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Elektronische Bekanntgabe von Bescheiden (DIVA II) / Freigabe des neuen Verfahrens

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letzte Antwort am 07.02.2025 13:48:39 von Sandra_Arnold
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awalenda
Einsteiger
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Das gleiche Problem haben wir heute auch.

Laut E-Mail-Benachrichtigung hätten 4 Bescheide desselben Mandanten da sein müssen. Das Sekretariat hat über den Dokumentenkorb versucht, die Bescheide abzurufen.
Angekommen ist aber nur einer der vier Bescheide. Das kann kein Rechteproblem sein, wenn es sich um den selben Mandanten, mit der selben Berater- und Mandantennummer handelt.

Was ist denn da schon wieder los?
Jetzt ist scheinbar der Server down und man kann nirgendwo mehr Bescheide Abrufen (MyDatev oder direkt im Arbeitsplatz über die Digitale Kommunikation mit Institutionen). DATEV hat aber noch nicht einmal bemerkt, dass ein Problem besteht. Laut Status ist das Rechenzentrum störungsfrei. Na vielen Dank auch.
DIVA I hat so gut geklappt, und jetzt nervt es nur noch, sich mit DIVA II rumschlagen zu müssen. 

DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo awalenda,

 

der RZ-Status wurde auf kurzzeitig auf rot geschaltet.

 

Der Bescheidabruf funktioniert wieder.

 

 

Freundliche Grüße

 

Susanne Götz

 

DATEV eG

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Susanne_Goetz  schrieb:

Hallo Uwe_Lutz,

 

zur Klärung des Sachverhalts senden Sie uns einen Servicekontakt. Wir melden uns dann bei Ihnen.

 

 

Freundliche Grüße

 

Susanne Götz

 

DATEV eG


Hallo Frau Goetz,

 

Danke für den Hinweis. Das werde ich machen - vermutlich komme ich aber erst zum Ende der Woche dazu...

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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xyzmic
Erfahrener
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Laut Steuerverwaltung Baden-Württemberg gilt § 122a AO nur bei Erstbescheiden, so das ELSTER Expertenteam.

 

Bei allen Folge/Änderungsbescheiden wird kein elektronischer Bescheidabgleich zur Verfügung gestellt = kein VA i.S.v. § 118 AO!

 

Kann DATEV hier mal beim Finanzministerium nachfragen, warum der Bescheidabgleich nur beim Erstbescheid möglich ist, aber nicht beim Änderungsbescheid?

stbstoll
Einsteiger
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Nachricht 35 von 54
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...ich habe das gleiche Problem, obwohl alle Rechte/ Untervollmachten.... richtig vergeben sind. Habe auch schon Bescheide über Dokumentenkorb abgerufen. 

 

Heute kam wieder eine email, es steht ein Bescheid zum Abruf bereit. Ich kann nicht abrufen, erst Fehlermeldung DKO01012, kurze Zeit später DKO01000... Was denn nun? Und wie komme ich an die Bescheide? 

 

Langsam verzweifel ich und lass mir das alles wieder per Post zustellen wie vor 100 Jahren....

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tu_heggi
Fachmann
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Seit 8:30 ist die Anwendung in Störung

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stbstoll
Einsteiger
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....ich bin auch so sauer, dass ein bisher gut funktionierendes Abruf-System durch ein einziges Chaos ersetzt wird! Ich hab parallel schon die Finanzämter angeschrieben, mir die "nicht zustellbaren" Bescheide nochmals per Post zukommen zu lassen, damit ich fristgerecht arbeiten kann. 

 

Die Service-Hotline antwortet auch gar nicht mehr. Lediglich die BStBK hat mich zurückgerufen. Aber heute gibt es ja wieder Probleme, obwohl alles richtig eingestellt und angemeldet ist....

 

Langsam hab ich wirklich genug!

 

stbstoll
Einsteiger
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Danke, dann warte ich einfach ab!

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annapetereit
Einsteiger
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Hallo in die Runde,

bei uns läuft das mit den Abrufen bis auf tagesabhängige Fehler und Probleme eigentlich gut. Allerdings ist uns aufgefallen und @metalposaunist hat es hier auch schon mal geschrieben, dass man die abgerufenen Bescheide nicht in die Dokumentenkörbe anderer MA verschieben kann....

Das wird für uns über kurz oder lang ein Problem werden, wenn immer mehr Bescheide elektronisch kommen. Aktuell ist der workflow bei uns so, dass die Assistentinnen der jeweiligen Teams Ihre Bescheide im Dokumentenkorb bearbeiten. Dies würden wir aus vielen Gründen auch gerne so beibehalten. Dazu muss ein verschieben der Bescheide an andere MA aber möglich sein. 

@Sandra_Arnold wie ist der Stand oder der Plan der Datev??? Kommt das? wird daran gearbeitet? oder ist das technisch nicht mgl?

Vorab vielen Dank und ne entspannte Woche!
Grüße aus Berlin
Annika 

KOB; Digitalisierungsbeauftrage, Assistenz und Techniktante - EOcomfort, ProCheck, PEA, DMSneu
DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Arnold
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @annapetereit,

 

das Weiterleiten von Bescheiden ist im Dokumentenkorb aktuell nicht möglich. Hintergrund ist, dass wir die Bescheide erst nach der Zuordnung im Dokumentenkorb bei der Finanzverwaltung bestätigen und diese Zuordnung nur der Nutzer machen kann, der das entsprechende Recht für den Abruf in der VDB hat. Abrufer und Zuordner müssen aktuell also gleich sein.

 

Wir prüfen, inwieweit wir das Weiterleiten im Dokumentenkorb wieder anbieten können, indem wir die Reihenfolge bei der Bestätigung der Bescheide anpassen. Leider können wir aber noch keine Aussage zum Realisierungszeitpunkt machen.

 

Freundliche Grüße

 

Sandra Arnold

 

DATEV eG

annapetereit
Einsteiger
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Hallo Frau @Sandra_Arnold ,

danke für das schnelle Feedback. In unseren Partnerkanzleien, die ähnlich groß und größer sind als wir, wird das ebenso gehandhabt. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Nachfrage nach dieser Mgl. und damit auch der Druck auf die Datev, das zu ändern schnell steigt, sobald das flächendeckend funktioniert.

Wäre vermutlich gut, dass nicht auf die lange Bank zu schieben. Ich bin gespannt...

Beste Grüße aus Berlin!
Annika

KOB; Digitalisierungsbeauftrage, Assistenz und Techniktante - EOcomfort, ProCheck, PEA, DMSneu
314159
Fortgeschrittener
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Wir haben bei einem sehr großen Teil unserer Mandanten die digitale Bescheidbekanntgabe aktiviert. Alle Bescheide, die nicht vom Finanzamt Hildesheim-Alfeld kommen, werden im Dokumentenkorb hinsichtlich Datum, Frist usw. fehlerfrei verarbeitet.

 

Lediglich die Bescheide vom Finanzamt Hildesheim-Alfeld bereiten uns Kopfschmerzen. Das ist leider der größte Teil. Die Daten für DMS und PFB werden nur in sehr geringem Umfang übernommen und auch die Fristberechnung benötigt mehrere Anläufe.

 

Ich hätte eigentlich vermutet, dass es bei allen Finanzämtern (zumindest pro Bundesland) einheitlich läuft. Aber anscheinend kocht da jeder sein eigenes Süppchen.

 

Hat da jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann uns einen Tipp geben?

IPSL
Einsteiger
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Sehr geehrte Frau Arnold,

 

wie lange dauert es denn nach Einrichtung über die Vollmachtsdatenbank bis die Bescheide über DIVA kommen?

Die Einrichtung erfolgte am 17.06.2024. Bisher haben wir noch keine e-mail bezüglich Eingang eines Bescheides zum Abruf erhalten.

Elster-Bescheide werden laufend übermittelt.

 

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@IPSL  schrieb:

 

Elster-Bescheide werden laufend übermittelt.

 

 


Wenn die Einrichtung am 17.06.2024 erfolgt ist, wurden seitdem vermutlich nur Bescheide bekanntgegeben, bei denen die Bearbeitung beim FA vorher schon abgeschlossen war. Das könnte dazu führen, dass die el. Bekanntgabe noch nicht greift.

 

Sind denn in den Erklärungen, für die Sie die Bescheide erhalten, die Bekanntgabevollmachten in der Erklärung rausgenommen worden? Sofern in der Erklärung noch ein Bekanntgabebevollmächtigter steht "überschreibt" dies die Bekanntgabevollmacht lt. Vollmachtsdatenbank und die elektronische Bekanntgabe funktioniert nicht.

RSI
Beginner
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Ich stehe leider vor dem selben Problem:

 

Für meinen Mandanten habe ich über die Vollmachtsdatenbank (VDB) die Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe erteilt. Vorgestern erhielt ich eine E-Mail von Elster mit dem Betreff "Zum elektronischen Abruf bereitgestellter Bescheid XX XXX XXXXX EStB 2023 vom XX.XX.2024". Allerdings ist der entsprechende Bescheid bis heute nicht auf elster.de abrufbar (Ich nutze kein DATEV, bis auf die VDB).

 

Ich habe bereits versucht, das Problem über die Elster-Hotline zu klären, jedoch konnte man mir dort nicht weiterhelfen. Daher habe ich nun die Bekanntgabe des Bescheids per Briefpost beantragt.

 

@Sandra_Arnold Ist es tatsächlich so, dass die Kombination aus VDB, § 122a AO und elster.de nicht funktioniert?

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w_paul
Erfahrener
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Müsste der Steuerbescheid nicht über Datev abgeholt werden?

Dokumentenkorb - Datei - Digitale Bescheide abrufen

VerenaWied
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 Ich bin gerade auch verwirrt. Ich habe gerade Mal die Mail mit den Infos an meine Kolleginnen raus gesucht:

 

  1. Bereitstehende Bescheide abrufen:
  • Abruf über den DATEV Dokumentenkorb:

Sie können bereitstehende Bescheide über den DATEV Dokumentenkorb über Digitale Bescheide abrufen abholen (ab dem Service-Release zu den DATEV-Programmen 16.0 JW vom 23.03.2023). Die abgerufenen Bescheide können wie gewohnt weiterverarbeitet werden. Einkommensteuerbescheide, die noch mit dem alten Verfahren DIVA I über DATEV Einkommensteuer beantragt wurden, können weiterhin über den Dokumentenkorb abgerufen werden.

 

  • Abruf über die Cloud-Anwendung DATEV Kommunikation Finanzverwaltung:

Sie können bereitstehende Bescheide über die Cloud-Anwendung DATEV Kommunikation Finanzverwaltung (https://apps.datev.de/kofi) in der Übersicht Bescheide über Bescheide abrufen abholen. Die digitalen Bescheide stehen Ihnen nach der Abholung in der Übersicht zum Ansehen und zum Herunterladen zur Verfügung.

flange
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@RSI schrieb: 

 

(Ich nutze kein DATEV, bis auf die VDB).

Also gibts da auch keinen Dokumentenkorb.

 

@RSI : Ich fürchte, da wird hier Niemand helfen können. Das ist ja eher ein Problem zwischen FA / ELSTER / BStBK

Mit DATEV hat das ja fast nichts zu tun (mal abgesehen davon, dass die DATEV technischer Dienstleister der BStBK in Sachen VDB ist).

 

MfG, F.Lange

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dprobst
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Aktuell haben wir in Bayern die Situation, dass zwar ESt-Bescheide digital abgerufen werden können, aber ESt-Verlustvortragsbescheide können nur über Papier bekanntgegeben werden. Folge: Auch der ESt-Bescheid wird als Papierbescheid bekanntgegeben.

 

Ich bin ja Steuerberater und kein IT-Fachmann, aber ist es wirklich so schwer, einen virtuellen PDF-Druckertreiber anzusteuern, der die Bescheide dann als PDF ausgibt und zur Weiterleitung bereit stellt? Aber wahrscheinlich stelle ich mir das viel zu einfach vor.......

flange
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Hallo @dprobst ,

 


Aktuell haben wir in Bayern die Situation, dass zwar ESt-Bescheide digital abgerufen werden können, aber ESt-Verlustvortragsbescheide können nur über Papier bekanntgegeben werden. Folge: Auch der ESt-Bescheid wird als Papierbescheid bekanntgegeben.

Das ist "Digitalisierung der Verwaltung" "Made in Germany"

 

Ich bin ja Steuerberater und kein IT-Fachmann, aber ist es wirklich so schwer, einen virtuellen PDF-Druckertreiber anzusteuern, der die Bescheide dann als PDF ausgibt und zur Weiterleitung bereit stellt?


Eigentlich sollte das nicht so schwer sein. Aber das müssen Sie natürlich die Finanzverwaltung fragen.

 

Aber wahrscheinlich stelle ich mir das viel zu einfach vor.......

Und ja - wenn Ihnen jemand ehrlich Antworten würde dann vielleicht ungefähr so:

 

Spoiler
Achtung Satire!

"Die Koordinierungsstelle der Länderfinanzverwaltungen bei BMF (die sich nur einmal alle 2 Jahre trifft) hat auf der letzten Sitzung die Fortentwicklung des DIVA2 Projektes besprochen. Alle Anwesenden waren sich darüber Einig, dass bereits wahnsinnige Fortschritte erzielt wurden. Lediglich die Umsetzung der Prozesse in den Bundesländern hingt noch etwas hinterher. Weitere Meilensteine wie z.B. die Übermittlung von Änderungs-, Verlust- und weiteren Bescheidarten wurden in den 10-Jahresplan aufgenommen. Ein Beschluss konkreter Umsetzungsziele war leider nicht möglich, da der Vertreter des Bundeslandes XY nicht anwesend war. Der Beschluss wurde auf die nächste turnusmäßige Sitzung (in 2 Jahren) vertagt."

 

u.s.w. 

MfG, F.Lange

 

metalposaunist
Unerreicht
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Ich denk gut ist es, wenn man eben nicht an jeder Pilotphase teilnimmt. Wollen wir ernsthaft wissen, was es technisch für die Pilotphase Digitaler Gewerbesteuerbescheid der Kommunen heißt? Da fallen wir aber alle auf die AOL CD zurück: ich bin drin 😂

 

Auf LinkedIn liest man öfter, dass man ja erstmal ins Tun kommen muss. Besser so als sich lange Gedanken zu machen. OK. Alright. Exakt so läuft das in Deutschland. Wir digitalisieren halt besser irgendwie als gar nicht 😅. Und sicher hätte man im Zuge der Digitalisierung auch sehr viel §§§ mal überarbeiten müssen. Aber wenn es mit Papier schon 💩 war, vergoldet die Digitalisierung da nichts 😂

 

@flange: Ist das ausgedacht? Das ist so realitätsfern, dass das schon wieder ein echtes Zitat sein könnte. Bin mir da nicht sicher. Wir leben halt alle auf dem Mond. Auf der dunklen Seite der Digitalisierung 🌚. Hui Buh! 👻

 

Aber ja, "wahnsinnige Fortschritte" ist eben der Verzicht auf Papier. Das ist schon der deutsche Riesenknaller. Quais, den Chinaböller, den man da gezündet hat. Für uns sind es leider nur Knallerbsen 😂

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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flange
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Hallo @metalposaunist 

 

@flange: Ist das ausgedacht? Das ist so realitätsfern, dass das schon wieder ein echtes Zitat sein könnte. Bin mir da nicht sicher. Wir leben halt alle auf dem Mond. Auf der dunklen Seite der Digitalisierung 

War natürlich ausgedacht. Aber wenn ich so ein Verwaltungs-Digitalisierungs-Beamter wäre, würde ich in etwas sowas von mir geben.

 

MfG, F.Lange

 

annapetereit
Einsteiger
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Hallo @Sandra_Arnold,

ich werfe meine Frage von vor 2 Jahren noch mal in den Raum.... Mittlerweile kommen ja auch in vielen Bundesländern betriebliche digitale Bescheide und es geht immer noch nicht, dass man diese nach dem Abruf einem anderen Nutzer zuweist oder im Vorfeld schon Einstellungen treffen kann, dass bestimmte Personen in der Kanzlei, bestimmte Dinge abrufen.  

Das führt aktuell dazu, dass wir hier in der Kanzlei rollierend die Bescheide abrufen, so dass jeder mal dran ist. Mit den nun auch funktionierenden Abrufen der Wirtschaftsidentnummer ist das aber aktuell eine Menge und die Person ist damit eine Weile beschäftigt. 

Wann und wie plant die Datev denn, da Abhilfe zu schaffen??? Es ist jetzt 2 Jahre her, dass ich das Problem skizziert habe und seither ist nichts passiert. Wir können nicht eine Kraft abstellen, die ausschließlich Post macht.

Beste Grüße
Annika  

KOB; Digitalisierungsbeauftrage, Assistenz und Techniktante - EOcomfort, ProCheck, PEA, DMSneu
DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Arnold
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @annapetereit,

 

meine letzte Antwort zu diesem Thema ist immer noch aktuell.

 

Das Weiterleiten von Bescheiden im Dokumentenkorb ist aktuell nicht möglich, weil wir die Bescheide erst nach der Zuordnung im Dokumentenkorb bei der Finanzverwaltung bestätigen. Diese Zuordnung kann nur der Nutzer machen, der das entsprechende Recht für den Abruf in der VDB hat. Nach dem Weiterleiten können wir deshalb nicht mehr sicherstellen, dass die empfangende Person die notwendige Authentifizierung für die Bestätigung gegenüber der Finanzverwaltung hat.

 

Die Logik für das Bestätigen der Bescheide bei der Finanzverwaltung werden wir ändern. Nach dieser Änderung wird das Weiterleiten im Dokumentenkorb möglich sein. Die Wichtigkeit der Weiterleiten-Funktion für die Kanzleien ist uns bewusst und fließt in unsere Priorisierung ein. Wir bitten Sie an dieser Stelle noch um etwas Geduld.

 


Freundliche Grüße

 

Sandra Arnold
DATEV eG

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letzte Antwort am 07.02.2025 13:48:39 von Sandra_Arnold
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