Ja, hier. Kann auch nichts abrufen.
Bin mal gespannt wie das weiter geht.
Auch hier: wir sehen die Info, aber kein Abruf möglich. Bescheidabrufe über DIVA II, VDB und Rechte laufen reibungslos (die Rechte in der Cloud und im Arbeitsplatz sind sauber vergeben).
Kann das noch damit zusammenhängen, dass die Bereitstellung über ein "anderes" Format des BZSt erfolgt und die Übersetzung auf DIVA nicht richtig erfolgt? Ich kann bei der Info für die Entwickler nur DIVA lesen, aber nicht DIVA I und DIVA II? Gibt es hier Unterschiede in den Kanälen?
Über best sind auch keine Daten abrufbar - würde mich jetzt auch wundern.
Wäre schön, wenn die DATEV sich hier melden würde, denn das Dokument vom Donnerstag Abend haben wir komplett nochmal durchgearbeitet. Vielen Dank.
Jetzt fehlt der Metallpausonist in vollem Umfang, schade, aber der wurde ja gesperrt.
ich habe jetzt mal mit der Berufsträgerkarte versucht abzurufen und nun hat es funktioniert. Vielleicht auch mal das versuchen.
Viele Grüße.
Mit der Berufsträgerkarte hat es hier auch funktioniert.
An allen anderen Arbeitsplätzen funktioniert es bei uns jedoch nicht.
Tatsache mit der gehts bei uns
Dann soll jetzt der Chef des Hauses alle W-IDs abrufen und auch Manuel in der DMS Ablegen und Manuel in den Stammdaten erfassen?
ich denke da hakt es irgendwo im Workflow....
Wird das noch irgendwie geändert?
Alternativ:
Gibt es die Möglichkeit, die über den Dokumentenkorb des Chefs abgerufene Mitteilungen an das Sekretariat weiter zu leiten?
Grüße
AKW
Liebe Community,
unter Umständen haben Sie trotz angekündigten Mitteillungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer
bisher noch keinen erfolgreichen Abruf dieser durchführen können.
Wir prüfen aktuell die Ursache und melden uns, sobald wir neue Erkenntnisse haben.
Freundliche Grüße
Sandra Arnold
DATEV eG
Wir haben unseren 1. Abruf vorhin gestartet (100 Dokumente haben bereit gestanden) und wir haben 51 Dokumente eingespielt bekommen (Mit der Berufsträgerkarte). Den zweiten Abruf stossen wir nachher an und versuchen mal mit einer anderen Karte abzurufen.
Lg
Ich habe jetzt mal meine Berufsträgerkarte im Sekretariat gelassen bis die alle abgerufen haben.
Ganz sicher fange ich nicht an die jetzt alle selbst abzulegen.
Auch ich kann bestätigen, dass der Abruf mit der Smartcard (Kammermitgliedsausweis) funktioniert.
Mit der normalen Smartcard als Hauptadministrator werden keine Daten angezeigt.
Das Thema wurde schon einmal bei den digitalen Bescheiden diskutiert.
Dieser Workflow hat gem. Aussge der DATEV, keine Priorität. Das hätten sich die Genossen nicht gewünscht. Außerdem würde es Wichtigers geben.
@noescher Mit der normalen SmartCard und Berufträger Kennzeichen oder nur Hauptadminrechten?
DATEV Berufstägerkarte funktioniert auch nicht. Nur die von der Kammer geht.
Bis vor 24 Stunden gabs vielleicht tatsächlich wichtigeres. Aber nun haben wir den Salat.
Normale Smartcard mit Adminrechten, kein Berufsträgerkennzeichen.
Nicht getestet von mir, da grad nicht griffbereit, ob eine "normale" DATEV Smartcard für Berufsträger reicht oder ob es (StbK München) wirklich die Smartcard (Kammermitgliedsausweis) sein muss.
Also ob es an der Berufsträgereigenschaft liegt oder die Smartcard benötigt wird, die zur Konfiguration der VDB verwendet wird.
Ergänzung:
@EM1975 Vielen Dank fürs Testen! Es geht anscheinend nur die Kammerkarte (bzw. meine Vermutung: Die Smartcard mit dem Recht zur Konfiguration der VDB)
Richtig, nur die geht.
Also bleibt meine jetzt mal im Sekretariat bis der Wahnsinn rum ist.
Kammerausweis geht bei uns auch nicht…., haben wir jetzt mit allen Berufsträgern, inklusive mir, getestet. Ich liebe es, wenn Prozesse auf Anhieb funktionieren und Berufsträger sowie Assistenz zusammen mit den Admins Fehler suchen.
Danke an die DATEV für die Antwort.
Berufsträger haben wir genügend, aber nur einen der wie @noescher vermutlich richtig vermutet, der das Recht zur Konfiguration der VDB hat.
mfg
Bei mir geht jetzt auch nichts mehr. Nachdem DUO jetzt auch down ist fürchte ich dass die Abfragen DATEV zum Erliegen gebracht haben.
Liebe Community,
wir befinden uns aktuell in der Fehleranalyse mit BZSt und Finanzverwaltung. In einigen Fällen hat es geholfen, den Abruf mit einer DATEV SmartCard für Berufsträger durchzuführen. Hierzu gibt es aber noch keine gesicherten Erkenntnisse.
Wir informieren wieder, wenn es Neuigkeiten gibt.
Freundliche Grüße
Sandra Arnold
DATEV eG
Was mir gerade einfällt: Wie lange haben wir eigentlich dann noch Zeit, die W-IdNr in der VDB zu verwalten? Oder gelten bisherige Vollmachten weiterhin?
mfg
@Interceptor schrieb:Wie lange haben wir eigentlich dann noch Zeit, die W-IdNr in der VDB zu verwalten?
In der VDB gibt es doch gar kein Feld für die W-ID-Nr., wo wollen Sie die denn eintragen?
Ich nehme an, bei der IdNr., vgl. Fußnote 2 der Vollmacht, oder lese ich das nicht richtig.
mfg
Ich glaube auch nicht, dass man die Nummer dort irgendwo eintragen muss.
Was passiert eigentlich, wenn man ein Mandat, das als "Natürliche Person" geschlüsselt ist und eine Wirtschafts-Id erhalten hat, umschlüsselt auf "Unternehmen". Läuft dann die Vollmacht in der VDB auf Fehler?
@Uwe_Lutz schrieb:In der VDB gibt es doch gar kein Feld für die W-ID-Nr., wo wollen Sie die denn eintragen?
Danke, habe ich etwas Grundsätzliches übersehen? Ich kann die Aufregung der anderen KollegInnen nicht ganz nachvollziehen.. wo ist denn die Angabe W-ID ab 1.1.2025 unbedingt erforderlich?
die Wi-ID wird dann bei der USt ID eingetragen, so verstehe ich das, da die Nummern eh identisch sind, sollte das auch kein Problem sein. Frage ist nur wer trägt die nach. Bei mir ist das Feld grau hinterlegt und ich komme da nicht so ohne weiteres dran.
LG
Jetzt habe ich es auch gelesen 🙂 "Bei Körperschaften.....sind bis zur Vergabe der W-Idnr. die derzeitig gültigen Steuernummern im Beiblatt zur Vollmacht und in dem an die FV zu übermittelnden Datensatz anzugeben." Das meinen Sie, oder?
Nach mehreren Tests:
Der verantwortliche Berufsträger, der bei der VDB als Hauptadmin hinterlegt ist, bekommt die Nachrichten und kann öffnen, egal welche SmartCard gesteckt ist (DATEV SmartCard für Berufsträger oder Kammerausweis). In meinen Augen ist somit Dreh- und Angelpunkt die VDB.
Allerdings kann dieser Weg nicht zielführend sein, wenn die verantwortlichen Partner Poststelle spielen und alles weiterleiten dürfen. Die Bescheide landen ja auch nicht in seinem Dokumentenkorb.
Ja, das meine ich damit.
Meine Hoffnung ist, dass die Finanzämter diesen Datensatz in die VDB übertragen.
mfg
so schnell wird das alles nichts
Das BZSt schreibt auf der Homepage zur W-ID (Fettdruck von mir ergänzt):
Die W-IdNr. soll langfristig zu Vereinfachungen in Steuer- und Verwaltungsverfahren führen. Sie wird nach und nach auf Anträgen, Formularen und Vordrucken der Finanzverwaltung verwendet. Damit rückt die Umsetzung des sog. "Once-Only-Prinzip", wonach Steuerpflichtige nur noch an einer Stelle Angaben machen oder Daten übermitteln müssen, ein großes Stück näher.
Momentan bleibt alles für Sie wie gewohnt, langfristig wird die W-IdNr. das führende Ordnungskriterium und Identifikationsmerkmal in der Behördenkommunikation für Sie als wirtschaftlich Tätigen werden.
Also: Nummer zur Kenntnis nehmen, in Mandantenverwaltung eintragen, Mdt. informieren und dann war es das aktuell erst einmal.