@f_mayer Gerne gehe ich auf die von Ihnen genannten Punkte ein. Geschwindigkeit: Hier kann ich Ihnen keine pauschale Antwort geben. Das ist auch abhängig vom Umfang der Daten etc. Daher kann es vorkommen, dass der Sendevorgang über das RZ, in manchen Fällen etwas länger dauert. Der wesentliche Unterschied zum Telemodul ist, dass nicht nur die reine UStVA übertragen wird, sondern auch die FIBU-Daten (bei Nutzung der IT-Service und Sicherheitspauschale). Darüber hinaus finden Prüfungen auf Vorperioden statt z.B. Gab es Nachbuchungen, dann wird Ihnen die entsprechende Periode für eine berichtigte Meldung vorgeschlagen oder gab es Buchungen, die die Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung erforderlich machen etc. Überprüfung des Versands: Bei Nutzung des DATEV-RZ ist der Prozess anders, als beim Telemodul-Weg. Im Rahmen des Sendevorgangs an das DATEV RZ, erhalten Sie die Meldung, dass die Daten übertragen wurden. Im Meldungsfenster gibt es einen Link auf die Übersicht DÜ Finanzverwaltung. Wenn Sie den Link anklicken, sehen Sie die entsprechenden Übermittlungsdaten und auch den Termin. Hier können Sie bei Bedarf auch gleich den Übermittlungstermin ändern. Die DÜ-Protokolle sind automatisch im DATEV-RZ abgelegt und bleiben auch über den Archivierungszeitraum von 14 Jahren gespeichert. 11 EStG. Wenn ich das richtig mitgekriegt habe, ist es mittlerweile so, dass bei erteiltem Lastschrifteinzug § 11 EstG: Die Datenübermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen über unser DATEV Rechenzentrum wird automatisiert zum spätestmöglichen Zeitpunkt vorgenommen, was bei Fristverlängerungen für den Monat November dann in der Regel der 10. Januar des Folgejahres ist. Fällt dieser auf einen Sonntag, gilt die Übermittlung am Folgetag noch als fristgerecht im Sinne der geltenden umsatzsteuerlichen Regelungen. Dieses Verfahren findet eine breite Zustimmung bei den DATEV-Anwendern, da in der Regel der möglichst späte Liquiditätsabfluss im Vordergrund steht. Ertragssteuerrechtlich kann dies wie in dem von Ihnen geschilderten Fall eine unvorteilhafte Wirkung haben. So können Sie den Übermittlungstermin vorziehen: Bearbeitung des Übermittlungstermins in der Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung. Weiterführende Informationen zum Vorgehen: Kapitel 5.1 Dok.Nr. 1034007 Sofort-Übermittlung über die DÜ Formulare Rechnungswesen. Weiterführende Informationen zum Vorgehen: Dok.-Nr.: siehe Kapitel 2.4.1.1 Dok.Nr. 1070416 Umsatzsteuererstattungen: Wenn Sie unabhängig vom gesetzlichen Übermittlungstermin eine sofortige Datenübermittlung der UStVA über das DATEV-Rechenzentrum bei einem Guthaben-Betrag wünschen, können Sie dies in den Eigenschaften der UStVA einrichten. Erfassen Sie dazu den Guthabenbetrag in Euro in der geöffneten Auswertung Umsatzsteuer-Voranmeldung unter Ansicht | Eigenschaften | Datenübermittlung / Formular | Datenübermittlungstermin RZ. Wenn der Betrag, den Sie in das Erfassungsfeld eintragen, erreicht oder überschritten wird, wird unabhängig vom Standard-Übermittlungstermin der UStVA im DATEV-Rechenzentrum eine Datenübermittlung zum nächstmöglichen Termin veranlasst. Viele Grüße DATEV eG Slobodan Jeremic Product Owner Accounting Datenübermittlung
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