Ich stehe leider vor dem selben Problem: Für meinen Mandanten habe ich über die Vollmachtsdatenbank (VDB) die Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe erteilt. Vorgestern erhielt ich eine E-Mail von Elster mit dem Betreff "Zum elektronischen Abruf bereitgestellter Bescheid XX XXX XXXXX EStB 2023 vom XX.XX.2024". Allerdings ist der entsprechende Bescheid bis heute nicht auf elster.de abrufbar (Ich nutze kein DATEV, bis auf die VDB). Ich habe bereits versucht, das Problem über die Elster-Hotline zu klären, jedoch konnte man mir dort nicht weiterhelfen. Daher habe ich nun die Bekanntgabe des Bescheids per Briefpost beantragt. @Sandra_Arnold Ist es tatsächlich so, dass die Kombination aus VDB, § 122a AO und elster.de nicht funktioniert?
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