Ich habe das nur geschrieben, da aus meiner Erfahrung mit DATEV die reinen Techniker wenig bis gar kein Verständnis für Fragen haben, die (wie hier) in erster Linie rechtlicher Natur sind.
Da DATEV hier nicht mit hoher Priorität antwortet, folgere ich, dass das Thema auch entsprechend unproblematisch ist. Könnten wir uns an dieser Stelle entspannen?
Unproblematisch und entspannen? Na ja, zumindest sollten wir die nötigen Konsequenzen ziehen.
Ich ergänze nun in meinen Einsprüchen und Anträgen immer manuell die Absendersignatur.
Wie immer im Steuerrecht es kommt drauf an.
Die meisten Einspruch gehen an meine 2 Haus- und Hoffinanzämter hier vor Ort.
Da genügt mein Servus MfG .... zumal ja die Zuordnung Mandant Steuernummer und Vollmachtsdatenbank vorliegt.
Bei anderen Finanzämtern die mich nicht kennen, würde ich sicherlich auch den Absender aus einer Wordvorlage in den Einspruch hineinkopieren, nicht gerade komfortabel aber auch nicht wahnsinnig aufwändig.
Eine Priorität der DATEV zu diesem Thema scheint eher nicht zu bestehen. Schade, ich hatte schon den Eindruck, es wäre einigermaßen wichtig.
@Gelöschter Nutzer schrieb:Da DATEV hier nicht mit hoher Priorität antwortet, folgere ich, dass das Thema auch entsprechend unproblematisch ist. Könnten wir uns an dieser Stelle entspannen?
Da hat die Datev bestimmt das "Ironie ein" nicht bemerkt und das auch als unproblematisch weggelegt 🙂
Im Ernst: Worüber die Entwicklungsabteilung so lange nachdenkt, ist tatsächlich nicht ersichtlich
@Birgit_Lehner schrieb:die Anfragen habe ich bereits an die zuständigen Entwicklungsabteilungen weitergegeben. Ich warte hier auf eine Stellungnahme.
Viele Grüße
Birgit Lehner
Hallo Frau Koch,
hier unserer Kurzanleitung/Kopiervorlage (seit dem erstem elektronischen Einspruch und einem Servicekontakt ohne agile Weiterentweicklung) aus ProCheck:
Im Betreff den "Einspruch ESt 20??" benennen (Betreff wird im Arbeitsplatz unter Übersicht; ganz unten unter "Digitale Kommunikation mit Institutionen / Elektronische Einsprüche" angezeigt)
In den ersten Zeilen des Erfassungsfenster ist:
1) der Sachbearbeiter aufzuführen wie z. B.:
Sachbearbeiter: StB/WP Ralf Blum
Telf.: 0671/88.....
E-Mail: ...@....de
2) Darüber hinaus ist eine Anrede aufzunehmen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
......
3) Dann im Text schreiben:
...im Auftrage unseres Mandanten legen wir gegen den oben angegebenen Steuerbescheid Einspruch ein.
4) Darüber hinaus ist eine Grußformel wie z. B.:
......
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Blum
Steuerberater / Wirtschaftsprüfer
Merk, Schlarb & Partner mbB
(bei einem Einspruch ohne den Haken "Steuerberater hat Empfangsvollmacht" kann das Finanzamt uns nicht erkennen).
Aber eigentlich wäre das ganz einfach (Vorlagenverwaltung und andere DATEV Plattform-Programme) :
Da die Vorlagenverwaltung nach meinem Kenntnisstand zur Produktfamilie der "DMS" gehört und dort schon alle möglichen Platzhalter vorhanden sind, sollte es doch ähnlich einfach wie bei der E-Mail-Vorlage möglich sein:
- über Word mit den Platzhaltern und unserer Wunschtextvorlage inkl. Signatur den Text erstellen
- alles markieren / in die Zwischenablage kopieren
- dann in das Fenster zur digitalen Kommunikation einfügen
schnell, einfach und ohne großen Aufwand aber großen Nutzen bei uns StB!
Und wenn wir dann noch den Entwurf (der digitalen Kommunikation mit der Finanzverwaltung) als Link in der DMS speichern könnten, hätten wir auch den kleinen work-flow der DMS, so dass der SB die Nachricht an die Finanzverwaltung erstellen/vorbereiten kann und dann zum versenden über "Weiterleiten" an den unterzeichnenden StB weiterleiten kann. Wenn es dann noch eine Schnittstelle zu PFB, EO und Meine Steuern gäbe, wäre der Prozess wahrscheinlich perfekt.
Dafür müssten aber mehrere DATEV Abteilungen agil/produktiv/zielführend zusammenarbeiten bzw. das zentrale Anforderungsmanagement dass ja über Kenntnisse und Fähigkeiten der verschiedenen DATEV Programme verfügen sollte, den Nutzen für uns StB erkennen und so eine sinnvolle Zusammenarbeit fördern.
Ich bin mir sogar sicher, dass die DMS-Abteilung das bis zu dem obigen zweiten Punkt schnell bereitstellen könnte, aber danach wird das alles wohl eher schwierig!
Und was auch noch fehlt: Checkboxen für das Anhaken mehrerer Bescheide (z. B. KSt und GewSt oder nach einer BP mehrere Jahre). Und hier müsste dann der Programmierer den obigen Text mehrfach kopieren und gleichzeitig alle Einsprüche mit dem gleichen Text an das FA senden und die Einsprüche in der DMS zum Auftrag speichern.
Dafür müssten aber das zentrale Anforderungsmanagement einen Überblick über alle DATEV Programme haben und die relativ einfache Anforderung in eine User Story formulieren (bzw. hier kopieren) und an die PO verteilen und denen Vorgaben (auch zur zeitlichen Umsetzung: gestern) machen. Im Wesentlichen: copy and paste
Und immer wieder die gleiche Bitte im Interesse der Anwender: arbeitet produktübergreifend, prozessorientiert und medienbruchfrei zusammen und nicht nebeneinander. Ihr benötigt einen DATEV Prozessmanager (Expedition Zukunft DATEV Eigenorganisation der etwas andere Weg = Weiterentwicklung) man könnte ihn auch DATEV-Integrationsbeauftragter nennen, der hat einen ähnlichen Job: Menschen zusammenbringen und ihnen den richtigen Weg zu zeigen und ist Ansprechpartner für alle Ressorts und kümmert sich (ist somit deutlich mehr als das stille zentrale Anforderungsmanagement der DATEV) auch um abgelehnte nicht bearbeitete Ideen. Liebe DATEV: bitte helft uns heute bei der Organisation unserer Kanzleien!
Gruß Ralf Blum
Danke, leider nur ein Kudo möglich 🙂
@blum schrieb:Und immer wieder die gleiche Bitte im Interesse der Anwender: arbeitet produktübergreifend, prozessorientiert und medienbruchfrei zusammen und nicht nebeneinander. Ihr benötigt einen DATEV Prozessmanager (Expedition Zukunft DATEV Eigenorganisation der etwas andere Weg = Weiterentwicklung) man könnte ihn auch DATEV-Integrationsbeauftragter nennen, der hat einen ähnlichen Job: Menschen zusammenbringen und ihnen den richtigen Weg zu zeigen und ist Ansprechpartner für alle Ressorts und kümmert sich (ist somit deutlich mehr als das stille zentrale Anforderungsmanagement der DATEV) auch um abgelehnte nicht bearbeitete Ideen. Liebe DATEV: bitte helft uns heute bei der Organisation unserer Kanzleien!
Gruß Ralf Blum
Hallo zusammen,
hier die Stellungnahme der Entwicklung dazu:
wir haben uns noch einmal intensiv die ERiC-Datenstrukturen der Finanzverwaltung angesehen und eine Möglichkeit gefunden, die Kanzlei als Absender im Sendeumfang aufzunehmen:
es gibt hierzu das Feld Datenlieferant.
Dieses Feld Datenlieferant ist im Transferheader und im Nutzdatenheader vorhanden.
Bisher waren wir davon ausgegangen, das beide identisch sein müssen und haben die Felder mit
„DATEV eG“ gefüllt.
Jetzt hat sich ergeben, dass doch beide Felder unterschiedlich gefüllt werden dürfen.
Damit können wir das Feld Datenlieferant im Nutzdatenheader mit dem Namen des Kanzleistandorts füllen, der sich aus der Beraternummer ergibt, für den der Einspruch gespeichert und gesendet wird.
Wir arbeiten an einer zentralen Umsetzung im DATEV-RZ und planen, diese noch im Laufe des 3. Quartals 2021 zur Verfügung zu stellen.
Viele Grüße
Birgit Lehner
Hallo Frau Lehner,
und wie ist das mit
D. h. eine gute Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen?
Und immer wieder die gleiche Bitte im Interesse der Anwender: arbeitet produktübergreifend, prozessorientiert und medienbruchfrei zusammen und nicht nebeneinander. Ihr benötigt einen DATEV Prozessmanager (Expedition Zukunft DATEV Eigenorganisation der etwas andere Weg = Weiterentwicklung) man könnte ihn auch DATEV-Integrationsbeauftragter nennen, der hat einen ähnlichen Job: Menschen zusammenbringen und ihnen den richtigen Weg zu zeigen und ist Ansprechpartner für alle Ressorts und kümmert sich (ist somit deutlich mehr als das stille zentrale Anforderungsmanagement der DATEV) auch um abgelehnte nicht bearbeitete Ideen. Liebe DATEV: bitte helft uns heute bei der Organisation unserer Kanzleien!
Gruß
Ralf Blum
wir haben uns noch einmal intensiv die ERiC-Datenstrukturen der Finanzverwaltung angesehen ...
Dieses Feld Datenlieferant ist im Transferheader und im Nutzdatenheader vorhanden.
Bisher waren wir `"davon ausgegangen", das beide identisch sein....
Also bereits in der Erst-(Entwicklung) nicht bedacht?🤣🙄😤
Ist das ganze denn jetzt umgesetzt, dass dieses Feld genutzt werden darf und ist dies auch mit der Finanzverwaltung abgestimmt, dass hier der "Vertreter" des Einspruchs anzugeben ist?
@MichaHidd : laut Vorschau meiner heute erfolgten Mitteilungen etc. an das FA ist ohne Haken "StB hat Empfangsvollmacht" noch immer keine - erkennbare - Übermittlung des Absenders (also des StB) erfolgt.
Ich ergänze nach wie vor manuell die kompletten Kanzleidaten als Absender.
Ob in den Metadaten etwas mitgesendet wird, kann ich nicht beurteilen. Für den "normalen" Mitarbeiter vor dem PC sollte m.E. auf jeden Fall klar aus der Vorschau ersichtlich sein, was übermittelt wird. Und da die elektronisch übermittelten Einsprüche, Anträge etc. in so manchen FA ausgedruckt und dem Bearbeiter auf den Schreibtisch gelegt werden, wären Metadaten wohl auch nicht zielführend...
Hier auch nochmal DANKE an @blum für die Kurzanleitung vom 26.05.21! Bisher geht es wohl leider nicht anders.
Hallo Frau Lehner,
Q3/2021 ist um. Gibt es Neuigkeiten bzgl. Absenderdaten?
Gruß.
A.Skerat
p.s. vermessene Frage:? Gibt es Kunde, ob/wann Statusänderungen (zu prüfen, freigegeben etc.) während der Erstellung dokumentiert werden?
Hallo alex7763,
seit Juli 2021 wird als "Datenlieferant" die Kanzlei (statt vorher DATEV eG) an die Finanzverwaltung übermittelt.
Ob diese Informationen auch wirklich bis zum Sachbearbeiter im Finanzamt vordringen, oder evtl. nur für z.B. Techniker dort einsehbar sind, können wir aktuell nicht sagen. Eine Anfrage dazu bei der Finanzverwaltung läuft.
Beim elektronischen Einspruch wird die Spalte "Letzter Bearbeiter" zuverlässig angezeigt. Eine Historie für die einzelnen Bearbeitungsstände / Statusänderungen ist derzeit nicht in Planung.
Mit freundlichen Grüßen
Jennifer Hecht
DATEV eG
Hallo,
wir haben von der Finanzverwaltung die Rückmeldung erhalten, dass der "Datenlieferant" dem Sachbearbeiter im Finanzamt nicht angezeigt wird.
Auch wenn jetzt also technisch nachvollziehbar ist, aus welcher Kanzlei der Einspruch stammt, sollte dennoch eine entsprechende Signatur im Übermittlungstext angegeben oder der Haken bei "Steuerberater hat Empfangsvollmacht" gesetzt werden.
Gleiches gilt für die weiteren Übermittlungen der Digitalen Kommunikation mit der Finanzverwaltung (Belegnachreichung, Sonstige Nachricht, Anpassungsantrag etc.).
Mit freundlichen Grüßen
Jennifer Hecht
DATEV eG
Sehr geehrte Frau @Birgit_Lehner ,
sehr geehrte Frau @Jennifer_Hecht ,
warum gehen Sie oder Ihre Kollegen mit keinem Wort auf meine Beiträge:
ein? Insbesondere, wenn Ihr Vertriebsvorstand einen wesentlichen Anspruch zumindest schon mal formuliert hat: Top-Priorität: Prozesseffizienz! Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Und immer wieder die gleiche Bitte im Interesse der Anwender: arbeitet produktübergreifend, prozessorientiert und medienbruchfrei zusammen und nicht nebeneinander. Ihr benötigt einen DATEV Prozessmanager (Expedition Zukunft DATEV Eigenorganisation der etwas andere Weg = Weiterentwicklung) man könnte ihn auch DATEV-Integrationsbeauftragter nennen, der hat einen ähnlichen Job: Menschen zusammenbringen und ihnen den richtigen Weg zu zeigen und ist Ansprechpartner für alle Ressorts und kümmert sich (ist somit deutlich mehr als das stille zentrale Anforderungsmanagement der DATEV) auch um abgelehnte nicht bearbeitete Ideen. Liebe DATEV: bitte helft uns heute bei der Organisation unserer Kanzleien!
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Blum
Sehr geehrte Frau @Jennifer_Hecht ,
ist es denn so kompliziert, aus den Stammdaten der Kanzlei eine Signatur automatisch in elektronische Einsprüche, Nachrichten etc. einzufügen, wenn keine Vollmacht vorliegt? Oder zumindest die Möglichkeit dafür zu schaffen, eine individuelle Signatur einzufügen?
Aktuell - und offenbar leider auch weiterhin - muss ich jedes Mal eine Worddatei öffnen, in der ich die Signatur für elektronische Kommunikation hinterlegt habe, diese kopieren und in die jeweilige Nachricht einfügen.
Das ist nicht nur umständlich, es stört den Workflow m.E. erheblich.
Ich wünsche mir die Ergänzung einer Auswahlmöglichkeit, eine individuelle Signatur einfügen zu können, übergreifend für alle elektronischen Anträge, Einsprüche usw.
Das wäre tatsächlich prozessorientiert und -effizient und würde mir die Arbeit vereinfachen!
Danke auch @blum für Ihre produktiven Vorschläge zur Prozessoptimierung - ich hoffe, sie/Sie werden von der Datev erhört.
Gruß, sk
Hallo Community,
ich habe im Zuge der Bearbeitung eines Einspruchs von der Finanzverwaltung mit dem Änderungsbescheid den vollständigen Abdruck des Einspruchs erhalten. In diesem wurden automatisch die Steuerpflichtige als "Einspruchsführer" mit Identifikationsnummer angegeben und ich als Empfangsbevollmächtigter.
Da der Einspruch aus dem Februar 2021 war, kann ich nicht beurteilen, ob dies immer noch so ist. Natürlich auch nicht, ob diese Daten tatsächlich übermittelt werden oder von der Finanzverwaltung aufgrund des Einspruchs eingetragen werden.
Vorsorglich trage ich immer sämtliche Daten der Kanzlei per Copy and Paste nach dem Text ein. Eine Möglichkeit zur automatische Hinterlegung durch die Datev als Textschluss wäre allerdings sehr sinnvoll, damit die Finanzverwaltung auch erkennt, dass der Berater in Vollmacht den Einspruch eingelegt hat.
VG M. Vogt
Hallo Frau Hecht ich verstehe das nicht:
@Jennifer_Hecht schrieb:
.. sollte dennoch eine entsprechende Signatur im Übermittlungstext angegeben oder der Haken bei "Steuerberater hat Empfangsvollmacht" gesetzt werden.
Empfangen ist doch nicht gleich Absenden: Wenn angekreuzt wird, dass der "Steuerberater eine Empfangsvollmacht hat", heißt das doch nicht, dass dieser den Einspruch eingelegt hat. Bitte lassen Sie die Beraterstammdaten als Signatur einsteuern. Dafür wird ja auch die Leistung einer Beraternummer zugeordnet.
Moin,
jetzt muss ich auch meinen Senf hinzugeben...
1. Fakt ist, dass DATEV hier von einer externen Schnittstelle abhängig ist. Das kann und wird keiner in Frage stellen können. Wenn also die Finanzverwaltung kein Platzhalter, Datenfeld, o.ä. vorgesehen hat, ist es der DATEV nur schwer anzulasten.
2. Die Entwicklung in der ERIC-Schnittstelle ist mal wieder ein "Abfallprodukt", welches entstanden ist, weil für den normalen Steuerbürger, welcher ELSTER-Online nutzt, der elektronische Einspruch möglich sein soll.
Man könnte jetzt fast der Meinung sein, digitales Deutschland...
Schade an dieser Stelle: DATEV hat anscheinend nicht mehr den Biss oder den Einfluss bei der Finanzverwaltung um solche Fehlentwicklungen zu korrigieren. Das war einmal anders. Ich erinnere mich da immer wieder gern an die DÜ-Übermittlungsmöglichkeit der USt-VA, welche in den Anfang 90er eingeführt wurde. Da war DATEV (zunächst in Bayern) federführend.
Und wenn dann auch noch die technische Dokumentation der Schnittstelle vorliegt, warum wird das nicht bis zu Ende getestet und geklärt?
3. Den Haken "Steuerberater hat Empfangsvollmacht" zu nutzen, klingt nach Vergewaltigung von Datenfelder, die für etwas anderes vorgesehen sind. Das kann und darf im EDV-Umfeld nicht sein. Ich erlebe es immer wieder, dass Katastrophen in Kanzleien damit beginnen, dass Anwender Datenfelder zweckentfremden und die Ergebnisse, oh Wunder, dann in die Buchse gehen.
Es kann also nicht richtig sein, dass hier DATEV eine Empfehlung abgibt, ein Datenfeld anderweitig oder falsch zu verwenden.
4. Der eingebaute Workflow, und da bin ich bei @blum , ist man wieder von der DATEV für die Füße gebaut...
- Vorlageverwaltung nicht genutzt
- mehrere Steuerarten nicht möglich
- RV on premise UND RVo zu nutzen, Admins laufen quasi Amok...
u.s.w.
Hier bei uns lautet deshalb die Empfehlung: Klassischer Einspruch via Papier. Herzlichen Glückwunsch digitales Deutschland.
Beste Grüße
Christian Ockenfels
Sehr geehrte Anwenderinnen und Anwender,
ich möchte Ihnen zu 2 Themenstellungen, die hier diskutiert werden, gerne konkrete Lösungen vorstellen:
1. Beim elektronischen Einspruch befinden sich in der Nutz-Datenstruktur der ERiC-Schnittstelle nur Felder, die den Empfangsbevollmächtigten bestimmen.
Hier dürfen wir die Felder nur füllen, wenn tatsächlich eine Empfangsvollmacht vorliegt.
So wie ich die Beiträge in der Newsgroup verstanden habe, wird eine einfache Möglichkeit gewünscht, wie man den Namen der Kanzlei am Fuß des Begründungstextes standardmäßig mitgeben kann, damit man das nicht vergisst.
Daher habe ich jetzt einen konkreten pragmatischen Vorschlag für Sie:
- Wir bieten in den kanzleiweiten Einstellungen zusätzlich ein mehrzeiliges Eingabefeld Signatur als Textfeld an.
Hier können Sie z.B. eingeben:
Mit freundlichen Grüßen
< ggf. Name des Berufsträgers, der die Einsprüche sendet>
<Name und Adresse der Kanzlei>
Bei der Neuanlage eines elektronischen Einspruchs fügen wir am Ende des Begründungstextes die Signatur zu Beginn der ersten Eingabe standardmäßig ein.
Wäre dieser Vorschlag aus Ihrer Sicht als pragmatische Lösung Ihrer Anforderung geeignet?
2. Um auf einen der (Stand heute) vorhandenen 334 Mustereinsprüche in LEXinform zuzugreifen, ist es am sinnvollsten, direkt in LEXinform danach zu suchen.
Hierfür den Knopf LEXinform in der Symbolleiste im Arbeitsplatz drücken und im Baum den Knoten Arbeitshilfen öffnen. Es erscheint der Unterordner Mustereinsprüche.
Sie können auch nach einem bestimmten Mustereinspruch suchen, z.B. Mustereinspruch Rentenbesteuerung in der LEXinform-Suche eingeben und kommen gleich auf das richtige Dokument.
Hier können Sie jetzt den Begründungstext mit Kopieren in die Zwischenablage kopieren und im Elektronischen Einspruch einfügen.
Die Mustereinsprüche werden laufend rechtlich angepasst. Daher können wir keine Vorlagen hierzu ausliefern.
Auch ist zu bedenken, dass der Begründungstext als Fließtext unformatiert über die ERiC-Schnittstelle an die Finanzverwaltung übermittelt werden muss. Daher gehen auch alle Formatierungen einer möglichen Vorlage verloren.
Moin,
Ihr erster Vorschlag ist m. A. nach sehr gut geeignet, um uns Anwender zu entlasten.
Eine schnelle Umsetzung wäre wünschenswert.
Vielen Dank.
Viele Grüße aus dem Norden,
bfit
Hallo Herr Pribbernow,
das wäre ein guter Weg mit der Signatur.
Grüße
A. Skerat
Hallo Herr Pribbernow,
als schnelle Lösung ist das bestimmt geeignet. Grundsätzlich sollte aber einmal geprüft werden, wo welche Kanzleistammdaten wie in die Datevprogramme eingesteuert werden.
Mir fallen dazu spontan die ReWe Programme bei den USt VA und den Kanzleistammdaten bei den Jahresabschlussauswertungen ein. In der Toolbox gibt es auch ein Feld für die Übernahme der Kanzleistammdaten. In den Steuerprogrammen ist das bei der Beratermitwirkung und bei Briefen an den Mandanten zu finden. Wenn Sie jetzt die Berufsträger der Kanzlei auch mit erfassen wollen, müsste die Erfassung benutzerabhängig erfolgen. Dann ist aber vermutlich keine Übernahme der Kanzleistammdaten mehr möglich.
Von mir aus lieber eine schnelle Lösung; also nur die Kanzleistammdaten ohne verschiedene Berufsträger pro Beraternummer zu verwalten. Eine Übernahme verschiedener Adressdaten zu verschiedenen Beraternummern in einer Kanzlei sollte allerdings möglich sein. Problem sind mandantengenutzte Beraternummern (komischer Begriff), die als Adresse oft die Mandantenadresse aufweisen.
Viele Grüße
Heike Wolf
Sehr geehrter Herr Pribbernow,
die Lösung ist besser als Nichts.
Zielführend (wir sind mehrere Steuerberater) und rd. 30 Sachbearbeiter ist aus meiner ganz persönlichen Sicht nur die Vorlagenverwaltung und dann copy and paste (wie bei einer E-Mail-Vorlage).
Über die Vorlageverwaltung können individuelle Felder gesteuert und somit mit den Platzhaltern gefüllt und dann in den Einspruch eingefügt werden:
Zur Ziel: Top-Priorität: Prozesseffizienz!: ist nach meiner Meinung nur sinnvoll, über den Work-Flow der DMS!
Und immer wieder die gleiche Bitte im Interesse der Anwender: arbeitet produktübergreifend, prozessorientiert und medienbruchfrei zusammen und nicht nebeneinander. Ihr benötigt einen DATEV Prozessmanager (Expedition Zukunft DATEV Eigenorganisation der etwas andere Weg = Weiterentwicklung) man könnte ihn auch DATEV-Integrationsbeauftragter (Der Spock des (T)Rauschiffes DATEV-Cloud) nennen, der hat einen ähnlichen Job: Menschen zusammenbringen und ihnen den richtigen Weg zu zeigen und ist Ansprechpartner für alle Ressorts und kümmert sich (ist somit deutlich mehr als das stille zentrale Anforderungsmanagement der DATEV) auch um abgelehnte nicht bearbeitete Ideen. Liebe DATEV: bitte helft uns heute bei der Organisation unserer Kanzleien!
Gruß
Ralf Blum
Hallo Herr Blum,
wäre dann nicht ein Button / Icon in der Menüleiste von word sinnvoll, in der ich das mithilfe der Vorlagenverwaltung erzeugte word Dokument als Einspruch oder sonstige Nachricht etc. an die Finanzverwaltung senden kann? So wie man früher einen Fax Client einbinden konnte?
Viele Grüße und einen schönen Feierabend
Heike Wolf
Hallo Frau Wolf,
wir machen das zur Zeit wie folgt:
Aus meiner ganz persönlichen Sicht wäre aber im ersten Schritt die Anbindung an die Vorlagenverwaltung mit "copy and paste" (in jüngeren Jahren [da hatte ich noch mehr Elan] hätte ich selbst in Word-Basic ein Makros geschrieben; wäre in wenigen Stunden erledigt gewesen) der erste, kleine zwischen mehreren DATEV Programmen verbindende, sinnvolle Schritt uns Anwender zu helfen. Wenn ich unterstelle, dass die Vorlagenverwaltung im Bauch auch schon "Open XML" Vorlagen d. h. auch Office 365 (Browser-Version) unterstütz, könnten wir unsere Vorlagen höchstwahrscheinlich auch bei einer DATEV Cloud-Vorlagenverwaltung (irgendwann wahrscheinliche nur noch im Browser) weiter verwenden.
Für diesen obigen ersten Schritt müssten aber mehrere DATEV Abteilungen zusammenarbeiten. Und dies fällt der DATEV leider sehr schwer, da verbindende Elemente (roter Faden) leider fehlen (der DATEV Prozessmanager bzw. siehe auch: Der Spock des Trauschiffes DATEV-Cloud) und von der Geschäftsleitung/Vorstand hier niemand Vorgaben (zumindest sind keine erkennbar) macht.
Die super Luxusvariante wäre dann noch der von Ihnen vorgeschlagene Button in Word. Aber dazu sind die Mauern zwischen den DATEV Silos (oder indischen DATEV-Kasten) wahrscheinlich zu hoch und zu undurchlässig.
Wenn Sie sich obigen Verlauf der Beiträge hier ansehen, können Sie erkennen, dass man meine Vorschläge oft einfach ignoriert! Kein DATEV Mitarbeiter ist auf meine Vorschläge eingegangen (muss auch keiner) bzw. hat Fragen oder Anmerkungen beantwortet. Einfach: ignorieren! Weiteres Beispiel: Ideas: Rechnungsfreigabeprozess (um es zu verstehen sollten Sie alle meine Beiträge dort lesen).
Ich gebe aber so schnell nicht auf, um die Produkte unsere DATEV besser zu machen. Deshalb bin ich auch ein Fan von DATEV Ideas (auch wenn sich nicht viel tut = auch Aufgabe der Geschäftsleitung/Vorstand und Vertreterrat = Kritikorgan der DATEV).
Und immer wieder die gleiche Bitte im Interesse der Anwender: arbeitet produktübergreifend, prozessorientiert und medienbruchfrei zusammen und nicht nebeneinander. Ihr benötigt einen DATEV Prozessmanager (Expedition Zukunft DATEV Eigenorganisation der etwas andere Weg = Weiterentwicklung) man könnte ihn auch DATEV-Integrationsbeauftragter (Der Spock des Trauschiffes DATEV-Cloud) nennen, der hat einen ähnlichen Job: Menschen zusammenbringen und ihnen den richtigen Weg zu zeigen und ist Ansprechpartner für alle Ressorts und kümmert sich (ist somit deutlich mehr als das stille zentrale Anforderungsmanagement der DATEV) auch um abgelehnte nicht bearbeitete Ideen. Liebe DATEV: bitte helft uns heute bei der Organisation unserer Kanzleien!
Gruß
Ralf Blum
Guten Morgen Herr Pribbernow,
Vorschlag 1 ist aus meiner Sicht zumindest eine erste pragmatische Lösung.
Besser noch wäre die Möglichkeit, aus verschiedenen Signaturen auszuwählen, um den Kanzleien mit mehreren StB bzw. Sachbearbeitern auch gerecht zu werden.
Da wir hier schon seit über 1/2 Jahr darüber diskutieren, wäre nun eine schnelle Umsetzung prima.
Vielen Dank,
Gruß, sk
@Jürgen_Pribbernow schrieb:
Daher habe ich jetzt einen konkreten pragmatischen Vorschlag für Sie:
- Wir bieten in den kanzleiweiten Einstellungen zusätzlich ein mehrzeiliges Eingabefeld Signatur als Textfeld an.
Hier können Sie z.B. eingeben:
Mit freundlichen Grüßen
< ggf. Name des Berufsträgers, der die Einsprüche sendet>
<Name und Adresse der Kanzlei>
Very good.