Hallo,
mir ist gestern ein Fehler aufgefallen der die Stammlohnart 810 Jobrad ST/SV-frei. Als Baulohn-Abrechner sind wir leider davon ausgegangen, dass diese Lohnart im Register "Baulohn" richtige geschlüsselt sein müsste. Wie z.B. bei Gehaltsverzicht BAV. Dies ist aber nicht so. Obwohl es Sonnenklar ist und vielleicht auch andere darüber stolpern. In der Datev Hilfe Lodas zur Abrechnung Firmenräder mit E-Bikes steht nur ein kleiner Hinweis allgemein dazu. Könnte bei der Lohnart die Schlüsselung im Register "Baulohn" automatisch auf: Heranziehen der Stunden/Beträge für Urlaubsentgelt, ZVK und Berufsgenossenschaft programmiert werden.
Vielleicht ist noch jemand im Bereich Baulohn, der dies, wie ich, in den ersten Monaten übersehen hat. Aufgefallen ist es nur bei einem Neumandant, bei dem die erste Abrechnung genau nachgerechnet wird.
Was meint man seitens der Datev dazu?
Vielen Dank und liebe Grüße
Hallo,
im Programm LODAS ist die Registerkarte Baulohn in keiner Lohnart automatisch vorbelegt.
Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge (Alt- und Neuverträge) sind auch nicht immer ZVK-pflichtig.
Die Stammlohnart 810 ist Steuer- und SV-frei und gehört somit nicht zur Brutto-Lohnsumme für die Beitragsberechnung.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Zusatzversorgungsbeitrag und Winterbeschäftigungs-Umlage - Lexikon Lohn und Personal unter Punkt 2.3.
@Betül_Kilic schrieb:im Programm LODAS ist die Registerkarte Baulohn in keiner Lohnart automatisch vorbelegt.
Nicht einmal bei den Bau-Stammlohnarten (5xx)? 😱
Hallo @rschoepe,
doch, die Bearbeitungsvorschriften in der Registerkarte Baulohn sind bei den Bau-Stammlohnarten (5xx) schon vorbelegt.
Hallo Herr Fürther,
das ist die richtige Auskunft. Diverse Baulohnarten sind bereits richtig geschlüsselt und darauf verlassen wir uns auch eigentlich oder zumindest ein Hinweis in den Hilfedokumenten (bitte Schlüsselungen im Baulohn vornehmen) wäre wünschenswert.
Bei der Lohnart 810 Gehaltsumwandlung E-Bike ist die Lage eigentlich 100% klar. Wüsste nicht wo keine Kürzung vorzunehmen ist. Eventuell kann die Datev diesen Punkt nochmals überdenken.
Vielen Dank
Hallo Herr Fürther,
nochmals ich. Nachdem mir Ihre Kollegin den Schrecken des Jahrhunderts eingejagt hat, habe ich ich nun alle Baulohnmandate auf Fehler mit den betrieblichen Altersvorsorgen überprüft, welche Gehaltsumwandlungen haben. Alle sind richtig.
Aussage: keine Lohnart mit Gehaltsumwandlung wird im Baulohn vor geschlüsselt
Ergebnis: Diese Aussage stimmt so null. Die Stammlohnart 914 Gehaltsumwandlung AN zur BAV ist im Baulohn-Register nicht geschlüsselt und wir zur Berechnung der ZVK-Beiträge des Urlaubsbrutto richtig herangezogen und automatisch gekürzt. Diese Schlüsselung wurde von uns nicht getätigt, sondern erfolgt automatisch richtig seitens der Datev.
Folge: Die Stammlohnart 810 müsste unserer Meinung dahingehend angepasst werden.
Eine Überprüfung seitens der Datev wäre wünschenswert. Was sagen den andere Baulohnabrechner eventuell dazu?
Vielen Dank für alle Antworten
Hallo @sorgen,
die Lohnart 914 greift bei der Gehaltsumwandlung auf die Bezugslohnarten zurück, die in der BAV geschlüsselt sind. Zum Beispiel Stammlohnart 101.
Die Lohnart 810 ist nicht baulohnpflichtig, da sie Steuer- und SV-frei ist.
Hallo Herr Fürther,
nicht Baulohn-pflichtig, richtig. Aber warum lässt man aus der Lohnart dann einen Urlaubsentgeltanspruch rechnen und ZVK-Beiträge abführen. Alles anderer wird gekürzt, sprich SV- und Steuerbrutto.
Aber wir haben es nun selbst richtig geschlüsselt, berichtigen die Löhne und in Zukunft ist uns das Problem mehr als bekannt. Noch einmal stolpern wir nicht darüber.
Vielen Dank für ihre Antworten.