Hallo Community, mit diesem Beitrag informiere ich Euch über die Bereitstellung eines weiteren Hotfix P0000000-14520 mit der Version 14.52 von Lohn und Gehalt am 09.01.2025. Der Hotfix enthält folgende Fehlerbehebungen: LN20048 beim Erstellen der Arbeitsbescheinigung (BEA) Dokument 1038072 – LN20048 beim erstellen der Arbeitsbescheinigung (BEA) in Lohn und Gehalt Fehlerhafte Darstellung in der Registerkarte „Arbeitszeitmodell“ Dokument 1038081 – Lohn und Gehalt: Fehlerhafte Darstellung im Arbeitszeitmodell Neuanlage eines Mandanten ist nicht möglich Dokument 1038090 – Neuanlage eines Mandanten ist nicht möglich Mitarbeiter Neu-Dialog enthält leere Felder Neue Mitarbeiter können mit der Version 14.52 wieder wie gewohnt korrekt angelegt werden. EU-Arbeitsbescheinigung wird seit dem 01.01.2025 abgelehnt Dokument 1038104 - EU-Arbeitsbescheinigung wird seit dem 01.01.2025 abgelehnt Abrechnung von Pfändungen Wenn Ihr bei einem Mitarbeiter mehrere Pfändungen mit unterschiedlicher Anzahl an unterhaltsberechtigten Personen abrechnet, wird die Lohnabrechnung mit der neuen Version 14.52 nicht mehr abgebrochen. Detaillierte Informationen zu den Fehlerbehebungen findet Ihr in DATEV MyUpdates. Der oben genannte Hotfix beinhaltet neben den aufgelisteten Fehlerbehebungen automatisch auch die Fehlerbehebung, die mit dem Hotfix am 03.01.2025 bereitgestellt wurde. Ausführliche Informationen hierzu findet Ihr hier: Hotfix 14.51 steht seit dem 03.01.2025 bereit – Aktuelle Fehlerbehebung Lohn und Gehalt Version 14.5 Sofern Ihr den Hotfix vom 03.01.2025 noch nicht installiert habt, installiert bitte direkt das Hotfix 14.52. Voraussetzung für beide Hotfixes ist die Jahreswechsel-Version 14.5. Wir empfehlen den Hotfix schnellstmöglich zu installieren. Ausblick: Service-Release 14.55 Voraussichtlich am 23.01.2025 steht das neue Service-Release 14.55 zum Abruf bereit. Mit dem Service-Release erfolgt eine Fehlerbehebung in Verbindung mit dem bAV-Förderbetrag (§100). Seit der Jahreswechsel-Version 14.5 wird eine Einkommensgrenze zum §100 EstG in Höhe von 2898,00 EUR ab dem Abrechnungsmonat 01/2025 berücksichtigt. Diese Einkommensgrenze wurde allerdings nicht verabschiedet, sodass wir die Einkommensgrenze mit der Version 14.55 wieder auf 2575,00 EUR ändern. Weitere Informationen zum Service-Release 14.55, sowie zur Nachberechnung findet Ihr im Dokument 1038097. Unterstützung zu oft gefragten Themen Der Jahreswechsel beschert uns in der Personalwirtschaft immer ein sehr hohes Anfragevolumen. Daher gebe ich Euch gerne noch folgende zwei Dokumente mit, die derzeit häufig bei uns nachgefragt werden: Dokument 1038094 – LN23318/ LN23315 bei der Abrechnung von Lohnarten für die Inflationsausgleichsprämie Dokument 1038073 – Arbeitsbescheinigung (BEA) wird nicht übermittelt Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
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