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eAU Verarbeitung / Rückmeldung

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letzte Antwort am 08.02.2024 12:49:14 von rschoepe
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NinaJ
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 10
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Gibt es irgendwie eine Planung, dass der eAU-Prozess zukünftig schneller gestaltet wird?

 

In manchen Szenarien muss man mehrere Tage warten, bis man das endgültige Ergebnis über die AU-Zeiten hat. Und vom Mandant kann man nicht erwarten, dass er jede Erst- und Folgebescheinigung korrekt mitteilt.

 

Es macht auch so schon den Prozess der Lohnabrechnung sehr zäh.

 

Statt jeden Tag könnte der Datenaustausch zwischen Lohnabrechnungsprogramm und Krankenkasse doch auch stündlich oder so erfolgen? Ist da etwas in Aussicht? Oder bleibt das jetzt einfach so?

Sailor
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 10
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Hallo NinaJ,

 

ich habe gestern früh eine AU angefragt und hatte um 16.29 Uhr eine Antwort von der Krankenkasse. Das war auch nicht das erste Mal, das die Antwort am gleichen Tag kam.

 

Viele Grüße

Sailor

NinaJ
Aufsteiger
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Okay, aber das ist ja trotzdem am Ende der ganze Arbeitstag... und das ist einfach zu lang. Wenn man jetzt 16:29 Uhr nicht mehr reinguckt, bearbeitet man es erst am nächsten Tag.

 

Und wie gesagt, die Problematik der Folgebescheinigungen.

 

Deswegen muss der Prozess unbedingt optimiert werden, seitens DATEV oder seitens der Krankenkassen, oder wer da noch so mit drin hängt 😄

 

 

 

 

 

 

k_hacker
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 10
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Bei uns wurde der Prozess im Bereich des Mandanten überlassen.

Diese machen die eAU Anträge selbst, so dass während des Monats schon die Rückmeldungen ins Programm rein kommen und bei den meisten nutze ich auch den Haken der Übernahme in den Kalender. (L+G)

VG
K. Hacker
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Grundsätzlich übermittelt die DATEV die Daten gleich nach Verarbeitung an die KK - und von dort kommt dann teilweise recht schnell und teilweise auch erst sehr spät eine Rückmeldung.

 

Das Problem sind derzeit die eAU-Abfragen ab dem aktuellen Tag. Selbst wenn man angegeben hat, dass die AU-Bescheinigung ab dem 1. Krankheitstag vorliegen soll, übermittelt die DATEV die Anfrage erst am Folgetag. Das ist grundsätzlich auch okay, da letztlich auch die Krankenkasse die Meldung des Arztes erst verarbeiten muss.

 

Allerdings übermittelt die DATEV eine derartige Anfrage (also Anfragedatum = Beginn AU) nicht zu Beginn des Folgetages, sondern 24 Stunden nach der Anfrage.

 

Mal an folgendem Beispiel verdeutlicht:

 

Wenn ich gestern (07.02.2024) um 16.30 Uhr eine eAU-Abfrage mit Krankheitsbeginn 07.02.2024 sende, wird diese erst am 08.02.2024 um 16.30 Uhr an die Krankenkasse übermittelt.

 

Würde ich mit dieser Abfrage bis heute morgen warten und die Abfrage am 08.02.2024 um 09.00 Uhr an die DATEV übermitteln, wird die Anfrage sofort an die Krankenkasse weitergegeben, so dass die Krankenkasse dies auch schon heute bearbeiten und antworten könnte.

 

Es wäre daher gut, wenn derartige Anfragen, die am Folgetag gesendet werden sollen, gleich morgens erfolgen würden.

NinaJ
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 10
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Hallo Herr Lutz,

 

danke, ja die Verarbeitung von Arzt zu Krankenkasse dauert auch die eine Nacht. Das ist ja auch in Ordnung.

 

Mir ging es jetzt nicht unbedingt um die frischen AUs, also ich rufe das selten zeitnah der Krankheit ab.

 

Mir geht es um die AUs, die mir für die Lohnabrechnung gemeldet werden (gesammelt), dann rufe ich ab und merke, dass der Zeitraum nicht vollständig ist. Dann rufe ich wieder ab usw.

 

So kommt es vor, dass sich die Lohnabrechnung mehrere Tage zieht, und da frage ich mich nur, ob das jetzt der Stand der Dinge ist?

NinaJ
Aufsteiger
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@k_hacker  schrieb:

Bei uns wurde der Prozess im Bereich des Mandanten überlassen.

Diese machen die eAU Anträge selbst, so dass während des Monats schon die Rückmeldungen ins Programm rein kommen und bei den meisten nutze ich auch den Haken der Übernahme in den Kalender. (L+G)


So weit sind wir leider noch lange nicht 😕

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 8 von 10
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@NinaJ  schrieb:

 

Mir geht es um die AUs, die mir für die Lohnabrechnung gemeldet werden (gesammelt), dann rufe ich ab und merke, dass der Zeitraum nicht vollständig ist. Dann rufe ich wieder ab usw.

 

So kommt es vor, dass sich die Lohnabrechnung mehrere Tage zieht, und da frage ich mich nur, ob das jetzt der Stand der Dinge ist?


Ja, das ist das Problem, dass Krankenkassen nur die aktuelle AU-Bescheinigung melden. Es wäre schon sinnvoll, wenn Folgebescheinigungen automatisch mit- oder nachgemeldet werden. Das sieht das aktuelle Verfahren aber leider nicht vor. Hier müssten die Krankenkassen das entsprechend anpassen.

 

Wir warten (nach Absprache mit den Mandanten) mit der Abrechnung und den Erstattungsanträgen im Regelfall nicht, bis die Rückmeldungen der Krankenkassen da sind. 

 

Wenn uns die Mdt. den Zeitraum der AU von/bis melden, erfasse ich diese Daten entsprechend als Fehlzeit im Programm und rufe die eAU zeitgleich ab. Die Erstattungsanträge werden dann -unabhängig von einer Rückmeldung- an die Krankenkassen übermittelt.

 

Im nächsten Monat (oder beim nächsten Aufruf von LODAS ggf. auch zwischendurch) prüfe ich dann die mittlerweile vorliegenden Rückmeldung und muss nur bei Abweichungen prüfen bzw. noch einmal neu ggf. vorliegende Folgebescheinigungen abrufen.

 

Bei einzelnen Mandanten ist es so abgesprochen, dass wir den Abruf machen und auf die Rückmeldung warten. Die Lohnabrechnungen werden in dem Fall aber unabhängig davon erstellt, so dass die Erstattungsanträge ggf. erst im Folgemonat übermittelt werden.

 

Wenn der Mandant die Erstattungsanträge aufgrund bestätigter Rückmeldungen haben will, muss er die eAU-Zeiten selbst über Personaldaten Online abrufen.

NinaJ
Aufsteiger
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Nachricht 9 von 10
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Wir warten (nach Absprache mit den Mandanten) mit der Abrechnung und den Erstattungsanträgen im Regelfall nicht, bis die Rückmeldungen der Krankenkassen da sind. 

 

Das ist auch eine Möglichkeit, aber eigentlich auch nicht so optimal.

 

Ja, die Folgebescheinigungen sollten gleich übermittelt werden - obwohl es da natürlich sein kann, dass es auch datenschutzrechtlichen Gründen wieder nicht geht...

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rschoepe
Fachmann
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Nachricht 10 von 10
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@Uwe_Lutz  schrieb:
Bei einzelnen Mandanten ist es so abgesprochen, dass wir den Abruf machen und auf die Rückmeldung warten. Die Lohnabrechnungen werden in dem Fall aber unabhängig davon erstellt, so dass die Erstattungsanträge ggf. erst im Folgemonat übermittelt werden.

*seufz* Ich habe einen Baulohn-Mandanten, der auf AU ab 1. Krankheitstag besteht und andernfalls keine LFZ leisten möchte. Die reichen die Unterlagen dann aber eher spät als früh ein und rufen häufig nochmal hinterher, weil die Stundenzettel natürlich eine eher idealisierte Wiedergabe der geleisteten Arbeit sind … 🙄

Zum Glück scheinen die alle eine Mords-Konstitution zu haben und fast nie krank zu werden.

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letzte Antwort am 08.02.2024 12:49:14 von rschoepe
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