Sehr geehrte Anwenderinnen und Anwender, ich möchte Ihnen zu 2 Themenstellungen, die hier diskutiert werden, gerne konkrete Lösungen vorstellen: 1. Beim elektronischen Einspruch befinden sich in der Nutz-Datenstruktur der ERiC-Schnittstelle nur Felder, die den Empfangsbevollmächtigten bestimmen. Hier dürfen wir die Felder nur füllen, wenn tatsächlich eine Empfangsvollmacht vorliegt. So wie ich die Beiträge in der Newsgroup verstanden habe, wird eine einfache Möglichkeit gewünscht, wie man den Namen der Kanzlei am Fuß des Begründungstextes standardmäßig mitgeben kann, damit man das nicht vergisst. Daher habe ich jetzt einen konkreten pragmatischen Vorschlag für Sie: - Wir bieten in den kanzleiweiten Einstellungen zusätzlich ein mehrzeiliges Eingabefeld Signatur als Textfeld an. Hier können Sie z.B. eingeben: Mit freundlichen Grüßen < ggf. Name des Berufsträgers, der die Einsprüche sendet> <Name und Adresse der Kanzlei> Bei der Neuanlage eines elektronischen Einspruchs fügen wir am Ende des Begründungstextes die Signatur zu Beginn der ersten Eingabe standardmäßig ein. Wäre dieser Vorschlag aus Ihrer Sicht als pragmatische Lösung Ihrer Anforderung geeignet? 2. Um auf einen der (Stand heute) vorhandenen 334 Mustereinsprüche in LEXinform zuzugreifen, ist es am sinnvollsten, direkt in LEXinform danach zu suchen. Hierfür den Knopf LEXinform in der Symbolleiste im Arbeitsplatz drücken und im Baum den Knoten Arbeitshilfen öffnen. Es erscheint der Unterordner Mustereinsprüche. Sie können auch nach einem bestimmten Mustereinspruch suchen, z.B. Mustereinspruch Rentenbesteuerung in der LEXinform-Suche eingeben und kommen gleich auf das richtige Dokument. Hier können Sie jetzt den Begründungstext mit Kopieren in die Zwischenablage kopieren und im Elektronischen Einspruch einfügen. Die Mustereinsprüche werden laufend rechtlich angepasst. Daher können wir keine Vorlagen hierzu ausliefern. Auch ist zu bedenken, dass der Begründungstext als Fließtext unformatiert über die ERiC-Schnittstelle an die Finanzverwaltung übermittelt werden muss. Daher gehen auch alle Formatierungen einer möglichen Vorlage verloren.
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