat. Wer sich diesen Bericht (ab S. 135) durchliest braucht dringend ein alkoholisches Getränk der stärkeren Art. 😎 Hier ein kleiner Auszug (S. 140 f.) "... Bis zur Einführung der elektronischen Akte bei den Gerichten müssen elektronische Posteingänge ausgedruckt werden, um sie in der rechtsverbindlichen Papierakte bearbeiten zu können. Dieser Medienbruch verursacht einen erheblichen Mehraufwand. In der gerichtlichen Praxis ist vielfach von den Gerichten als „Druckstraße der Anwälte“ die Rede. Während im Jahr 2018 noch rund 74.000 Eingänge über das besondere elektronische Anwaltspostfach eingingen, waren es im Jahr 2019 bereits rund 441.000. An einigen Landgerichten wurden die ausgedruckten Eingänge wieder eingescannt und erst danach elektronisch an die Serviceeinheiten weitergeleitet. Die Geschäftsleitungen monierten diesen Aufwand und baten um einen Lösungsvorschlag für eine effizientere Vorgehensweise. Nach elf Monaten sandte die IT-Stelle eine E-Mail an alle Gerichte und Staatsanwaltschaften, in der auf eine erweiterte Speichermöglichkeit hingewiesen wurde. Damit hätte der Scanprozess entfallen können. Der Lösungsvorschlag blieb jedoch bei den Gerichten unberücksichtigt, da er den Geschäftsleitungen nicht ausdrücklich bekanntgegeben wurde. ..." Das besondere Highlight habe ich hervorgehoben. Noch Fragen?
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