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E Rechnung

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letzte Antwort am 17.01.2025 12:51:06 von deusex
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renek
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@bodensee  schrieb:

 

weil was man dann mal implementiert hat wird meist nicht so schnell gewechselt 

Richtig, das Festhalten an Dingen ist ein Problem das viele UN haben 😉

 

heute ja alles im ABo Modell

Das nervt unheimlich und ich bin froh wenn es Dinge ohne Mindestvertragslaufzeit gibt, sodass man da schnell switchen kann wenn es andere Möglichkeiten gibt.

metalposaunist
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@renek schrieb:

Das nervt unheimlich und ich bin froh wenn es Dinge ohne Mindestvertragslaufzeit gibt, sodass man da schnell switchen kann wenn es andere Möglichkeiten gibt.


Bin gespannt 🤓, wie schnell das Switchen hier läuft: Abgabe Grundsteuererklärungen - Umzug von SmartGru...

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renek
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Es gibt Dinge da muss ich mich Gott-sei-Dank nicht mit plagen 😄

igel26
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Bitte schauen Sie sich die Lösung nochmal an. GoBD konform ist die überhaupt nicht und es ist auch nicht von Seiten der Datev geplant (Aussage bei IT Club) das ist eine Lösung analog zu Word. 

Ich war im ersten Moment begeistert, günstig, benutzerfreundlich und einfach zu bedienen ABER Rechnungsnummern können doppelt vergeben werden, es gibt keinen Nummernkreis, Löschung der Rechnung ohne Protokollierung möglich, keine Stornos möglich. 

Ich war mehr als erstaunt das Datev sowas auf den Markt wirft. Ich wollte die Lösung eigentlich den Mandanten mit 3-4 Rechnungen empfehlen,  nun muss ich mich wohl weiter umschauen.

swenzel
Aufsteiger
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Ist das geplante Produkt wirklich so schlecht? So kann man es ja keinen Mandanten empfehlen.

 

158027 - DATEV eRechnungsplattform.png

eliansawatzki
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@swenzel  schrieb:

Ist das geplante Produkt wirklich so schlecht? So kann man es ja keinen Mandanten empfehlen.

 


 

Diese Anwendung ist ausschließlich für Mandanten mit sehr geringem E-Rechnungs-Volumen gedacht. Die Zielgruppe sollte man sich bei einer Bewertung immer vor Augen halten.

 

Wenn ein Frisör zum Beispiel einmal im Jahr für die Mottoparty in der Kanzlei die Frisuren herrichtet und dabei mit dem Rechnungsbetrag die geltende Befreiungsgrenze überschreitet.

 

Oder der Partyservice, der regelmäßig nur private Veranstaltungen ausrichtet und wenige Male im Jahr eine betriebliche Veranstaltung unterstützt.

 

Für 5€ im Jahr können Unternehmen mit diesen oder ähnlichen Gegebenheiten mit der von DATEV angebotenen Lösung E-Rechnungen versenden. Ich finde das Angebot gut.

 

 

metalposaunist
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@eliansawatzki schrieb:

Wenn ein Frisör zum Beispiel einmal im Jahr für die Mottoparty in der Kanzlei die Frisuren herrichtet und dabei mit dem Rechnungsbetrag die geltende Befreiungsgrenze überschreitet.


Und das bleibt zu 100% auf ewig so? OK.  

 


@eliansawatzki schrieb:

Oder der Partyservice, der regelmäßig nur private Veranstaltungen ausrichtet und wenige Male im Jahr eine betriebliche Veranstaltung unterstützt.


Auch hier wird zu 100% kein Wandel stattfinden?  

 

In beiden Fällen: Was, wenn doch (weil heute mehr denn je vom Wandel in allen Bereichen gesprochen wird), weil es die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umstände so nötig machen? Wechselt man dann nahtlos von der Lösung in Auftragswesen next oder fängt man von vorne an? 

 

Für die genannten Beispiele gibt es Anbieter, die kostenlos nutzbar sind und auch skalierbar, sodass man in seinem gewohnten Umfeld / Programm bleiben kann aber dann statt 1 E-Rechnung im Jahr eben 100 im Monat schreiben kann. 

 

Ich schränke mich ungern gleich zu Beginn ein. Besser ein Auto mit mehr kW kaufen, damit man im Falle eines Falles Power hat, als wenn man zu gering pokert. Vom Gas runtergehen kann man immer. Mehr Leistung auch wenn man das Pedal bis zum Anschlag durchtritt gibt es nicht. 

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eliansawatzki
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@metalposaunist 

 

Ihr Beitrag wirft bei mir einige Fragen auf:

 

  • Welchen Wandel erwarten Sie beim Frisör um die Ecke? 

 

  • Womit würde man bei meinen Beispielen neu anfangen? Da gab es ja vorher (fast) nichts.

 

  • In welchem Umfeld würde jemand bleiben, der bisher kein technisches Umfeld hatte?

 

  • Wieviel KW hat Ihr Auto?
metalposaunist
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@eliansawatzki schrieb:

Welchen Wandel erwarten Sie beim Frisör um die Ecke?


Da müsste man das Handwerk und die Branche zu kennen oder besser kennen. Aber ich erwarte heute von einem Friseur, dass ich mir via Terminbuchung einfach einen Termin buchen kann und anhand der Dienste (schneiden / föhnen / Tönung / ...) die bekannten Zeiten geblockt werden und ich mit Karte zahlen kann. Und wenn immer mehr Friseure aufgeben / in Rente gehen, müssen weniger Friseure die gleiche Anzahl an Bürgern betreuen. So wie in "unserer" Branche auch. Allein der demographische Wandel wird zum Wandel in allen Firmen führen. 

 


@eliansawatzki schrieb:

Da gab es ja vorher (fast) nichts.


Fast nichts ist aber nicht nichts 😉: make it once, make it right. Arbeit doppelt machen, da bin ich nicht für zu haben. Und man muss sich eben an neue Optik und Bedienung gewöhnen. Veränderung mag der Mensch allgemein ja nicht so sehr. Gerade in Deutschland, wie mir auf einem Unternehmerfrühstück erzählt wurde, weil die Firma in Europa tätig ist. 

 


@eliansawatzki schrieb:

In welchem Umfeld würde jemand bleiben, der bisher kein technisches Umfeld hatte?


Diese Frage verstehe ich gerade nicht.  

 


@eliansawatzki schrieb:

Wieviel KW hat Ihr Auto?


113,27 kW, wobei man bei Verbrennern ja eher in PS misst. Aber da gibt's ja Umrechnungsformeln. Und ja, der Verbrenner ist BJ 2012 und wird oftmals für Langstrecke genutzt, wo der Verbrauch bei 4,9L / 100km liegt. Alles in und um Troisdorf fahre ich per Rad und Bahn. Der Tacho beim Fahrrad weißt jährlich ca. 500km aus. Es gibt schlechtere Klimabilanzen. 

 

Aber wenn ich mal Beschleunigung brauche, um Gefahren zu entgehen, ist sie da. 

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merchantofdoubt
Fortgeschrittener
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Hier muss man sicherlich zwischen der Datev E-Rechnungsschreibung und der E-Rechnungsplattform unterscheiden. Die E-Rechnungsschreibung (Erstellung Ausgangsseite) ist wie das aktuelle Auftragswesen sicherlich nur für Kleinmandate interessant. Allen anderen sollte man mindestens Lexware empfehlen. 

Die E-Rechnungsplattform (Empfang + Versand) sollte aber für alle Datev FiBu-Mandanten nutzbar sein und somit deutlich bessere Funktionalitäten bieten. Hier muss man natürlich erst noch den Herbst mit der Pilotierung abwarten, wie gut das System wird. Bei der Plattform an sich würde ich auch von deutlich größeren Investments durch die Datev ausgehen. Hier ist der Marktzugang auch deutlich schwerer als bei Rechnungsschreibung, da man Erfahrungen im Bereich des Betriebes von Rechenzentren braucht.   

BKrieg
Einsteiger
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@metalposaunist Kannst du die Anmeldung in Auftragswesen next für die E-Rechung ausreicht oder man sich auf einer "E-Rechnungsplattform" (siehe zweiter Link unten) zusätzlich anmelden muss?

 

Und zweite Frage: Gibt man jetzt bei der Anmeldung die info@ oder die rechnung@ Adresse an. Ich kann noch nicht ganz nachvollziehen, ob die E-Mail Adresse dann wirklich nur für Rechnungen gilt oder dann ins ganze Unternehmen online ausgerollt wird.

 

Vielen Dank im Voraus!

 

 

In der Quartalrechnung hängt diesmal eine Seite an:

 

E-Rechnung ab 2025
Mit der Zustimmung des Bundesrats zum Wachstumschancengesetz ist es offiziell: Der Empfang von E-Rechnungen wird vom 1. Januar 2025 an grundsätzlich verpflichtend.
Sie empfangen die DATEV-Rechnung schon als elektronische Rechnung. Ausgezeichnet! Haben Sie bereits alle Rechnungsprozesse auf die E-Rechnung umgestellt? Falls nicht, informieren Sie sich jetzt: go.datev.de/e-rechnung
Voraussichtlich ab 2028 wird es auch eine Meldepflicht für die E-Rechnungsdaten geben. Mit der DATEV ERechnungsplattform bereitet die Genossenschaft sich und ihre Mitglieder sowie Mandanten frühzeitig auf diesen Schritt vor. DATEV wird die noch zu definierenden Vorgaben erfüllen und sich als Anbieter einer den staatlichen Vorgaben entsprechenden Plattform positionieren. Damit unsere Mitglieder in die Datenkreisläufe ihrer Mandanten eingebunden werden können, ist es notwendig, dass sich möglichst viele Kanzleien und Unternehmen auf der Plattform registrieren. Registrieren Sie sich jetzt auf der DATEV-E-Rechnungsplattform: go.datev.de/e-rechnungsplattform-registrierung

Freundliche Grüße

Benjamin Krieg
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igel26
Beginner
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Mir ist schon bewusst das sich die Lösung an solche Mandanten richtet, aber kann ich, als Steuerberater, das ruhigen Gewissens empfehlen....?

 

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DATEV-Mitarbeiter
Franziska_Pfadenhauer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @BKrieg,


zu Ihrer 1. Frage: Damit Sie die DATEV E-Rechnungsplattform nutzen können, müssen Sie die Registrierung für die DATEV E-Rechnungsplattform vornehmen (unabhängig von dem Programm DATEV Auftragswesen next). Die DATEV E-Rechnungsplattform wird als technische Drehscheibe für den rechtssicheren Austausch von E-Rechnungen mit anderen Rechnungsplattformen in Deutschland dienen.
Im Laufe des Jahres werden wir auf der E-Rechnungsplattform ein E-Rechnungspostfach freischalten, über welches Sie künftig E-Rechnungen empfangen und senden können. Registrieren Sie sich schon jetzt, so haben Sie frühzeitig Zugriff auf neue Funktionen, denn ab Ende 2024 werden das DATEV E-Rechnungspostfach und die Anbindung an die DATEV-Softwarelösungen verfügbar sein.

Zu Ihrer 2. Frage: Die E-Mail-Adresse, die Ihnen bei der Bestellung der DATEV E-Rechnungsplattform in den Unternehmensdaten unter „Ihr Unternehmen“ angezeigt wird (nur bei DATEV-Mitgliedern), wird von Ihrem verwendeten Medium gezogen. Diese wird zukünftig nicht mehr veränderbar sein.
Falls Sie die DATEV E-Rechnungsschreibung nutzen, wird die angegebene E-Mail-Adresse unter „Ansprechpartner“ als Kontaktadresse auf der erstellten Rechnung verwendet.

Freundliche Grüße
Franziska Pfadenhauer | DATEV eG
metalposaunist
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@Franziska_Pfadenhauer schrieb:

Registrieren Sie sich schon jetzt, so haben Sie frühzeitig Zugriff auf neue Funktionen, denn ab Ende 2024 werden das DATEV E-Rechnungspostfach und die Anbindung an die DATEV-Softwarelösungen verfügbar sein.


Aber wenn das eine von X zentralen Drehscheiben werden soll, wie spricht mein lexOffice dann mit Eurer Plattform 🤔? Dann also landen E-Rechnungen bei Euch, via API / Schnittstelle dann in lexOffice, werden dort bearbeitet und per BDS dann nach DUO geschaufelt, damit man im Rechnungswesen dann (um)buchen kann? Oder habe ich einen Knick im Denken?

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Gelöschter Nutzer
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@Franziska_Pfadenhauer  schrieb:


... Die E-Mail-Adresse, die Ihnen bei der Bestellung ... angezeigt wird (nur bei DATEV-Mitgliedern), wird von Ihrem verwendeten Medium gezogen. Diese wird zukünftig nicht mehr veränderbar sein.

 

Falls Sie die DATEV E-Rechnungsschreibung nutzen, wird die angegebene E-Mail-Adresse unter „Ansprechpartner“ als Kontaktadresse auf der erstellten Rechnung verwendet.

 

Das ist aber eine "grobe" Programmierung. Natürlich muss eine Mailadresse, die alle Mandanten auf ihrer Rechnung finden, auch veränderbar sein. Bitte noch eine Änderung vorsehen.

BKrieg
Einsteiger
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Nachricht 46 von 164
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Guten Tag Frau @Franziska_Pfadenhauer,

 

ich habe mich auf der DATEV E-Rechnungsplattform angemeldet (ohne E-Rechnungsschreibung). Hierfür melde ich mich nun mit E-Mailadresse und Kennwort an. Die Anmeldung über Smartcard funktioniert nicht. Wenn ich mich anmelde fliege ich währenddessen bei AWnext raus.

 

Das heißt für mich die beiden Konten sind nicht miteinander verknüpft. Wird dies noch (automatisch) erfolgen oder bleibt dies auch zukünftig getrennt?

Freundliche Grüße

Benjamin Krieg
tu_heggi
Fachmann
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@BKrieg  schrieb:

Guten Tag Frau @Franziska_Pfadenhauer,

 

ich habe mich auf der DATEV E-Rechnungsplattform angemeldet (ohne E-Rechnungsschreibung). Hierfür melde ich mich nun mit E-Mailadresse und Kennwort an. Die Anmeldung über Smartcard funktioniert nicht. Wenn ich mich anmelde fliege ich währenddessen bei AWnext raus.

 

Das heißt für mich die beiden Konten sind nicht miteinander verknüpft. Wird dies noch (automatisch) erfolgen oder bleibt dies auch zukünftig getrennt?


Das stellen wir bei vielen DATEV Anwendungen auch fest.

 

Starten wir mydatev.de fliegen wir aus duo.datev.de raus

Starten wir die RVO fliegen wir überall raus

 

DATEV-Mitarbeiter
Franziska_Riedel-Mann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @BKrieg

Hallo @tu_heggi,

 

die beiden Konten werden verknüpft, siehe dazu die Antwort hier:

DATEV E-Rechnungsplattform - Anmelden mit SmartLog... - DATEV-Community - 428532

 

Die Problematik, die zum Logout führt, ist hier beschrieben, das ist das gleiche Szenario:

„Erneute Anmeldung erforderlich“ beim Aufruf von DATEV-Cloud-Anwendungen - DATEV Hilfe-Center

 

Freundliche Grüße Franziska Riedel-Mann
Digitale Kollaboration | DATEV eG
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tu_heggi
Fachmann
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Die Problematik, die zum Logout führt, ist hier beschrieben, das ist das gleiche Szenario:

„Erneute Anmeldung erforderlich“ beim Aufruf von DATEV-Cloud-Anwendungen - DATEV Hilfe-Center

 


Jetzt gibt Datev schon vor in welcher Reihenfolge man seine Anwendungen öffnen soll?

Wenn das die Lösung ist will ich mein Problem zurück

andreashofmeister
Überflieger
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@Franziska_Riedel-Mann  schrieb:

.....

Die Problematik, die zum Logout führt, ist hier beschrieben, das ist das gleiche Szenario:

„Erneute Anmeldung erforderlich“ beim Aufruf von DATEV-Cloud-Anwendungen - DATEV Hilfe-Center

 


Ich kann das "Verhalten" auch ohne Benutzung des DATEV-Benutzers feststellen.

Die "Fehlermeldungen" ignoriere ich mittlerweile....

 

Komfortabel ist anders. Aber das ist eben so bei DATEV....

AKW
Fachmann
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Ich nutze den Verlauf hier mal, um nicht was Neues aufmachen zu müssen. 

 

Die häufigste Frage die mir zu diesem "Schwachsinn" ins Ohr gebrüllt wird: 

 

Was passiert, wenn ich mich weigere die eRechnung zu erstellen?

 

Tjo gute Frage... ne Konkrete Antwort kann ich darauf nicht geben. Ist halt wie Fahren ohne Führerschein. 

 

Deswegen mal die Frage weitergegeben: Was Passiert wenn ich mich nicht ans Gesetz halte und keine eRechnungen erstelle obwohl ich es per Gesetz machen muss?

 

- Verliert der Rechnungsempfänger den VoSt-Abzug?

- Hat der Rechnungsaussteller mit Konsequenzen zu rechnen?

- Droht die Verwerfung der Buchhaltung?

 

Kann mir irgendjemand was an die Hand geben, um den durch den Hörer schreienden Mandanten etwas zur Vernunft zu bringen, das er sich drum kümmern sollte?

Definitives kann ich leider nirgends finden.

 

 

Besten Dank vorab. 

 

Grüße

 

AKW

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steme
Erfahrener
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@AKW:

 

Es kann alles das passieren, was auch jetzt passieren kann, wenn man keine ordnungsgemäße Rechnung ausstellt. Denn wenn man eine eRechnung ausstellen muss und es nicht tut, ist die Rechnung nicht (mehr) ordnungsgemäß.

 

Und für Ihre drei Fragen:

- ja,

- ja und

- ja.

 

Und davon abgesehen: Sobald ein Mandant brüllt, lege ich kommentarlos auf.

 

durchschnittsbenutzer
Fortgeschrittener
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- Verliert der Rechnungsempfänger den VoSt-Abzug?

Ja.

 

 

- Hat der Rechnungsaussteller mit Konsequenzen zu rechnen?

Der Rechnungsermpfänger bezahlt nur den Nettobetrag und als weitere Konsequenz wird ein neuer Geschäftspartner gesucht.

 

 

- Droht die Verwerfung der Buchhaltung?

Manche Prüfer werden diese Tatsache vielleicht ausnutzen? Was ein Spaß durch eine Klage wieder zu ihrem/seinem Recht zu kommen ...

 

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martinkolberg
Meister
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Wenn die Ausgangsrechnungen an Endkunden gehen, sollte es egal sein.

 

Interessanter ist das Thema "Eingangsrechnung" bei kleinen Einzelunternehmern.

Ich möchte wetten, daß diverse Mandanten die ZugFerde ordentlich ausdrucken und dem Steuerberater im 20 Jahre alten Pendelordner zusenden. 
Kritischer natürlich die Lieferanten, die die E-Rechnungen auf ihren Portalen zum Download bereitstellen.

Wann darf die VST gezogen werden?

- Wenn organisatorisch sicher gestellt ist, daß der Mandant die E-Rechnung erhalten hat, bzw. diese in seinem Download- Portal gammeln läßt. Also die E- Rechnung zur Prüfung vorgelegt werden kann.

 

- Wenn die E- Rechnung wirklich im Original zum Zeitpunkt des Buchens beim StB vorliegt, also korrekt und ohne Formatbruch in UO gelandet ist.

 

 

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renek
Meister
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Nachricht 55 von 164
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@martinkolberg  schrieb:

Interessanter ist das Thema "Eingangsrechnung" bei kleinen Einzelunternehmern.


DUO mit Uploadmail? Ich meine das ist schnell eingerichtet (habe ich ja auch), als Kontakt gespeichert und im E-Mail-Account eine Weiterleitung eingerichtet.

 

Der Aufwand für den Unternehmer ist sicher nicht so riesig und bedarf nicht mal einer Stunde aktive arbeit...

 

Schwieriger wird es mit denen, die meinen ohne sich vor Tätigkeitsaufnahme beraten zu lassen einfach anfangen. Getreu dem Motto einiger Finanz-Influenzer: "wenn Du was tun willst, dann fang einfach an damit"...

AKW
Fachmann
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Schwieriger wird es eher mit den Mandanten, die zwölfundneuzig sind und keine E-Mail-Adresse haben und sich hier auch keine zulegen wollen. 

 

Ich habe sogar einen Mandanten (Anfang 60) der keinen Internetanschluss hat.... da bin ich mal auf Rückmeldung gespannt, was der mit seinem Betrieb vor hat. 

Der hat zwar nur Endkunden, aber der Rechnungsempfang wird ja schon ein Hindernis. 

Klar ist ein Internetanschluss und eine E-Mail-Adresse schnell gemacht, aber wenn ich mit dem Neuland noch nie was zu tun hatte... 

 

Grüße

 

AKW

renek
Meister
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Na für den sind sie vielleicht so nett und richten da was kostenloses ein um ihn glücklich zu machen 😉

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steme
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Aber bitte nur, wenn dieser Mandant nicht zur Spezies der Brüllmücken gehört. 😉

rschoepe
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@AKW  schrieb:

Was passiert, wenn ich mich weigere die eRechnung zu erstellen?


Ergänzend noch: wenn der (Firmen)Kunde auf einer E-Rechnung besteht - dann gibt's halt u.U. kein Geld. ¯\_(ツ)_/¯

Ich hatte letztens in einer ähnlichen Richtung den Fall mit einer Mandantin, für die wir eine USt-IdNr beantragen mussten, weil der WWF Deutschland (meine ich, wär's gewesen) die Rechnung sonst nicht annimmt.

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tu_heggi
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@rschoepe  schrieb:

@AKW  schrieb:

Was passiert, wenn ich mich weigere die eRechnung zu erstellen?


Ergänzend noch: wenn der (Firmen)Kunde auf einer E-Rechnung besteht - dann gibt's halt u.U. kein Geld. ¯\_(ツ)_/¯

Ich hatte letztens in einer ähnlichen Richtung den Fall mit einer Mandantin, für die wir eine USt-IdNr beantragen mussten, weil der WWF Deutschland (meine ich, wär's gewesen) die Rechnung sonst nicht annimmt.


Genau, der "Markt" regelt das schon selbst! Machste nicht = kriegste keine Aufträge mehr von uns

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letzte Antwort am 17.01.2025 12:51:06 von deusex
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