@invoicefetcher-Phillip" P.S. Die Telekom wird Ihnen aber 1 - 2 EUR für die Papierform in Rechnung stellen, die Sie dann wieder einscannen müssen um dann wieder erkannt zu werden... Willkommen im digitalen Neuland."
Den Euro wollten die tatsächlich haben. Die drei Euro welche abgebucht wurden sind gut geschrieben worden und die Rechnung kostet uns jetzt nichts. Weil die Telekom für dieses Produkt ja keine digitale Rechnung hin bekommt kann sie auch für die Papierrechnung nichts verlangen.
Oder um es kurz zu sagen. Ich bin ein unangenehmer Kunde. 😅
Zu dem Rest morgen wenn ich ausgeschlafen bin mehr.
Hi Martin, wir haben an unsere Echtzeit-Liquiditätsplanung auch unter anderem gmi angebunden, wollen wir uns dazu mal austauschen
Danke dir
Guten Abend, kann man mit getmyinvoice auch die Unterlagen für den Steuerberater vorbereiten? Heißt: Rechnungen importieren, durch KI auslesen lassen, eine Überweisung erstellen, Rechnung bezahlen und den Beleg der jeweiligen Zahlung zuordnen?
Bis auf den letzten Punkt (sicher bin ich mir da gerade nicht) dürfte das alles machbar sein. Dann "verkommt" DUO zur Belegablage und Belege online und Bank online braucht man dann nicht unbedingt. Das kann GMI alles leisten.
Die Umsätze der Bank kann GMI aber nicht an DATEV liefern, weil dazu der Buchungsdatenservice unterstützt werden müsste; GMI kann aber nur den Rechnungsdatenservice 1.0, sodass hier nur die Belege und alle Informationen am Beleg (Rechnungsnummer, Datum, Betrag, Geschäftspartner, ...) an DATEV übergeben werden. Kann gerne morgen mal schauen, ob auch das Konto mitgegeben werden kann.
Die OCR ist besser als von DUO. Stammdaten zu Debi- und Kreditoren aus DATEV Rechnungswesen (vom StB) lassen sich nicht importieren (das kann aber DUO). Und wenn Du Dich entscheidest den RDS 1.0 zu nutzen, darf der Rechnungsbetrag nicht 0 EUR sein und der Geschäftspartner muss in GMI erkannt werden. Andernfalls werden diese Belege nicht an DATEV übertragen.
Dann kannst Du Dich nur entscheiden, die Belege "blöd" an DUO per Belegbilservice zu übertragen. Dann hat man nur die PDFs im DUO; DUO selbst weiß dann aber nichts von Betrag, Nummer, Geschäftspartner, ... das muss dann die OCR von DATEV leisten und Du kannst über DATEV zahlen.
Kurz: Du musst Dich für das führende System entscheiden, damit Du nicht alles doppelt machst.
Hallo,
ich würde gerne mal testen, da ich von gemyinvoices mehr genervt, als zufrieden bin. Ständig kommt ein Update, welches dann die Abholung oder Synchronisation verhindert. Im Endeffekt habe ich mehr Arbeit gemacht, als gespart. Das möchte ich ändern.
Nun habe ich mir versucht einen Account einzurichten, komme aber nicht mal über die Registrierung hinweg, da nach dem Abschicken-Button einfach gar nichts passiert.
Vielleicht können Sie mir ja mal eine Einladung senden oder so...
Viele Grüße
Also ich nutze seit Jahren Getmyinvoices, bin aber mehr genervt, als zufrieden. Ständig ist irgendwas upzudaten, einzustellen oder händisch zu ändern.
Ein Steuerberaterwechsel zum Jahreswechsel ist jetzt (!) abgeschlossen, trotzdem gibt es viele Probleme mit der Synchronisation. Aktuelle wurden zum Beispiel Positionen eingeführt. Diese werden per OCR ausgelesen, das klappt auch hervorragend, allerdings dürfen die Positionen nur 60 Zeichen haben, sonst werden die Rechnungen nicht synchronisiert und die Positionen müssen zunächst händisch gelöscht werden. Mühselig, da bei uns keine Rechnungsposition unter 60 Zeichen liegt musste das erst mal komplett gelöst werden.
Dann können nur Eingangsrechnungen als Dokumententyp (keine Gutschriften) synchronisiert werden. Mein Versuch mit negativen Eingangsrechnungen verlief nicht erfolgreich.
Alles in Allem macht mir Getmyinvoices derzeit mehr Arbeit, als es mir Zeit bereiten würde, die Rechnungen händisch zur Datev hochzuladen, daher suche ich eine Alternative und werde mir invoicefetcher mal anschauen.
Alles in Allem macht mir Getmyinvoices derzeit mehr Arbeit, als es mir Zeit bereiten würde, die Rechnungen händisch zur Datev hochzuladen, daher suche ich eine Alternative und werde mir invoicefetcher mal anschauen.
Invoicefetcher nutze ich nun seit über einem Jahr und bin mit den Diensten sehr zufrieden.
Zum Leidwesen stellt der ein oder andere Anbieter, aus Sicherheitsgründen, auf ein 2FA mittels "Code-auf-Smartphone" um, was den automatisierten Prozess unterbricht, weil beim Abruf die 2FA-Abfrage erfolgt.
Erst diese Woche konnte ich zumindest über den Support von Congstar erreichen, dass die Rechnungen wieder per E-mail zugestellt werden, damit eine Weiterleitungsregel greifen kann und die Barrierefreiheit wieder hergestellt ist.
Im Account findet sich diese Umstellung auf E-Mail oftmals nicht, sondern wird nur auf Anfrage eingerichtet.
Ansonsten schnurrt der IF wirklich präsenzlos durch. Klare Empfehlung für kleines Geld.
kurze Frage in die Runde:
wenn Rechnungen von Amazon abgeholt werden wird dann die selbst vergebene Amazon Bestellnummer mit geholt?
hier unsere achte Bestellung aus dem Jahr 2024. Dahinter verbargen sich drei Rechnungen. Alle wurden im Belegfeld 1 mit 2024-08 erfasst. Amazon hat darunter abgebucht und gut ist.
Es hat ja doch einige intensiv Amazon "Gläubige" unter den Mandanten. Es wäre natürlich schön wenn deren Rechnungen ohne manuellen Aufwand von A zu D kämen.
Das würde aber im Nachgang dann Arbeit beim Ausziffern verursachen wenn die Rechnungen unter den kryptischen Amazon Rechnungsnummern in der FiBu landen und unter der Bestellnummer von Amazon abgebucht wird.
Ob selbst gewählte Bestellnummern übertragen werden kann ich nicht sagen.
Der IF ruft die Rechnungen von Amazon allerdings so ab, wie Sie dort hinterlegt werden; d.h. es ist gut möglich, dass drei Rechnungen zu einer Bestellung in einer PDF kumuliert werden und Rechnungswesen nur eine Rechnung mit einem Betrag bucht. Das ist natürlich semi, weil dies erst bei der Abbuchung auffällt und man im Nachgang eine Aufteilung vornehmen muss; manuell natürlich.
Dies kann man mit Einzelbestellungen umgehen, aber da muss Mandant natürlich mitziehen; klappt aber auch bei mir selbst nicht immer 🙄
die Einzelbestellungen sind bei Prime kein Thema. Nur wenn man das nicht hat schaut man natürlich das man den Mindestbestellwert überschreitet....
kumulierte Erfassung in einer Buchung wäre natürlich völliger kokoloris. Drei Rechnungen gleich drei Geschäftsvorgänge gleich drei Buchungen...Wenn es daran schon scheitern sollte wären die Dienste nichts für unsere Mandanten
Guten Tag Steuerfahndung,
vielen Dank für Ihr Feedback.
Sie haben die Möglichkeit, die Rechnungspositionen direkt an der Exportschnittstelle zu DATEV in unserem System automatisch zu kürzen. Öffnen Sie dazu die Schnittstelle in GetMyInvoices und setzen Sie im Feld „Zeilenpositionsbeschreibung kürzen“ den Haken.
Dadurch werden die Rechnungspositionen automatisch auf die passende Länge gekürzt und problemlos übertragen.
Bezüglich der Übertragung von Gutschriften stehen wir gerade im Austausch mit den Kollegen aus der Entwicklung. Dort werde ich Sie separat per PN informieren.
Sollten Sie Unterstützung benötigen oder weitere Fragen haben, lassen Sie es uns wissen und kontaktieren Sie uns direkt unter [email protected]
Viele Grüße
Ihr Support-Team von GetMyInvoices
Vielleicht lohnt es sich, bei Amazon-Rechnungen über den Einsatz des E-Rechnungspostfachs nachzudenken.
Bei Amazon-Business-Konten kann eine elektronische Rechnungsübermittlung aktiviert werden. Die Belege werden über das PEPPOL-Netzwerk als XRechnung versendet und können damit automatisch im E-Rechnungspostfach empfangen und an Unternehmen online weitergeleitet werden.
Dabei besteht die Möglichkeit, schon einmal ein Gefühl für zukünftige digitale Prozesse zu entwickeln.
Das klingt nach der perfekten Lösung. Haben Sie das so im Einsatz?
Hallo @eliansawatzki ,
das hört sich interessant an. Wo kann ich denn meine Peppol-Id bei Amazon Business hinterlegen?
Lesen sie mal hier den Einstieg:
https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=G65QPY22673H3SUS
Und hier unter Pkt. 8:
https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=G5P4WEC4RW345KS3
Guten Morgen in die Runde,
ich nehme gerne Bezug auf die unterschiedlichen Themen der letzten Stunden, um noch mehr ins Detail zu gehen und meine Erfahrungen aus den letzten Jahren zu teilen. Das Thema Amazon ist bei uns (invoicefetcher) omnipräsent und eine Sache, die wir ziemlich gut beherrschen.
Hintergrund: Wenn Sie einen Warenkorb voller Produkte haben und diesen in einer Bestellung aufgeben, wickelt Amazon alles unter einer Bestellnummer ab. Da die Produkte aus unterschiedlichen Lagern kommen können, entstehen dabei unterschiedliche Steuerfälle und somit auch mehrere Rechnungen. Das Problem: Amazon erstellt dann ein signiertes PDF, das mehrere Rechnungen enthält. Ein nachträgliches Auftrennen würde das Originaldokument beschädigen. Die Lösung: Bestellen Sie jedes Produkt einzeln! Dann gibt es zu jeder Bestellnummer eine separate Rechnung, die anhand der Bestellnummer und des Betrags in den Bankumsätzen sowie dem Verwendungszweck auf dem Bankkonto automatisch zugeordnet werden kann. Viele Buchhaltungslösungen erledigen das bereits automatisiert. Wenn Bestellung per Kreditkarte getätigt werden dann fehlt oft die Bestellnummer, was die Zuordnung in der Buchhaltung erschwert. Dann muss man sich die Frage stellen was ist besser Punkte sammeln oder weniger für die Buchhaltung bezahlen. Bei jeder Amazon-Rechnung haben wir folgende Daten erfasst: Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Bestellnummer sowie Brutto- und Nettobetrag. Weitere relevante Informationen dazu weiter unten.
Um einen durchgängigen, automatisierten Belegfluss in die Buchhaltung zu gewährleisten, sollten private Belege nicht erst aufwendig aussortiert werden müssen. Eine Trennung nach Lieferadresse oder Zahlungsart bringt oft Probleme, wenn sie nicht konsequent durchgeführt wird.
Lösung:
Falls Sie einen privaten Amazon-Prime-Account haben, können Sie sich einen kostenfreien Amazon Business Prime Duo-Account erstellen. Dafür benötigen Sie lediglich eine private und eine geschäftliche E-Mail-Adresse.
Viele Kunden nutzen das private Prime-Konto für Video- und Musikdienste – diese sind in Business Prime nicht enthalten, funktionieren aber mit Prime Duo.
Hat man ein Amazon Business-Konto, kann man seit dem 19.12.2022 die Amazon Business API bei invoicefetcher anbinden. (siehe unsere LinkedIn-Meldung). Diese Schnittstelle zwischen Amazon und invoicefetcher funktioniert ohne Zugangsdaten und erfordert keine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA). Der initiale Kontakt dazu kam vor vielen Jahren über Lexware. Danach bin ich Amazon fünf Jahre lang „auf die Nerven gegangen“, bis wir endlich einen Endpunkt für den Rechnungsdownload erhalten haben. Die technische und rechtliche Klärung dauerte dann noch ein Jahr. Die API konnte im ersten Jahr keine Gutschriften ausspielen – das wurde mittlerweile behoben.
invoicefetcher ist auch im Amazon Business AppCenter gelistet und wurde auf einer großen Amazon Messe vorgestellt, weil die Anbindung schon ziemlich smooth und kundfreunlich einrichtbar ist.
Bei invoicefetcher haben wir seit vielen Jahren eine Vielzahl von Konnektoren und natürlich die API. Unsere Konnektoren speichern gültige Sitzungen, sodass nicht bei jeder Anmeldung ein 2FA-Code nötig ist. Allerdings gibt es Anbieter mit einer zwingenden 2FA-Pflicht. Automatisierung ist hier nur möglich, wenn ein Authenticator des Kunden auch bei uns läuft – das bieten wir aktuell nicht an. Wir diskutieren intern, ob wir diese Funktionalität einführen, da offensichtlich Bedarf besteht. Als IT-Experte sehe ich hier jedoch ein Sicherheitsrisiko, weshalb ich eher für API-Schnittstellen bin – so wie wir sie mit Amazon Business und anderen Anbietern nutzen.
Amazon selbst hat Probleme mit der Rechnungsbereitstellung für digitale Güter, dafür haben wir aber auch Lösungen geschaffen.
Auszug Lieferanten:
Seit April 2024 gibt es Händler, die ZUGFeRD-Rechnungen bei Amazon aussteuern. Viele dieser Rechnungen sind allerdings noch fehlerhaft. Amazon selbst kann bisher keine elektronischen Rechnungen ausstellen. Wir haben Amazon diesbezüglich bereits im Kontext der neuen Wachstumschancengesetzgebung informiert. Bisher nutzt Amazon Drittanbieter wie Eliana Sawatzki, um Rechnungen zu erzeugen. Amazon wird in Zukunft einfach XML- oder ZUGFeRD-Rechnungen ausgeben müssen – entsprechend der Übergangsfristen. Viele Kundenportale stellen bereits XML- oder ZUGFeRD-Rechnungen zur Verfügung.
Über die Amazon Business API stehen uns noch viele weitere Informationen zur Verfügung, die bisher nicht in die Weiterverarbeitung einfließen. Beispielsweise könnten wir nicht nur Kostenstellen und Bestellnummern direkt aus dem Beleg auslesen, sondern auch Informationen zu Bestellgruppen über die API erhalten. Sprechen Sie uns einfach an und dann schauen wir was Sinn macht im Prozess und was nicht. Allerdings wird das Thema Kostenstelle/Bestellnummer von unseren Kunden bislang zu wenig genutzt und vor allem sehr uneinheitlich gehandhabt. Eine Standardisierung wäre hier wünschenswert. Die Einführung der E-Rechnung wird das ohnehin regeln – vorausgesetzt, die Buchhaltungslösungen unterstützen die entsprechenden Werte für die Weiterverarbeitung.
In DATEV Unternehmen Online übermitteln wir in der Notiz diese Infos:
invoicefetcher ist seit 2017 als Rechnungsportal aktiv. Die meisten Rechnungen kommen per E-Mail oder über Kundenportale. Papier wird zunehmend weniger genutzt.
Lösung für Unternehmen mit papierhaften Prozessen:
Unsere Kunden leiten ihre Belege (E-Mail oder Papier) an ihre individuelle invoicefetcher.email-Adresse weiter. Diese E-Mails werden im Postfach archiviert. AGBs und Widerrufsbelehrungen werden nicht weiterverarbeitet, bleiben aber im Original erhalten.
Wir bereiten derzeit einen neuen Deploy vor, der Dokumente in Beziehung setzt. Beispiel:
Was bedeutet das?
Warum ist das noch nicht live? Weil viele Rechnungen derzeit fehlerhaft sind, einige Buchhaltungslösungen mit der Verarbeitung Probleme haben und falsche Daten Zahlungsprozesse blockieren könnten. Es gibt zudem noch viel Unwissenheit und Fehlinformationen in diesem Bereich. Ende 2024 brannte der Baum in diversen Büros öfter mal.
Mit unseren Konnektoren (basierend auf Zugangsdaten) rufen wir für Amazon Seller Central folgende Daten ab:
Problem: Zwangs-2FA.
Wir konnten nach erfolgreichem Login wochenlang automatisiert auf Daten zugreifen – das wurde uns jedoch „um die Ohren gehauen“. Jetzt muss jedes Mal ein 2FA-Code eingegeben werden. Händler, die dies nur einmal pro Woche oder Monat tun müssen, sehen das als akzeptabel, da es um sehr viele Rechnungen geht.
Interessanterweise haben große Unternehmen wie Deutsche Telekom und andere Mobilfunkanbieter kein Budget für echte Schnittstellen. Deshalb müssen wir mit Konnektoren auf Basis von Zugangsdaten arbeiten – was wir aufgrund eines Bundeskartellamt-Urteils tun dürfen.
Peppol ist eine gute Grundidee und funktioniert in einigen Ländern bereits gut. Allerdings ist die Meldethematik noch nicht Teil des Netzwerks – das wird sich erst mit der Zeit entwickeln. Bis 2030 soll eine Meldepflicht für grenzüberschreitende Rechnungen eingeführt werden. Aktuell wissen weder das BMF noch die Finanzämter genau, welche Informationen sie konkret benötigen. Deutsche Finanzämter könnten auch Elster erweitern und beim Senden einer Rechnung direkt aus meinem Programm heraus die Meldung per Schnittstelle automatisch entgegennehmen – fertig. Das Problem: Die Datenmengen sind so gigantisch, dass sich bisher niemand eine genaue Vorstellung davon machen kann. Bei uns steht es auf der To-do-Liste, sich dem Netzwerk anzuschließen. Einen praktischen Nutzen bringt es unseren Kunden aktuell jedoch nicht.
DE-Mail und E-POST-E-Mail haben sich nicht durchgesetzt. Die Signaturpflicht ist bereits vor vielen Jahren weggefallen. Meine Prognose bleibt: Rechnungen werden weiterhin über Kundenportale bereitgestellt und per E-Mail versendet. Dafür gibt es gute technische und praktische Gründe – vor allem aufgrund der Einfachheit. Zudem ist dieses Vorgehen gesetzlich geregelt und auch in den Schreiben des BMF festgehalten.
Ach so, bevor ich es vergesse: Alle Kundenportal-Abholungen laufen bei uns tagesaktuell, und E-Mails werden sofort verarbeitet. Wir berechnen die perfekten Abholzeitpunkte – alles für den maximalen Kundennutzen.
Ich wünsche ein schönes Wochenende.
Vielen Dank für die ausführlichen und aufschlussreichen Informationen, Phillip.
Als Marktplatzteilnehmer wird der Mod i.S. Werbung in der Community sicherlich milde walten lassen.
@eliansawatzki schrieb:Lesen sie mal hier den Einstieg:
https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=G65QPY22673H3SUS
Und hier unter Pkt. 8:
https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=G5P4WEC4RW345KS3
Ich hab das mal durchgelesen aber da steht ja nichts von PEPPOL. In Punkt 8 (zweiter Link) steht ja sogar ausdrücklich, dass die EDI-Formate grundsätzlich NICHT den deutschen Anforderungen genügen.
Unter Systemintegrationen / E-Rechnung kann man auch (abgesehen von Procurement Systemen) auch nur EDIFACT anbinden, aber keine PEPPOL ID angeben.
Übersehe ich etwas @eliansawatzki?
Hallo zusammen,
da es sich in der Tat in diesem Thread vor allem um die Partnerlösungen dreht, ist es aus unserer Sicht keine Werbung.
Erlauben Sie mir / Erlaubt Ihr mir aber den Verweis auf die
DATEV-Marktplatz Expo 2025.
Hier kann man sich rund 60 (!) Lösungen auch nochmals anschauen und einen Überblick verschaffen - alles digital.
Schönes Wochenende!
Ich habe mich heute auch mit der Konfiguration für die E-Rechnung in Amazon beschäftigt. Aber es ging sehr schnell, dass es zu komplex wurde:
😵Deswegen würde mich das auch interessieren. @eliansawatzki hast du das erfolgreich eingerichtet?
Ich habe hier ein Vergleichsvideo erstellt, das vielleicht hilfreich ist: https://www.youtube.com/watch?v=jh_B5ZlEQg0
Geht es dabei noch um den Empfang einer e Rechnung? Weil das war bei uns sehr viel einfacher und in zwei Minuten eingerichtet. E Rechnungen (lt. Validierung Karewe auch OK) kommen per Mail an separates Postfach, so wie bei 99% aller Lieferanten.
Beide (und andere) Abholportale wird es in absehbarer Zeit nicht mehr geben, da der Bedarf schlichtweg nicht mehr so nötig vorhanden ist.
Ich persönlich hatte den Absprung von invoicefetcher letztes Jahr vollzogen, weil die Abholung von Amazon-Rechnungen nicht zuverlässig möglich war.
Ein System für diesen Zweck MUSS insgesamt zuverlässig sein und "blind" im Hintergrund seine Arbeit tun; es wird aufwändiger, wenn man in der Buchführung später seine fehlenden Belege prüfen und "zusammenkratzen" muss.
Dank des Tipps eines Kollegen und Umstellung auf Amazon-business und der Einstellung, dass Rechnungen auf eine E-Mail-Adresse zugstellt werden können und einer Weiterleitungsregel (mit löschen) nach DUO, war das Abholproblem bei Amazon Geschichte.
Anderen Kreditoren (bspw. Congstar), die lediglich eine Abholung vorsahen und keine Einstellmöglichkeiten zur Zustellung im Portal vorsahen, teilte ich mit, dass ich die Rechnungen bitte per E-Mail erhalten möchte, was dann auch durchgeführt wurde . . . Weiterleitung nach DUO mit löschen.
Bei Haufe bspw. war es zunächst nicht möglich, eine abweichende Zustell-E-Mail-Adresse zu wählen und auch dort kurz eine Mitteilung, man möge mir die E-Rechnung bitte künftig ins "DATEV E-Rechnungspostfach" zustellen, was ebenso tadellos funktioniert; neben der DATEV erhalte ich hier noch Eingangsrechnungen von drei Weiteren Kreditoren.
Das mag sich nicht viel anhören, aber als Kanzlei hat man auch nicht die Masse an Kreditoren und dennoch werde ich schrittweise von E-Mail-Zustellung auf E-Rechnungspostfach umsteigen.
In Anbetracht zunehmender phising-Aktionen und cyber-Attacken kann man das Risiko doch deutlich minimieren.
Ich möchte die "Abhol-Anwendungen" nicht schlecht machen, aber ich denke, ihre Daseinsberechtigung schwindet.
Eine Bitte an alle, löscht die Mails nicht!!!
In meinen Augen hat das BMF einen großen Fehler im BMF Schreiben gemacht, die falsche Behauptung aufzustellen, dass die Mail wie ein Briefumschlag zu behandeln sei. Wie will man ohne Mail nachweisen, dass die Datei unverändert ist?
Im e Rechnungspostfach ist das was anderes, da steckt ein zertifiziertes System hinter, auch wenn ich aus dem Grund es niemals empfehlen würde, denn es gibt Mails in denen einfach Infos anhängen, die ich gerne haben wollen würde.
Aber wer ein normales Postfach nutzt und die e Rechnungen nach DUO verschiebt und dann löscht, der killt nach meiner Meinung seine Buchhaltung. EMail Speicher kostet nix, 100GB sind für 7€ im Monat zu haben, dazu ist die Beweissicherung (revisionsicher) inkludiert. Genau das haben wir jedem Mandant empfohlen.
@CKB83 schrieb:Eine Bitte an alle, löscht die Mails nicht!!!
In meinen Augen hat das BMF einen großen Fehler im BMF Schreiben gemacht, die falsche Behauptung aufzustellen, dass die Mail wie ein Briefumschlag zu behandeln sei. Wie will man ohne Mail nachweisen, dass die Datei unverändert ist?
Im e Rechnungspostfach ist das was anderes, da steckt ein zertifiziertes System hinter, auch wenn ich aus dem Grund es niemals empfehlen würde, denn es gibt Mails in denen einfach Infos anhängen, die ich gerne haben wollen würde.
Aber wer ein normales Postfach nutzt und die e Rechnungen nach DUO verschiebt und dann löscht, der killt nach meiner Meinung seine Buchhaltung. EMail Speicher kostet nix, 100GB sind für 7€ im Monat zu haben, dazu ist die Beweissicherung (revisionsicher) inkludiert. Genau das haben wir jedem Mandant empfohlen.
Welches BMF-Schreiben?
Aber das E-Rechnungspostfach löscht die Rechnungen doch auch nach 90 Tagen?
Wir sagen unseren Mandanten auch, dass die die E-Mails nicht löschen dürfen.
BMF zu GoBD 28.11.2029 RZ 121
"Bei den Daten und Dokumenten ist - wie bei den Informationen in Papierbelegen - auf deren Inhalt und auf deren Funktion abzustellen, nicht auf deren Bezeichnung. So sind beispielsweise E-Mails mit der Funktion eines Handels- oder Geschäftsbriefs oder eines Buchungsbelegs in elektronischer Form aufbewahrungspflichtig. Dient eine E-Mail nur als "Transportmittel", z. B. für eine angehängte elektronische Rechnung, und enthält darüber hinaus keine weitergehenden aufbewahrungspflichtigen Informationen, so ist diese nicht aufbewahrungspflichtig (wie der bisherige Papierbriefumschlag)."
Das Problem beim eRechnungs Postfach ist ja, es wird kein Unterschied gemacht. Dazu ist in meinen Augen das BMF hier Quatsch mit Soße, ja ich brauche die Mail als solche nicht mehr, aber in meinen Augen brauchtbes dann zwingend eine Verfahrensdokumentation, wer, wie und wann die Daten in DUO (oder Alternative) verschiebt. Öffnet für mich Tür und Tor für Beanstandungen und Diskussionen.
Exchange Plan 1 mit Beweissicherung und gut ist, Alternative wäre bspw. Mail Store.
Wie will man ohne Mail nachweisen, dass die Datei unverändert ist?
Wie wollen Sie nachweisen, dass die vorliegende Papierrechnung unverändert ist?
Seit wir mit elektronischen Rechnungen umgehen müssen besteht das Problem, des "unverändert"-Nachweises. Wenn wir uns erinnern, war es in der Anfangszeit noch so, dass die Rechnungen eine qualifizierte Signatur haben musste. Die wenigsten Rechnungsaussteller waren dazu in der Lage oder wollten das umsetzen. Bei 1&1 hab ich in der Erinnerung, dass die signierte Rechnungen ausgestellt haben.
Ansonsten bleiben bei dem Nachweis noch die Meta-Daten. Wenn das dem Prüfer nicht genügt, bleibt nur noch ein Abgleich mit HASH-Werten zwischen Aussteller und Empfänger (ggf. als Stichprobe für einzelne Rechnungen).
Am Ende des Tages muss ich mir aber auch die Fragen stellen:
- Hat der Prüfer nach dem Aufstehen in den Spiegel gesehen und sich erschreckt?
- Haben wir den Prüfer mit irgendwas verärgert?
- Gibt es in der Buchhaltung noch weitere Brennpunkte, dass er die Belege auch in Frage stellt?
Und was meinen Sie mit Mailspeicher? Ein Archivsystem wie Mailstore? Würde ich als Prüfer ggf. auch in Frage stellen, wenn nicht per Journal die Mails archiviert werden.
Und die Beweissicherung im Exchange online? So ein richtig gutes Bauchgefühl habe ich bei dem Ding auch nicht.
Die Mail an sich bringt mir (aus meiner persönlichen Sicht) überhaupt nichts.
Beste Grüße
Christian Ockenfels
@CKB83 schrieb:Eine Bitte an alle, löscht die Mails nicht!!!
Ich sehe das etwas anders oder bewahren Sie auch die Briefumschläge auf, wegen des Poststempels ?! Kaum oder ?
Die mir per E-Mail übermittelten Rechnungen beinhalten in der Mail selbst keinerlei Informationen zur Rechnung, sondern sind nur Vehikel des Anhanges.
Insofern bin ich hier tiefenentspannt und schon gespannt auf einen Prüfer, der hier fomell etwas auszusetzen hat; das Risiko gehe ich lässig ein.
edit: Grade noch die Beiträge davor gesehen, die meine Sicht teilen.
@chrisocki wo ist die Unveränderbarkeit denn geregelt? Gilt dies für Papierrechnungen wie für elektronische, oder ist dies explizit Part der elektronischen Form? 146 AO sagt da was anderes, bzw. weniger als 146a.
Ansonsten gebe ich ihnen ganz viel Recht, ich glaub die Wahrscheinlichkeit das sich Prüfer draufstürzen ist gering. Aber was man aus der Verwaltung so hört, deutet zumindest darauf hin, dass man sich explizit auf das Thema BP mit e Rechnung vorbereitet und als Prüfer (ich wäre aber auch ein Ar***) würde ich mich mit so einem Kram beschäftigen.
Denn afaik kann ich bei DUO nicht nachweisen, dass die Rechnung unverändert ist, Hash Werte sind witzlos, das wissen wir alle. Mit 7PDF kann ich aus einer normalen PDF bspw. auch selber eine e Rechnung machen, im Nachhinein. Zu Testzwecken mit Telekom Rechnungen gestestet und vom Prüfer und DUO validiert.
Und nochmal, das Problem bei den ganzen Portallösungen ist und bleibt, die Mails werden gelöscht und aktuell ist es noch immer so, dass man Exceltabellen mit Zeiten (Handwerker) gibt, die in meinen Augen für einen regelkonformen Vorsteuerabzug notwendig sind. Die Excel-Tabelle wird aber gelöscht, weil nur PDFs und XML hochgeladen werden.