1. Rechteverwaltung online
2. Name auswählen
3. Personalwirtschaft (Achtung: diesen Registerpunkt gibt es auch unter DATEV Unternehmen online - enthält aber nicht die gewünschten Funktionen)
4. Rechte für "Personaldaten" freigeben
Danke, das hatte ich als Erstes überprüft und war bereits freigegeben, womit sich mir der Verdacht aufdrängte, dass die EAU-Abfrage der Kanzlei vorbehalten wäre.
Insofern konnten Sie mir dennoch mit der Bestätigung weiterhelfen, dass dies grundsätzlich auch auf Mandantenseite möglich ist.
Wenn die eAU trotzdem nicht funktioniert, müssten Sie höchsten noch prüfen ob die Freigabe auch für die richtige Mandantennummer hinterlegt ist.
Die Freigabe sollte im Normalfall auf der Beraternummer der Kanzlei sitzen und die Mandantennummer gemäß Lohnabrechnung im RZ. Das sieht man aber in den Details zur Leistungsübersicht auf dem Arbeitsplatz.
Wir haben einige Mandanten bei denen weicht die Mandantennummer gemäß ZMSD von der in Lodas ab.
Der eAU-Abruf über Personaldaten ist eigentlich nur für den Mandanten gedacht. Für die Kanzlei gibt es ja die Möglichkeit die Abfrage übers Lohnprogramm anzustoßen.
Aber ganz wichtig: Die eAU-Abfrage für den Mandant läuft nicht über die eAU-Übersicht (ist nur eine Übersicht).
Der Mandant öffnet Personaldaten, wählt den Mitarbeiter aus und im Mitarbeiter findet er die Lasche "eAU" Von hier aus wird die Abfrage an die Krankenkasse gestartet.
Vielen Dank für ihre Ausführungen, die absolut richtig sind. Ich kann das bestätigen, aber die EAU abzuprüfen, ist auch für die Kanzlei über das Online-Portal durchaus praktischer, als extra über LODAS.
Die Personaldaten online und DATEV Personal, also ein Zweigestirn zum Zugang zu den Mitarbeiterdaten ist m.E. ein Beleg für das uneinheitliche Programmieren einzelner Anwednungen, die eben "zusammengepappt" werden; später, ja späääter mal, soll und wird das homogen über DATEV Personal erfolgen.
Zwischenzeitlich konnte ich mit dem Mandanten das Problem lösen; es lag zwischen seinen Ohren.
Danke.
Zwischenzeitlich konnte ich mit dem Mandanten das Problem lösen; es lag zwischen seinen Ohren.
🤣der Standardfall
Aber ja, ich benutze auch gelegntlich die eAU-Abfrage über Personaldaten (ist wirklich viel schöner). Offiziell ist dies keine Lohnleistung und wird gesondert in Rechnung gestellt, wenn wir das für den Mandanten übernehmen.
Ich mach das auch nur, wenn es fehlerhafte Rückmeldungen gibt oder ich Lücken zwischen Erst- und Folgebescheinigung schließen will, weil der Mandant eben nicht für jede eAU eine Abruf durchgeführt hat.
Ich mache das zum Spaß 😉
"Offiziell" ist jede einzelne Bewegung, die für die Personalabrechnungen erfolgen, sofern diese außerhalb der Führung von Lohnkonten erfolgt, eine abrechenbare Lohnleistung.
Lassen Sie sich die Anträge auf AAG / Arbeitnehmer / Monat nicht gesondert vergüten ... ? Bescheinigungen, An- und Abmeldungen, Korrespondenzen mit KK und FA, Pfändungsverwaltung, Beratung usw. und auch die EAU-Abfrage.
Selbstverständlich wäre es ein wenig unverhältnismäßig, würde man den Antrag auf AAG UND den Abruf EAU gesondert berechnen, da Erstgenanntes, ja Zweitgenanntes enthält, aber die "neuen Spielzeuge" von DATEV muss man schon auch eingehend in der Kanzlei testen, damit man selbst Bescheid weiß und Mandanten auch Erklärungen, Auskünfte und Hilfestellungen geben kann, die übrigens, je nach Umfang, auch nicht mit §34 (2) StbVV gedeckt sind.
Grundsätzlich nutzen "wir" selbst die EAU-Abfrage wirklich selten und dann wird das auch nicht gesondert berechnet, weil die Übernahme nach LODAS erfolgt und wie o.g. sonst eine Doppelberechnung erfolgen würde.
In unserem Abrechnungspaket sind bestimmte Leistungen inklusive. So werden z.B. AAG-Anträge, Entgeltmeldungen u.Ä. bis zu einer bestimmten Anzahl nicht gesondert in Rechnung gestellt. Arbeitgeber mit vielen Mitarbeitern überschreiten diese Grenze natürlich schneller (sofern U1-pflichtig).
Auch gibt es ein Zeitkontigent für die "Lohn-Hotline". Die darüber hinausgehenden Zeiten werden in Rechnung gestellt.
Die Neuanlage von Mitarbeitern wird in Rechnung gestellt. Damit sind dann auch die erforderlichen Meldungen abgedeckt.
Bescheinigungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet (Wohngeld, Arbeitsbescheinigung...). Alle Bescheinigungen, die unmittelbar mit der Lohnabrechnung erstellt werden, z.B. Entgeltbescheinigung für Krankengeld kommen mit in den o.g. Zähler.
Da bei uns viele Leistungen bereits im Paketpreis (Festpreis je AN ohne Staffelpreise) enthalten sind, sollte sich das unterm Strich gegenüber anderen Kanzleien die jeden Handschlag abrechnen wieder relativieren. Die Mandanten zahlen in diesem Fall schließlich auch für Leistungen die sie ggf. nicht nutzen.
Wir versuchen auch unsere Rechnungslegung so übersichtlich wie möglich zu halten, damit der Kollege auch nicht ständig suchen muss welche Sonderleistungen abgerechnet werden müssen.
@d_kuehn schrieb:Also neuer Versuch:
- LODAS öffnen
- Personalakte aufrufen
Extras | Einstellungen- Und siehe da: Hier kann die Mail-Benachrichtigung hinterlegt werden
Wichtig ist da: die Einstellung wird pro Medium/Benutzer gespeichert! Da hatte ich mal Spaß mit einer Kollegin, die bei Abgabe des Lohns an mich nicht einfach den Haken wieder raus genommen, sondern stattdessen meine Mail-Adresse eingetragen hat. Und ich hatte natürlich keine Möglichkeit, die Mail wieder abzubestellen.
Hallo @Private09,
@Private09 schrieb:Moin allerseits und ein herzliches Dankeschön an Herrn Wieczorek für die Beantwortung der Fragen und Infos zum Stand der Dinge.
Für wann ist denn die Integration der Mitarbeiterneuanlage geplant? Unten stehend kann ich es nicht rauslesen...oder?
Mitarbeiter
Mandanten können in DATEV Personal persönliche sowie Teilbereiche der betrieblichen Mitarbeiter-Stammdaten ändern, ergänzen und freigeben. Die übermittelten Werte können anschließend in das Lohnabrechnungsprogramm eingespielt werden.
Die Stammdaten in der Mitarbeiterdatenänderung werden voraussichtlich in Q4/2025 sukzessive um folgende Funktionen erweitert:
Erfassung von Elternzeit (geplant für 09|2025)
Erfassung von Mutterschutz (geplant für 09|2025)
Erfassung von Beschäftigungsverbot (Q4|2025)
Erfassung von Nebenbeschäftigung (Q4|2025)
Wir sind bereits an der Integration der Mitarbeiterneuanlage in DATEV Personal dran. Wann genau die Freigabe sein wird, kann ich noch nicht ganz sicher einschätzen. Ich gehe davon aus, dass der Großteil noch in 2025, ein paar Nacharbeiten dann Anfang 2026 umgesetzt sein könnten. Wie gesagt, sicher kann ich es nicht sagen.
Noch spaßiger wird es, wenn der Mitarbeiter die Kanzlei verlässt und vorher seine Adresse nicht deaktiviert.
Das Hickhack hatten wir auch schon
Äh ?
Mandanten legen schon längst neue AN über DATEV Personal Online an. Da werden sogar Mail´s aus dem Programm an die AN versendet mit einem Link, wo die AN die Daten ergänzen können und dann wird es im Lohn eingespielt.
Wann kann man dann endlich die Krankenkassen ändern ?
Wenn kann der Mandant endlich Stammdaten in der Zukunft oder Vergangenheit ändern ( z.B. Rückwirkender Krankenkassenwechsel, Gehaltserhöhung etc. )
Den Wechsel der Krankenkassen möchten wir tatsächlich auf gar keinen Fall änderbar, seitens des Mandanten. Nach aktuell 3 Fällen, alleine in 2025, mit Mitgliedsbescheinigungen der neuen Krankenkasse, die sich im Nachhinein als falsch herausgestellt hat und ein riesiger Aufwand zum korrigieren war. Kündigung nicht rechtswirksam bei bisheriger, Unterschriften des Mitarbeiters zu spät und eine der beiden Krankenkassen die Mitgliedschaft falsch begründet hat. Seitdem prüfen wir dies kurz. Genauso die Lohnsteuerklassen.
Doch auf jeden Fall wollen wir das.
Wie oft kommt das vor, das es falsch ist ?
In den letzten 30 Jahren 3 x bei mir. Und selbst wenn, kann der Mandant das dann auch gerne wieder ändern.
Dafür hat man ja einen Online Zugang.
Und wie überprüfen sie das ? Was für ein Aufwand. Da hätte ich keine Zeit für.
Wen der AN sagt er ist bei der Barmer, den trägt der Mandant das da ein. Punkt.
Und sollte ein Schreiben kommen der Barmer kommen , das er dort nicht versichert ist und bei AOK Bayern.
Dann kann der Mandant das gleich ändern.
Klingt so als bei ihnen ständig die falschen Krankenkassen gemeldet werden. Das ist aber nicht die Regel.
Dann liegt es wohl an den Mandanten.
Da man aktuell noch kein Gültig-Ab-Fatum hinterlegen kann ist das noch schwoäieriger. Ich haber öfter Schreiben der KK in dem die Mitgliedschaft für ein zukünftiges Datum bescheinigt wird.
Und zack trägt der Mandant die neue KK ein und achtet nicht auf das Gültig-Ab-Datum
Steuerklasse ist ja wenigstens schon geblockt. Schön wäre aber eine automatische Elstam-Anmeldung.
@NaJu2008 schrieb:Da bei uns viele Leistungen bereits im Paketpreis (Festpreis je AN ohne Staffelpreise) enthalten sind, sollte sich das unterm Strich gegenüber anderen Kanzleien die jeden Handschlag abrechnen wieder relativieren.
So unterschiedlich können die Vergütungsentwicklungen einer Kanzlei sein. Ich hatte bis vor zwei-drei Jahren eine Art "Rundum-Sorglos-Paket", was es der Kanzlei natürlich einfach machte abzurechnen (Paketpreis x Mitarbeiter), aber ich empfand dies irgendwann als ungerecht, weil ich "Mischkalkulation" schon immer ablehnend gegenüberstand.
Selbstredend erkannten manche Mandanten hinter dieser All-Inklusive-Leistung eine Möglichkeit des "outsourcing" von Leistungen in die Kanzlei, wenn diese auch nur nach Lohn gerochen haben.
Für mich damit nicht zielführend und stellte einen "Leistungskatalog Lohn" zusammen, welchen Preis die konkreten Leistungen haben; so manches Mal war hier kein Bewusststein vorhanden, dass man etwas gesondert arbeiten muss, um das gewünschte Arbeitsergebnis zu erhalten.
Beispiel Lohn:
Ein Mandant "wollte" mehrfach Probeabrechnungen haben, um zu sehen, wie sich Änderungen in den Gehaltsbestandteilen ergeben. Dies führte zu dann irgendwann zu absurden Mehrfachanforderungen; für lau.
Beispiel FiBu:
Man soll der Bank bitte die Auswertungen lt. Anlage übermitteln. Auswertungen stehen alle bereit, nur man verlagert den Aufwand in die Kanzlei. Kommunziert: Diese Zusatztätigkeit ist nicht mit der monatlichen Pauschale gedeckt, sondern eine Zusatzleistung, die je angefangene Viertelstunde berechnet wird.
Was ist das Ziel?
Tätigkeiten, die von uns zu erledigen sind, müssen vergütet werden.
Tätigkeiten, die der Mandant selbst erledigen kann, müssen primär vom Mandanten erledigt werden; um dies zu erreichen, werden diese stringent in Rechnung gestellt.
Es mag sich etwas blasiert anhören, aber Geld habe ich reichlich.
Was mir fehlt ist: Zeit.
Meine Zeit ist endlich.
Mit Zeit kann ich mir Geld erschaffen. Mit dem ganzen Geld jedoch keine Zeit.
Insofern führt die gesonderte Abrechnung zusätzlicher Probeabrechnungen (1 x ist inkludiert) zu einem magischen Rückgang zur Anforderung von zusätzlichen Probeabrechnungen und Auswertungen werden nun persönlich übermittelt; nur zwei Beispiele.
Ein Paketpreis unterschlägt die tatsächlich geleistete Arbeit für den Mandanten, weil diese Leistungen oftmals "unsichtbar" sind; sie bekommen erst ein Gesicht, wenn sie auf der Rechnung stehen.
Der Verwaltungsaufwand ist relativ überschaubar mit den "Katalogleistungen" im Lohn und man stellt damit zumindest sicher, dass man im Bereich der Personalabrechnung gut kalkuliert bleibt.
Ich war noch nie ein Freund von "jedem Handschlag abrechnen" und die "Tür-und Angelberatung" ist und bleibt bei mir grundsätzlich kostenlos; hier bin ich dann auch zu bequem und verwaltungsökonomisch geprägt und kalkuliere dies ein und sollte der Aufwand einer Beratung je nach Mandant aufwändiger werden, als "Tür- und Angel", dann landet es auf der Rechnung.
Sicherlich kennen Sie auch ausgeprägte "Schwafel-Mandanten", die sie fünf Minuten steuerlich fragen und weitere 30 Minuten vom Wochenende oder privaten Nöten erzählen... setzen Sie es mal auf die Rechnung und Sie haben "künftige Zeit gewonnen" 😉
Selbstverständlich darf und soll jeder das für ihn charmanteste und lukrativste (insbesondere effizienteste) Modell anwenden und mag lediglich einen anderen Blickwinkel ins Spiel bringen.
Um die Kurve wieder zurückzukriegen: Von DATEV Personal erwarte ich einfach eine Anwendung, die meine Arbeitsabläufe effizienter macht, um mir Zeit zu ersparen; Zeit bspw., um auch mal solche Beiträge zu schreiben.
Der Klassiker in der FiBu: Anforderung fehlender Belege. Ist bei uns nicht in der Pauschale enthalten und wird "immer" mit Zeitaufwand in Rechnung gestellt. --> Inzwischen erhält man Nachrichten wie: "zur Zahlung über 199,95 € am TT.MM.JJJJ wurde keine Rechnung zugestellt. Diese ist angefordert und wird nach Erhalt nachgereicht. "
Weiß man das, werden die 199,95 ohne weitere Prüfung gegen 1590/1370 gebucht und mit "Beleg folgt" textiert.
Deswegen steht das "immer" auch in Anführungsstrichen.
Auf die Gefahr hin, offtopic mit dem Beitragsthema zu gehen, noch kurz zum Umgang mit fehlenden Belegen in der Buchführung:
Ja, der Umgang mit "1370" hat sich auch fortentwickelt.
Die Belegnachforderung war früher natürlich sehr aufwändig und zumeist waren es immer die "üblichen Verdächtigen".
Bei unseren ordentlichen Mandanten fragt man die Belege freundlich an, wie gewohnt und sie werden zumeist nachgeliefert oder "privat" vermerkt und ausgebucht; die stellen natürlich kein Problem dar und die Tätigkeit erfolgt bei sorgfältigen Mandaten inkludiert.
Aufwändiger ist es ja, wenn regelmäßig eine hohe Zahl fehlende Belege oder auch nicht belegte Gutschriften vorkommen.
Oftmals reichlich Privatausgaben, für was Belege natürlich auch entbehrlich wären, aber natürlich sollte man wissen, dass es sich um einen Privatposten handelt.
Wir wollten hier reagieren, weil diese leidigen Anforderungen effizienter gestaltet werden mussten:
Nun geht unbelegter Aufwand zunächst auf 1370, 1465 o.ä.; bei Dauerlieferanten von Waren auf 5349.
Größere Gutschriften auf ein separates Erlöskonto (w.d. USt).
Die Monatsbuchführung wird trotz der Fehlposten abgeschlossen und abgerechnet.
Der Mandant erhält anschließend eine E-Mail (Vorlage) mit dem Sprungziel-Link ins Kontoblatt von UO und dem Verweis auf o.g. Interimskonten mit der Bitte um Nachlieferung fehlender Belege und Informationen.
Gleichwohl erfolgt mit dieser E-Mail monatlich auch der Hinweis, dass das betriebswirtschaftliche Ergebnis auf Grund unklarer Posten noch veränderlich sein kann und ganz wichtig:
"Sollten bis zur Aufstellung des Jahresabschluss noch Posten auf den Interimskonten bestehen, werden Aufwandsposten auf "privat" und Gutschriften auf umsatzsteuerpflichtige Erlöse umgebucht."
Abschließend ein kleiner Hinweis zu ertrags- und umsatzteuerliche Konsequenzen aus der Nichtvorlage.
Nachgereichte Belege und Informationen werden im Folgemonat gewürdigt und entsprechend umgebucht und die "Interimskonten" ausgeziffert.
Die Interimskonten werden selbstredend nicht ins neue Jahr vorgetragen, da diese "auf Null gestellt" werden.
Die Vorgehensweise wird also zwölf Mal im Jahr kommunziert und den Rest erledigt die zu unterzeichnende Vollständigkeitserklärung.
Ich mache da zwischenzeitlich kurzen Prozess.
Sorry für offtopic gehen 🙏
Hallo Community, hallo liebe DATEV,
wir haben nun erfolgreich alle unsere Mandanten, welche die im DUO integrierte LuG-Lohn-Vorerfassung genutzt haben - Ironie an - freiwillig, auf das tolle, moderne workflowoptimierende - Ironie aus - Datev-Personal Pendant umgestellt .
Bestellung lief performant - außer in einem Fall, der aber letztlich - trotz SK - leicht zu handeln war. Das Rechte Vergeben kann man noch ertragen, wenngleich die Limitierung keine Gruppen als mandantenübergreifende Vorlagen abspeichern zu können immer wieder viel Aufwand bringt (oder geht da mittlerweile etwas?).
Auch die Aktivierung des Datentransfer-Cockpits verlief problemlos.
Den Kanzleimitarbeitern noch schnell das irritierende Thema Kanzlei- und Mandantensicht erklärt (ohne, dass wir den Bedarf der eingeschränkte Kanzleisicht verstanden hätten) und dann war ich sofort glücklich nicht der arme Lohn-Sachbearbeiter zu sein, der nun jede Lohnart einzeln in den Einstellungen der Kanzleisicht Hacken für Hacken mit je ein paar programmseitigen Sekunden Gedenkzeit nach jeder einzelnen Hackeneingabe durchreiten muss.
Gestern wurde nun erstmals mit einem Mandanten die neue Lösung besprochen und vorgeführt - leider war ich nicht dabei, weil dies wahrscheinlich wie eine tolle Satire gewirkt hätte. Es sind jedenfalls alle über den von der Datev für die Kanzlei als optimal angesehenen Workflow - Ironie an - begeistert - Ironie aus. Es wird vermutet, dass neben Fehleingaben mangels Übersichtlichkeit mindestens die 3-fache Zeit für die - wie Datev so schön sagt - Erfassung der Daten zu erwarten sind. Da spielt zugegebenermaßen die nun - weil es ja MyDatev ist - erhobenen monatliche Gebühr pro abgerechnetem MA - wirklich keine Rolle mehr.
Ich habe es so aufgefasst, dass es verglichen mit der alten im DUO kostenfrei enthaltenen Vorerfassung fast als unbrauchbar bezeichnet werden kann.
Die Kosten und Umständlichkeiten liegen letztlich primär auf Seite der Mandanten (die Kanzlei hat eher umständliche Einmalaufwände - außer ggf. die Entgegenahme der mandantenseitigen Beschwerden hinsichtlich des neuen Workflows bzw. eher Workcreepings).
Es wird - wenn nicht sehr sehr kurzfristig erhebliche Verbesserungen eintreten - sicher viele Unternehmen geben, sich mit dieser Zumutung nicht abfinden (können - und bei guter Beratung eigentlich auch nicht dürfen) und Alternativen suchen werden. Die Konsequenz wird sein, dass die Übernahme Vorerfasster Daten über weitere Schnittstellen oder am Ende wieder semimanuell erfolgen wird.
Was ist das nur für eine Zumutung!
Bitte entschuldigt, dass ich nicht den ganzen Thread - der sicher die aufgeführten erheblichen Mängel schon hinreichend beleuchtet hat - gelesen und damit Dinge wiederholt habe.
Ich soll von der Kanzlei ausdrücklich das kollektive Entsetzen zum Ausdruck bringen.
Bitte, bitte möge jemand, der etwas gutes in der Umstellung der Lohn-Vorerfassung sieht, es gerne posten. Gerne hätte ich hier was erwähnt, aber uns ist praktisch nichts aufgefallen. Vielleicht gefallen ja jemandem die Farben oder Fensterecken besser?!
Dennoch fühlt es sich gut an, sich etwas Luft gemacht zu haben, obwohl dies hier sicher in einen Brief an den Vorstand oder so gehört. Denke aber, dass irgendwo auch auf Arbeitsebene DATEV-Zuständige sind, die eine solch unbrauchbare Fehlentwicklung erkennen und nachbessern bevor es den Mitgliedern kostenpflichtig aufgezwungen wird...
Vielleicht wird es ja besser und ja, es gibt viele engagierte und qualifizierte Mitarbeiter bei DATEV, die hier mit allen Kräften versuchen zu retten was zu retten ist und dennoch den Frust der zahlenden Mitglieder abgekommen. Drücke die Daumen, dass hier schnell was Brauchbares verfügbar ist.
Frustierte Grüße
Ein Mandant hat es mir letzte Woche deutlich gesagt, dass er nicht mehr alles mitmachen wird, was wir als Steuerkanzlei gerne hätten.
Nach seiner Auffassung soll der Steuerberater den Mandanten entlasten, nicht andersherum.
Ich würde mal etwas verhalten, einen (vorläufig) positiven Aspekt äußern:
Mit der Einführung von PersonalAddon und der Freigabe der Monatsdatenerfassung konnten selbstbuchende Mandanten uns endlich wieder die Lohndaten übermitteln. Nachdem das kleine DUo abgeschalten wurde, nutzten wir die Gelegenheit und haben das PersonalAddon genau diesen Mandanten spendiert.
Die Lohnauswertungen konnten endlich wieder digital zur Verfügung gestellt werden und das Einspielen der Lohnvorerfassungstabelle war Geschichte.
Und jetzt das große ABER und auch warum nur vorläufig positiv: PersonalAddon wurde zum 30.06.2025 abgestellt. Mandanten die es bereits nutzen, dürfen noch bis 31.12.2025 darauf zugreifen.
Wer es weiterhin nutzen will, muss das vollständige DUo bezahlen obwohl es keinen Mehrwert bringt.