Hallo,
überall ist zu lesen, dass auch Rückmeldungen elektronisch archiviert werden müssen. Z.B. Krankenkassen-Mitgleidschaft, AU-Bescheinigungen, Anfrage gesonderte Meldung usw..
Müssen diese Rückmeldungen Mitarbeiter bezogen, einzeln in die DPA abgelegt werden? Oder kann dies auch auf einmal, am Jahresende, allgemein als Mandantenbezogen archiviert werden.
Um etwas schnell nachvollziehen zu können, wäre ich für Mitarbeiter bezogen. Unterlagen zur Übermittlung für die EuBP wären somit auch zu übermitteln. Was sagt die Datev dazu?
Vielen Dank für Rückmeldungen.
Hallo,
bitte entschuldigen Sie meine späte Rückmeldung. Die Auswertungen innerhalb Belege online müssen über die Verschlagwortung den Mitarbeitern zugeordnet werden.
Eine Übermittlung der Dokumente im Rahmen der euBP ist nicht möglich.
Moin
als nicht-Lohn-Sachbearbeiter gefragt: Wenn die Auswertungen aufbewahrungspflichtig sind, trifft es dann nicht den Mandanten und nicht den Steuerberater?
Sprich: Muss nicht dem Mandanten diese Auswertungen dann zum Download bereitgestellt werden?
Ich bin da neugierig, ob mein Verständnis da einigermaßen richtig liegt!
QJ
Hallo QJ,
leider können wir Sie hierbei nicht beraten, da es sich um eine rechtliche Frage handelt.
Vielleicht kann jemand aus der Community hier weiterhelfen? 🙂