@jena Und da ist er, der sinnfreie Zusatzaufwand. Mit der Telemodulübertragung gab es das Protokoll im Drucker sowie als pdf abgespeichert auf dem Server. Jetzt darf ich mühsam die Protokolle händisch abholen. Na bravo. Ich möchte noch kurz auf den Prozess eingehen. Im Gegensatz zum Telemodul werden die Protokolle beim DATEV-RZ-Weg automatisch im DATEV-RZ gespeichert. Wenn gewünscht, können Sie direkt nach der Übermittlung mit 2 Mausklicks das Protokoll ansehen und wenn gewünscht, auch drucken etc. aber eigentlich nicht erforderlich, da im DATEV-RZ für 14 Jahre gespeichert... Zu den Kosten: Bitte um Verständnis, dass wir aufgrund der Kosten für Infrastruktur, Entwicklung, Betrieb etc. den Weg über das DATEV-RZ nicht kostenlos anbieten können. Sie haben die Möglichkeit auch ohne Archivierung/Sicherung im RZ nur die Übermittlung zu nutzen - wird mit 1,65 € pro Übermittlung berechnet. Aber aufgrund der Mehrwerte empfehle ich Ihnen die Nutzung der IT-Service- und Sicherheitspauschale. Und führe hier nochmal die Leistungen mit auf: Datenspeicherung und revisionssichere Archivierung für alle Rechnungswesen-Daten über den Archivierungszeitrum von 14 Jahren - Automatische Speicherung aller Datenübermittlungsprotokolle - diese bleiben über den kompletten Archivierungszeitraum von 14 Jahren im DATEV-RZ gespeichert Sammelübermittlung - Alle Übermittlungen werden im DATEV zentral „geparkt“, können jederzeit eingesehen/verwaltet werden und werden zum Übermittlungstermin an die Finanzverwaltung übermittelt Verfahrenssicherheit – Wir übernehmen im Falle von Störungen die Entstörung, Klärung mit der Finanzverwaltung, sowie Kommunikation Authentifizierung – Alle Übermittlungen sind automatisch durch DATEV authentifiziert, damit entfällt die Notwendigkeit eigener Zertifikate Sie profitieren von Komfortfunktionen: - Umfangreiche Prüfungen und Vorschläge rund um die umsatzsteuerlichen Auswertungen: Welcher Monat ist für die Übermittlung fällig; Gab es Nachbuchungen in den Vormonaten, im Falle einer berichtigten UStVA wird der Haken für die Berichtigung automatisch gesetzt, steht die Übermittlung der Sondervorauszahlung USt 1/11 an, wurden Sachverhalte erfasst bei der eine Zusammenfassende Meldung abzugeben ist etc. - UStVA-Übersicht zum Abgleich und Abstimmung der UStVA-Daten, was wurde bereits übermittelt - Übergreifende Übersicht im DATEV-Arbeitsplatz über den Status der Datenübermittlungen 7. Übermittlung der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung 8. Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung 9. Übermittlung der FIBU-Daten für euBP bzw. Sozialversicherungsprüfung 10. Qualifizierte USt-ID-Prüfung 11. Englische Auswertungen für Finanzbuchführung und Jahresabschluss 12. Preisvergünstigungen: - Übermittlung der E-Bilanz - Übermittlung an den Bundesanzeiger - Übermittlung E-Bilanz - Sonder-/Ergänzungsbilanz - Übermittlung des Digitalen Finanzberichts - Nutzung von Branchenpaketen
... Mehr anzeigen