Hallo liebe Community,
ich habe folgendes Problem:
Ein Mitarbeiter hat seit dem 01.10.2017 die Fehlzeit "Einstellung Krankengeld wg. voller Erwerbsminderungsrente". Zu dem Zeitpunkt hatte er immer eine volle befristete Erwerbsminderungsrente und war daher ruhend bei uns beschäftigt.
Nun hat der Mitarbeiter sich im Februar bei uns gemeldet und mitgeteilt, dass er direkt nahtlos in die Rente übergehen kann. Das Beschäftigungsverhältnis hat er daraufhin zum 15.03.2022 gekündigt. Ich wollte ihn nun abrechnen, da er ja noch eine ziemlich hohe Urlaubsabgeltung erhält. Ich habe bei der oben genannten Fehlzeit das Ende: 15.03.2022 eingetragen und bei Austrittsdatum ebenfalls den 15.03.2022. Wenn ich die Probeabrechnung mache kommt nun folgendes Fehlerprotokoll:
Könnt ihr mir sagen, wie ich hier vorgehen muss? Die Probeabrechnung mit den Beträgen funktioniert auf jeden Fall. Wobei keine Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden? Das wirft ebenfalls noch ein Fragezeichen auf :-/.
Gaaaanz lieben Dank schon einmal vorab für eure Hilfe!!!
Liebe Grüße
Christina
Hast du die SLA 223 für die Urlaubsabgeltung genommen? Die UA ist steuerpflichtig, aber jährlich, deshalb ergibt sich wahrscheinlich keine Lohnsteuer. Da der gesamte Kalendermonat voll unterbrochen ist, ergeben sich keine SV-Tage, deshalb auch keine SV-Beiträge.
Ich kenne den Unterbrechungsgrund nicht, gehe aber davon aus, dass dies bereits eine SV-Abmeldung ausgelöst hat. Da keine SV-Brutto auch keine neue SV-Meldung nötig.
Hallo tbehrens,
vielen Dank für deine Rückmeldung!
Ja, so habe ich es mir tatsächlich schon mit der Steuer bzw. Sozialversicherung gedacht, da ja seit 2017 kein Lohn mehr geflossen ist. Ebenso wie die Abmeldung. Die Abmeldung bzw. eine Meldung ist ja quasi damals schon in dem Sinne an die KK erfolgt als ich die befristete Erwerbsminderungsrente als Fehlzeit eingetragen habe.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Steuer für die Urlaubsabgeltung am Endes des Jahres bei seiner Lohnsteuererklärung nachgefordert wird.