Hallo, überall ist zu lesen, dass auch Rückmeldungen elektronisch archiviert werden müssen. Z.B. Krankenkassen-Mitgleidschaft, AU-Bescheinigungen, Anfrage gesonderte Meldung usw.. Müssen diese Rückmeldungen Mitarbeiter bezogen, einzeln in die DPA abgelegt werden? Oder kann dies auch auf einmal, am Jahresende, allgemein als Mandantenbezogen archiviert werden. Um etwas schnell nachvollziehen zu können, wäre ich für Mitarbeiter bezogen. Unterlagen zur Übermittlung für die EuBP wären somit auch zu übermitteln. Was sagt die Datev dazu? Vielen Dank für Rückmeldungen.
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