Hallo, leider stehe ich nun immer noch auf dem Schlauch, da ich mich noch einmal bei der Krankenkasse erkundigt habe, da diese auch schon vor Eintreffen des Rentenbescheids meinte, dass ich den BGS auf 3101 ändern muss ab 01.10.2017. Die Krankenkasse hat mir folgende Antwort gegeben: ------Davon ausgehend, dass es sich in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt um eine „Rente wegen voller Erwerbsminderung“ handelt, lautet der Beitragsgruppenschlüssel „3101“. Wird eine Rente wegen voller Erwerbsminderung rückwirkend zugebilligt, ist auch eine rückwirkende Korrektur des versicherungs- und beitragsrechtlichen Status (Beitragsgruppenänderung) zum Zeitpunkt des Rentenbeginns vorzunehmen. In Ihrem Fall ist mit dem 30.09.2017 (Meldegrund „32“) eine Abmeldung und mit dem Folgetag eine Anmeldung mit dem Beitragsgruppenschlüssel „3101“ und dem Meldegrund „12“ zu erstellen. Da der Mitarbeiter eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit erhält, endet das Arbeitsverhältnis in aller Regel nicht. Stattdessen ruht das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten für den Zeitraum, für den die Rente auf Zeit gewährt wird. In diesem Fall ist ein Fortbestehen der entgeltlichen Beschäftigung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV anzunehmen, solange das Arbeitsverhältnis besteht, längstens jedoch für einen Monat. Dies bedeutet für Sie, dass eine weitere Abmeldung (mit dem Meldegrund 34) unter Berücksichtigung einer Monatsfrist (gerechnet vom Zeitpunkt des „Eingangs der Rentenmitteilung bei der Krankenkasse“) zu erstellen ist.------- Und wie gesagt, wenn ich das so vor habe, kommt die Fehlermeldung, welche ich oben bereits beschrieben habe
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