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LODAS: zu viel genommenen Urlaub verrechnen bei Kündigung

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letzte Antwort am 24.06.2022 12:14:31 von Gary1961
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xxchristinaxx
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

ein Mitarbeiter von uns wurde fristlos zu Mitte Juni gekündigt. Er hat bis zu dem Zeitpunkt allerdings bereits zu viele Urlaubstage genommen. Diese zu viel verplanten Tagen möchten wir mit seinem Lohn verrechnen. Das OK vom Mitarbeiter haben wir. 


Meine Frage ist jetzt eigentlich nur, ob ich den Betrag von ca. 300,00 € mit einer Lohnart im Brutto verrechnen muss oder ob ich einen Nettoabzug dafür hinterlege?

 

Berechnet habe ich den Betrag wie eine Urlaubsabgeltung. 

 

Stehe gerade etwas auf dem Schlauch...

 

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!

Ganz lieben Dank vorab!

 

LG Tina

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 7
1201 Mal angesehen

Grundsätzlich: Brutto

 

Warum nicht im Kalender die entsprechenden Tage mit UU (unbezahlter Urlaub) schlüsseln? Dann kürzt das Programm automatisch.

LG
VM
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xxchristinaxx
Einsteiger
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Nachricht 3 von 7
1189 Mal angesehen

Hallo und danke!

 

Wir arbeiten mit LODAS. Einen Kalender haben wir dort nicht. Wenn dann könnte ich versuchen, es in den Fehlzeiten einzutragen. Da es sich aber um einen Stundenlohnempfänger handelt, stelle ich mir die Darstellung etwas schwierig vor. Er hat hat ja den ganzen Monat gearbeitet, wovon ich die Stunden ja abrechnen muss. 

 

 

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 4 von 7
1178 Mal angesehen

Ok, bei Stundenlohnempfängern wird doch der Urlaub mit entsprechender Lohnart erfasst, oder nicht? Dann diese Werte über Nachberechnungen rausnehmen.

LG
VM
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 5 von 7
1163 Mal angesehen

Und ggf. rechtlich klären (lassen), ob man zu viel genommenen Urlaub überhaupt abziehen darf.

 

Gerade bei einer fristlosen Kündigung ist ja ggf. mit weiterem Streit zu rechnen...

xxchristinaxx
Einsteiger
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Nachricht 6 von 7
1157 Mal angesehen

Würde denn etwas dagegen sprechen, wenn ich einfach eine Lohnart erstelle und -300,00 € oben im Brutto abziehe? Dann verrechne ich es ja gegen die geleisteten Stunden aus dem Monat. 

 

Ganz lieben Dank schon einmal!!

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Gary1961
Einsteiger
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Nachricht 7 von 7
1153 Mal angesehen

Ich wäre mit dem Urlaubsabzug vorsichtig auch wenn der Mitarbeiter damit einverstanden ist. Er sollte dies auf jeden Fall schriftlich bestätigen.

Rechtlich darf zu viel gewährter Urlaub nicht abgezogen werden. Da es sich um eine fristlose Kündigung handelt, ist hier meiner Meinung nach besondere Vorsicht geboten.

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letzte Antwort am 24.06.2022 12:14:31 von Gary1961
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