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eAU Verarbeitung / Rückmeldung

22
letzte Antwort am 23.08.2024 10:57:40 von CHGB
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NinaJ
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 23
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Gibt es irgendwie eine Planung, dass der eAU-Prozess zukünftig schneller gestaltet wird?

 

In manchen Szenarien muss man mehrere Tage warten, bis man das endgültige Ergebnis über die AU-Zeiten hat. Und vom Mandant kann man nicht erwarten, dass er jede Erst- und Folgebescheinigung korrekt mitteilt.

 

Es macht auch so schon den Prozess der Lohnabrechnung sehr zäh.

 

Statt jeden Tag könnte der Datenaustausch zwischen Lohnabrechnungsprogramm und Krankenkasse doch auch stündlich oder so erfolgen? Ist da etwas in Aussicht? Oder bleibt das jetzt einfach so?

Sailor
Erfahrener
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Nachricht 2 von 23
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Hallo NinaJ,

 

ich habe gestern früh eine AU angefragt und hatte um 16.29 Uhr eine Antwort von der Krankenkasse. Das war auch nicht das erste Mal, das die Antwort am gleichen Tag kam.

 

Viele Grüße

Sailor

NinaJ
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 23
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Okay, aber das ist ja trotzdem am Ende der ganze Arbeitstag... und das ist einfach zu lang. Wenn man jetzt 16:29 Uhr nicht mehr reinguckt, bearbeitet man es erst am nächsten Tag.

 

Und wie gesagt, die Problematik der Folgebescheinigungen.

 

Deswegen muss der Prozess unbedingt optimiert werden, seitens DATEV oder seitens der Krankenkassen, oder wer da noch so mit drin hängt 😄

 

 

 

 

 

 

k_hacker
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 23
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Bei uns wurde der Prozess im Bereich des Mandanten überlassen.

Diese machen die eAU Anträge selbst, so dass während des Monats schon die Rückmeldungen ins Programm rein kommen und bei den meisten nutze ich auch den Haken der Übernahme in den Kalender. (L+G)

VG
K. Hacker
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 5 von 23
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Grundsätzlich übermittelt die DATEV die Daten gleich nach Verarbeitung an die KK - und von dort kommt dann teilweise recht schnell und teilweise auch erst sehr spät eine Rückmeldung.

 

Das Problem sind derzeit die eAU-Abfragen ab dem aktuellen Tag. Selbst wenn man angegeben hat, dass die AU-Bescheinigung ab dem 1. Krankheitstag vorliegen soll, übermittelt die DATEV die Anfrage erst am Folgetag. Das ist grundsätzlich auch okay, da letztlich auch die Krankenkasse die Meldung des Arztes erst verarbeiten muss.

 

Allerdings übermittelt die DATEV eine derartige Anfrage (also Anfragedatum = Beginn AU) nicht zu Beginn des Folgetages, sondern 24 Stunden nach der Anfrage.

 

Mal an folgendem Beispiel verdeutlicht:

 

Wenn ich gestern (07.02.2024) um 16.30 Uhr eine eAU-Abfrage mit Krankheitsbeginn 07.02.2024 sende, wird diese erst am 08.02.2024 um 16.30 Uhr an die Krankenkasse übermittelt.

 

Würde ich mit dieser Abfrage bis heute morgen warten und die Abfrage am 08.02.2024 um 09.00 Uhr an die DATEV übermitteln, wird die Anfrage sofort an die Krankenkasse weitergegeben, so dass die Krankenkasse dies auch schon heute bearbeiten und antworten könnte.

 

Es wäre daher gut, wenn derartige Anfragen, die am Folgetag gesendet werden sollen, gleich morgens erfolgen würden.

NinaJ
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 23
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Hallo Herr Lutz,

 

danke, ja die Verarbeitung von Arzt zu Krankenkasse dauert auch die eine Nacht. Das ist ja auch in Ordnung.

 

Mir ging es jetzt nicht unbedingt um die frischen AUs, also ich rufe das selten zeitnah der Krankheit ab.

 

Mir geht es um die AUs, die mir für die Lohnabrechnung gemeldet werden (gesammelt), dann rufe ich ab und merke, dass der Zeitraum nicht vollständig ist. Dann rufe ich wieder ab usw.

 

So kommt es vor, dass sich die Lohnabrechnung mehrere Tage zieht, und da frage ich mich nur, ob das jetzt der Stand der Dinge ist?

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NinaJ
Fortgeschrittener
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Nachricht 7 von 23
1565 Mal angesehen

@k_hacker  schrieb:

Bei uns wurde der Prozess im Bereich des Mandanten überlassen.

Diese machen die eAU Anträge selbst, so dass während des Monats schon die Rückmeldungen ins Programm rein kommen und bei den meisten nutze ich auch den Haken der Übernahme in den Kalender. (L+G)


So weit sind wir leider noch lange nicht 😕

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 8 von 23
1545 Mal angesehen

@NinaJ  schrieb:

 

Mir geht es um die AUs, die mir für die Lohnabrechnung gemeldet werden (gesammelt), dann rufe ich ab und merke, dass der Zeitraum nicht vollständig ist. Dann rufe ich wieder ab usw.

 

So kommt es vor, dass sich die Lohnabrechnung mehrere Tage zieht, und da frage ich mich nur, ob das jetzt der Stand der Dinge ist?


Ja, das ist das Problem, dass Krankenkassen nur die aktuelle AU-Bescheinigung melden. Es wäre schon sinnvoll, wenn Folgebescheinigungen automatisch mit- oder nachgemeldet werden. Das sieht das aktuelle Verfahren aber leider nicht vor. Hier müssten die Krankenkassen das entsprechend anpassen.

 

Wir warten (nach Absprache mit den Mandanten) mit der Abrechnung und den Erstattungsanträgen im Regelfall nicht, bis die Rückmeldungen der Krankenkassen da sind. 

 

Wenn uns die Mdt. den Zeitraum der AU von/bis melden, erfasse ich diese Daten entsprechend als Fehlzeit im Programm und rufe die eAU zeitgleich ab. Die Erstattungsanträge werden dann -unabhängig von einer Rückmeldung- an die Krankenkassen übermittelt.

 

Im nächsten Monat (oder beim nächsten Aufruf von LODAS ggf. auch zwischendurch) prüfe ich dann die mittlerweile vorliegenden Rückmeldung und muss nur bei Abweichungen prüfen bzw. noch einmal neu ggf. vorliegende Folgebescheinigungen abrufen.

 

Bei einzelnen Mandanten ist es so abgesprochen, dass wir den Abruf machen und auf die Rückmeldung warten. Die Lohnabrechnungen werden in dem Fall aber unabhängig davon erstellt, so dass die Erstattungsanträge ggf. erst im Folgemonat übermittelt werden.

 

Wenn der Mandant die Erstattungsanträge aufgrund bestätigter Rückmeldungen haben will, muss er die eAU-Zeiten selbst über Personaldaten Online abrufen.

NinaJ
Fortgeschrittener
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Nachricht 9 von 23
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Wir warten (nach Absprache mit den Mandanten) mit der Abrechnung und den Erstattungsanträgen im Regelfall nicht, bis die Rückmeldungen der Krankenkassen da sind. 

 

Das ist auch eine Möglichkeit, aber eigentlich auch nicht so optimal.

 

Ja, die Folgebescheinigungen sollten gleich übermittelt werden - obwohl es da natürlich sein kann, dass es auch datenschutzrechtlichen Gründen wieder nicht geht...

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rschoepe
Experte
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Nachricht 10 von 23
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@Uwe_Lutz  schrieb:
Bei einzelnen Mandanten ist es so abgesprochen, dass wir den Abruf machen und auf die Rückmeldung warten. Die Lohnabrechnungen werden in dem Fall aber unabhängig davon erstellt, so dass die Erstattungsanträge ggf. erst im Folgemonat übermittelt werden.

*seufz* Ich habe einen Baulohn-Mandanten, der auf AU ab 1. Krankheitstag besteht und andernfalls keine LFZ leisten möchte. Die reichen die Unterlagen dann aber eher spät als früh ein und rufen häufig nochmal hinterher, weil die Stundenzettel natürlich eine eher idealisierte Wiedergabe der geleisteten Arbeit sind … 🙄

Zum Glück scheinen die alle eine Mords-Konstitution zu haben und fast nie krank zu werden.

Cryptic98
Beginner
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Hallo,

 

auch wenn das Thema schon ein paar Tage älter ist, würde ich mich dazu gerne zu Wort melden.

 

Wir haben aktuell (wieder) Probleme bei den Rückmeldungen einer etwas anderen Art.

 

Am 27.06.2024 fehlte ein Mitarbeiter krankheitsbedingt. Die eAU wurde am gleichen Tag abgefragt und am Folgetag, dem 28.06.2024, übermittelt an die Krankenkasse.

 

Am gleichen Tag folgt die Rückmeldung. Allerdings nur, dass es eine eAU gibt. Ohne Zeitraum.

 

Das haben wir bei mehreren Mitarbeitenden aktuell von verschiedenen Krankenkassen.

 

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder auch aktuell?

 

LG und ein schönes Wochenende!

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Cryptic98,


gerne sehen wir uns das einmal genauer an. Bitte wenden Sie sich über einen anderen Service-Kanal an uns.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Cryptic98
Beginner
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Nachricht 13 von 23
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Hallo Frau @Kristin_Frohmeyer ,

 

dieses Thema liegt schon bei Ihrem Lohn-Service zur Bearbeitung vor.

 

Mir wurde mitgeteilt, dass es sich um eine "Einzelfallkonstellation" handelt und man die Situation beobachtet, wie viele anderen Kunden von diesem Sachverhalt betroffen sind.

 

Die Anfrage ist vom 04.07. und die Antwort vom 05.07.

 

Seit dem leider immer noch keine Besserung in Sicht.

 

Für die Lohnabrechnung natürlich super..

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DATEV-Mitarbeiter
Betül_Kilic
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


der Sachverhalt wird von der Entwicklung eingehend überprüft.

 

Damit Sie die bestmögliche Programmlösung erhalten, nimmt die Prüfung Zeit in Anspruch.

 

Eine Umsetzung im Programm kann sich daher verzögern.


Die Lohnabrechnungen können Sie wie gewohnt weiter fortführen und ggf. die Fehlzeiten manuell einpflegen.


Wenn Sie sich bereits an den Service gewandt haben, werden Sie erneut gesondert informiert, sobald die Prüfung des Sachverhalts abgeschlossen ist.

Beste Grüße Betül Kilic
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Flitze0815
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Hallöle zusammen,

 

ist jetzt nicht weltbewegend.. aber ergibt das folgende Szenario für i-jemanden einen Sinn?

 

eAU Abfrage für den 21.08. am 21.08. - Übermittlung an KK 22.08., 14:48 Uhr

eAU Abfrage für den 21.08. am 22.08. - Übermittlung an KK 22.08., 10:17 Uhr - Rückmeldung der KK bereits erhalten

 

Es handelt sich beides Mal um ein- und dieselbe Krankenkasse.

 

Gruß

Flitze

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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pogo
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Wenn die AU erst am 2. Tag beim Arbeitgeber eingehen muss (wird so eingestellt sein), wird auch erst am 2. Tag die Abfrage übermittelt.

 

Das bei AU-Beginn am 21. halt immer der 22.

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Flitze0815
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Theoretisch ein guter Ansatz.. aber bei uns muss die AU bereits ab dem 1. Tag vorgelegt werden (ist auch so eingestellt). Und.. es handelt sich ja beides Mal um Erkrankungen ab dem 21.08. Warum aber die spätere Anfrage früher an die Krankenkasse übermittelt wird, ergibt doch trotzdem keinen Sinn. Find ich 🤔

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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Uwe_Lutz
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@Flitze0815  schrieb:

 

 

eAU Abfrage für den 21.08. am 21.08. - Übermittlung an KK 22.08., 14:48 Uhr

eAU Abfrage für den 21.08. am 22.08. - Übermittlung an KK 22.08., 10:17 Uhr - Rückmeldung der KK bereits erhalten

 


Das ist ganz einfach 🙄. Die erste Anfrage wurde am 21.08.2024 um 14:48 Uhr gesendet. DATEV macht aus "am ersten Tag" -> "nach 24 Stunden". Den Grund habe ich noch nicht herausfinden können.

 

Beim Senden der Anfrage am 22.08.2024 war der Beginn schon am Vortag - dann wird die Abfrage sofort beim Senden übermittelt.

 

Wenn also Abfragen "ab heute" vorliegen und man die Bearbeitung erst sehr spät vornimmt, sollte man diese auf den nächsten Morgen verschieben, damit die Abfrage früher übermittelt wird 🤔😎

 

Wirklich nachvollziehen kann ich das Vorgehen aber nicht 😲

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jena
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Ich vermute, dass damit sichergestellt werden soll, dass die eAU seitens des Arztes auch bei der Krankenkasse ist. Ärzte können ja die ausgestellten AUs direkt senden oder gesammelt abends. Da war wohl für den Programmierer die Funktion AU=Vergangenheit = sofort senden, AU=heute dann +24h leichter.

 

EEL-Meldungen Kind krank gehen ja auch nicht sofort. Also Kindkrank ist heute 22.8., dann wird wenn Lohn heute gerechnet wird keine EEL erstellt, sondern erst mit der Septemberabrechnung. Den Sinn habe ich auch noch nicht verstanden.

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Uwe_Lutz
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@jena  schrieb:

Da war wohl für den Programmierer die Funktion AU=Vergangenheit = sofort senden, AU=heute dann +24h leichter.

 


So in der Art hatte ich das auch vermutet. Aber ich würde dann eine Funktion "AU=heute -> Abfrage morgen mit erstem Verarbeitungslauf" sinnvoller finden.

 

Gerade bei zeitnahen Abfragen will man doch schließlich auch die Rückmeldung möglichst schnell haben.

rschoepe
Experte
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Nachricht 21 von 23
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@jena  schrieb:

Ich vermute, dass damit sichergestellt werden soll, dass die eAU seitens des Arztes auch bei der Krankenkasse ist.

Aber das ist doch auch unsinnig, wenn die Krankenkassen 14 Tage Zeit haben, nach einem "ham wir nicht" noch "hier ist die eAU" zu melden. *kopfschüttel*

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k_hacker
Aufsteiger
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Ich hab schon gelesen, das manche Ärzte 1x die Woche gesammelt senden... 

VG
K. Hacker
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CHGB
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Das würde immerhin erklären warum ich so oft die Info erhalte, dass noch keine AU bei der KK vorliegt. 

Zur Ehrenrettung der Ärzte sei aber auch gesagt, dass das System bei denen regelmäßig streikt und eine sofortige oder zeitnahe Erfassung gar nicht möglich ist.

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letzte Antwort am 23.08.2024 10:57:40 von CHGB
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