abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

gesellschafter-geschäftsführer sozialversicherunpspflicht

12
letzte Antwort vor 59 Minuten 17:15:03 von AliV
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
NaJu2008
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 13
636 Mal angesehen

Hallo,

 

ich bin gerade über die Aussage gestolpert, dass ein sozialversicherungspflichtiger Gesellschafter-Geschäftsführer aber auch Fremdgeschäftsführer nur U2-pflichtig sind.

 

Stimmt das?

 

Im Datev-Hilfe-Dokument 5303274 wird unter Punkt 2.2 zur Umlage überhaupt keine Stellung bezogen. Ein Punkt  weiter oben (unabhängiges Beschäftigungsverhältnis) wird ja wenigstens darauf hingewiesen, dass gar keine U-Pflicht besteht.

Deshalb war ich hier auch immer der Meinung, dass auch U1-Pflicht vorliegt sofern auch die Sozialversicherungspflicht gegeben ist.

CVolz
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 13
626 Mal angesehen

Oha! Das war mir bis dato nicht bekannt, wird aber tatsächlich hier krankenkassenseitig bestätigt:

 

Für Arbeitgeber ⇒ Über umlagepflichtige Arbeitgeber

0 Kudos
sue
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 13
623 Mal angesehen

Genau, das ist so seit 5 bis 10 Jahren.

Constanze_GM
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 13
611 Mal angesehen

Hallo,

 

laut Aussage unseres damaligen RV-Prüfers zählen Gesellschafter-Geschäftsführer im Arbeitsrecht nicht zu den Arbeitnehmern und sind somit vom Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) ausgeschlossen. Dies gilt bereits seit einigen Jahren (ich glaube, seit 2018). 

 

Manchem Prüfer fällt es auf und erstattet die U1-Beiträge zurück, andere Prüfer wiederum nicht. Ich habe daher bei meinen Mandanten die U1 ausgeschlüsselt und zumindest für den möglichen Zeitraum "zurückgeholt".

0 Kudos
NinaJ
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 5 von 13
284 Mal angesehen

Wenn ich hier im Forum dazu lese, ist das Thema schon recht bekannt.

 

Es wurde 2017 in der GKV-Besprechung schon so angedeutet und 2019 noch einmal konkretisiert.

 

Ich frage mich nur, wie habt ihr das mitbekommen? In Seminaren? In Webinaren der AOK z. B. werden ja meist nur oberflächliche Themen behandelt, aber nicht solche "Spezialitäten".

 

 

 

 

0 Kudos
lohnexperte
Meister
Offline Online
Nachricht 6 von 13
250 Mal angesehen

Hallo @NinaJ ,

 

ich habe es hier im Forum zufällig / am Rande mitbekommen und bis dato falsch gemacht. Alle RV-Prüfungen haben  das nicht gesehen; und auch kein Wirtschaftsprüfer hat das bemängelt, obwohl das in den Jahreslohnjournalen ja eindeutig ersichtlich ist.

 

Ich habe dann die Abrechnungen hier in LODAS rückwirkend geändert (bis auf den Anfang des Vorjahres) und für alle anderen Jahre, für die noch keine Verjährung eingetreten war, über das Papier-Fomular "Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter SV-Beiträge) bei den jeweiligen Krankenkassen korrigiert.

 

Meinen entsprechenden Beitrag hier in die Community finde ich jetzt auf die Schnelle nicht; vielleicht verlinkt ja jemand anderes diese Diskussion.

 

VG

0 Kudos
CVolz
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 7 von 13
242 Mal angesehen

Das kann ich so für unser Büro auch bestätigen.... Zufällig mitbekommen und dann korrigiert, in Papierform sowie elektronisch.

deusex
Allwissender
Offline Online
Nachricht 8 von 13
238 Mal angesehen

Die SV-Prüfung in 02/2025 hatte das bei einem unserer Mandanten aufgegriffen und korrigiert:

deusex_0-1761735262069.png

 

Ist in der Tat auch an uns vorbei, was daran lag, dass alle GmbH-Geschäftsführer auch gleich Gesellschafter sind.

 

Das wurde auch entsprechend beschieden und der Gesellschaft die bezahlten U1 zurückerstattet.

 

Nun hatten wir seit Einstellung des Fremd-Gf. den ein oder anderen Lfzg-Erstattungsantrag, der bereitwillig von der Krankenkasse bearbeitet und gewährt wurde...

Jetzt müsste man wohl proaktiv der Kasse Bescheid geben, da bisher keine Rückforderung angemeldet wurde.

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
0 Kudos
Lohnnutzer
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 9 von 13
202 Mal angesehen

Bei uns hat es tatsächlich damals ein RV-Prüfer bei einem Mitarbeiter aufgegriffen .

 

Daraufhin haben wir alle Mandaten durchgesehen und umgestellt .

Zum Glück war auch nur bei einem Mitarbeiter LFZ-Erstattung angefallen und auch nicht viel . Wurde natürlich auch zurückgerechnet 

 

Das ist aber bestimmt fast 10 Jahre her - vielleicht auch 8 Jahre oder so …..

0 Kudos
lohnexperte
Meister
Offline Online
Nachricht 10 von 13
192 Mal angesehen

Hallo @datev,

 

da es scheinbar keine Ausnahme darstellt, die nichtbestehende U1-Pflicht bei GF nicht zu kennen, bitte ich freundlich darum, diesen Aspekt

 

1. an Ihre Referenten weiterzuleiten, damit dies in den Jahreswechselseminaren sowie allen Seminaren zur Entgeltabrechnung einmal sehr deutlich und explizit für alle angesprochen wird (und gleichzeitig einen Hinweis darauf, wie man eine entsprechende Erstatung für die Vergangenheit erreichen kann),

 

2. in einem entsprechenden DATEV-Dokument als interessanten/wichtigen Nebenaspekt deutlich auszuführen sowie

 

3. im Rahmen der Erfassungen zur U1-Pflicht in LODAS einen entsprechenden Hinweis zu ergänzen:

 

lohnexperte_1-1761739388110.png

 

lohnexperte_0-1761739345352.png

 

Vielen Dank und viele Grüße!

 

 

NaJu2008
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 11 von 13
118 Mal angesehen

Wir hatten jetzt bei uns die RV-Prüfung. Und der Prüfer hat tatsächlich bei mehreren Mandanten die zu Unrecht abgerechnete U1 für den Fremdgeschäftsführer aufgegriffen.

 

Von einer Krankenkasse habe ich sogar schon telefonisch die Mitteilung erhalten, dass ich doch einfach einen formlosen Dreizeiler aufsetzen soll mit der Bitte um Erstattung. Da bräuchte ich dann nicht erst das ganze Antragsformular ausfüllen.

 

Bis jetzt habe ich aber noch keinen Prüfbescheid. Da sind die Sozialversicherungsträger aber mal sehr gut miteinander vernetzt. 😅

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 12 von 13
72 Mal angesehen

Hallo @lohnexperte,


ich habe das Feedback an die zuständigen Kollegen weitergegeben.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
AliV
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 13 von 13
25 Mal angesehen

Hallo allerseits,

 

hier kurz zum Hintergrund fürs bessere Verständnis:

 

Das AAG ist eine arbeitsrechtliche Schutzvorschrift und gilt nur für AN im arbeitsrechtlichen Sinn. Ein GF oder Vorstand sind als Organe der Gesellschaft aber arbeitsrechtlich nicht schutzwürdig. Daher galten die Umlage 1 und 2 in der Vergangenheit nie. Spannend wird dieses Thema bei Vereinen... Hier sollte man am besten eine Auskunft der Einzugsstelle einholen, da sich die Kassen gern uneins sind.

 

In 2018 wurde das MuSchG geändert, um GFinnen in den Genuss der Regelungen kommen zu lassen. Daher stellt das MuSchG auf die Beschäftigung i.S.d. SGB IV ab. Damit sind seit 2018 sv-pflichtige GFs in den Schutzbereich der U2 einzubeziehen. Seinerzeit stand das explizit in lohnrelevanten Zeitschriften und wurde in Seminaren zur SV auch thematisiert.

 

Das ist eine rechtliche Konsequenz, über deren Aufklärung die DATEV m.E. nicht zuständig ist, wenn es keinen Programmanwendungsbezug aufweist.

 

VG

0 Kudos
12
letzte Antwort vor 59 Minuten 17:15:03 von AliV
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage