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Sofortmeldung zu spät, wie geht Ihr damit um?

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letzte Antwort am 23.02.2026 11:20:50 von tbehrens
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Lohnbüro80
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 18
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Hallo!

 

Wie geht Ihr mit Sofortmeldungen um, die zu spät bei uns im Steuerbüro ankommen.

 

Bsp.: AN fängt am 15.02. an und wir haben die Daten erst am 20.02. erhalten.

 

Keine Sofortmeldung abgeben

Verspätete Sofortmeldung Zum 15.02. abgeben (soll man ja eigentlich nicht)

Sofortmeldung zum 20.02. machen und Anmeldung der KK zum 15.02.

 

 

Lila_Lohn
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 18
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Guten Morgen,

 

ich gebe die Sofortmeldung dann zum 15.02. ab. Der Mandant bekommt einen Rüffel (der natürlich nicht beherzigt wird).

GLH
Fachmann
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Nachricht 3 von 18
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Hallo,

 

nachträglich die Sofortmeldung mit der Anmeldung melden und den Mandanten darauf hinweisen, dass es zu Sanktionen führen kann wenn eine Systematik erkennbar ist. 

 

Also die korrekte und risikominimierende Nachholung zum 15.02.

Lohntante_123
Einsteiger
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Nachricht 4 von 18
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Sofortmeldung zum 15. abgeben. 
Mandant -mal wieder - Hinweis geben. Es gibt welche da bringt auch der 1.000000 Hinweis nichts. 
Ist dann nicht unsere Schuld 

Lohnbüro80
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 18
1124 Mal angesehen

Danke schonmal für die Antworten. Ihr meldet also alle "zu spät".

 

Wir haben bisher immer davon abstand genommen, da unsere Leiterin immer sagte, dass man den Zoll damit ja wachrütteln würde.

 

Jetzt haben wir aber leider einen Betrieb, der es leider schon des Öfteren nicht hinbekommen hat, uns die Sachen zeitnah zu senden.

Da kann man dann auch bei einer Prüfung auch nicht mehr sagen, dass man es vielleicht mal vergessen hätte.

 

Habe so meine Bedenken, dass wir deshalb noch "Probleme" bekommen könnten, weil wir keine Meldung abgegeben haben.

Weiss das jemand? 

 

Wir haben der Firma jetzt nochmal geschrieben (auch etwas deutlicher) und auch die Bußgeldhöhe genannt, die pro Verstoß auf sie zukommen könnte. Hoffe, das fruchtet jetzt zukünftig.

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_Jost
Einsteiger
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Nachricht 6 von 18
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Das Problem das ihr im Zweifel hat, ist dass ihr (nachweislich) falsche Meldungen abgegeben habt und den Mandanten dabei unterstützt habt diese Meldungen zu verfälschen.

 

Im Steuerrecht heißt sowas Mithilfe zur Steuerhinterziehung. Weiß nicht ob es ein SV-Äquivalent gibt.

 

Eurer rechtliches Risiko ist nicht vorhanden, wenn ihr die tatsächlichen Tatbestände meldet.

Dafür aber das Risiko das Mandat zu verlieren, weil man nicht beim betrügen hilft.

 

Mir fällt die Entscheidung da eher leicht. Mit solchen Mandanten arbeite ich nicht gern zusammen.

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sue
Fortgeschrittener
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Nachricht 7 von 18
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Ich melde nicht zu spät ohne mit dem Mandanten vorher Rücksprache gehalten zu haben.

 

Ich hatte bisher einen Fall mit dem Zoll und bin an einer Wiederholung nicht interessiert.

 

ich habe am 2. des Monats zum 1. des Monats, der ein Sonntag und grundsätzlich arbeitsfrei war, die Sofortmeldung erstellt.

 

Das hat ein Bußgeld von 750€ ausgelöst und mit unserem Zoll war darüber nicht zu verhandeln.

 

Wenn es ein absolut beratungsresistenter Mandant ist, würde ich ihn die Sofortmeldungen grundsätzlich selbst über SV-Net machen lassen.

 

 

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GLH
Fachmann
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Nachricht 8 von 18
1068 Mal angesehen

Wir haben aus den Gründen mal ein Mandat übernommen, da hat der Lohnabrechner es aber nicht geschafft zeitnah Meldungen umzusetzen. Dem Zoll, der dann auch ne ordentliche Strafe erhoben hat, lag eine Liste vor mit:

 

Tätigkeitsaufnahme, Sofortmeldung und Zeitpunkt der Sofortmeldung.

Wenn Arbeitsbeginn und Sofortmeldung abweicht ist das sicherlich nicht förderlich.

 

Brenzlig wird es ggf. wenn ein Mitarbeiter kontrolliert wird und dann nicht Sofortgemeldet ist. Auf ner Messe oder im LKW etc. 

 

Teil das dem Mandanten mit, weise darauf hin dass ihr 1-2 Tage Vorlauf benötigt (auch wenn schneller geht) und dann ist er in der Bringschuld und ihr raus aus der evtl. Haftung. 

andreashofmeister
Überflieger
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Nachricht 9 von 18
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Kann man denn die Sofortmeldung nicht "auslagern"? Technisch doch kein Problem, oder?

 

Dann wäre man die Last derer, die immer wieder schludern,  doch los?

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 10 von 18
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Ja, das geht.

 

Datev Personal über Personaldaten. Dann kann der Mandant die Sofortmeldung erstellen.

 

Ein Weg könnte daher sein,

 

Mandanten auf Sofortmeldungspflicht hinweisen,

Service Sofortmeldung an Werktagen außer Samstag unter einer Frist zur Einreichung anbieten,

Service Datev Personaldaten für Wochenende anbieten,

funktioniert es mit der Frist an Wochentagen nicht, noch mal auf Bußgelder hinweisen und wenn nicht funktioniert, auf Service wie am Wochenende verweisen,

funktioniert es wieder nicht, Sofortmeldung auch an Wochentagen an Mandanten "auslagern"

 

deusex
Allwissender
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Nachricht 11 von 18
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@andreashofmeister  schrieb:

Kann man denn die Sofortmeldung nicht "auslagern"?

 

Bereits letztes Jahr haben wir alle sofortmeldepflichtigen Mandanten dazu "bewegt" ihre Sofortmeldungen selbst vorzunehmen, da dies für sie enorme Vorteile bringt und wir, auch haftungsrechtlich, entlastet sind.

 

Obwohl noch keiner Personal online im beabsichtigen Umfang nutzt, sind alle sofort auf den Zug der Sofortmeldung via Personaldaten • DATEV Unternehmen online aufgesprungen und haben das sofort angenommen.

 

Insbesondere für unsere Gastronomen, die Freitag Abend, Samstag oder Sonntag noch kurzfristig Personal rekrutieren, ist das natürlich ein absolut wertvolles Sicherheitsfeature.

Wir haben sicherlich seit einem Jahr keine Sofortmeldung mehr über LODAS erstellt.

 

Ansage: "Bevor jemand auch nur ein Glas anfasst, sind die Daten zu liefern und wird vor Ort eine Sofortmeldung übermittelt".

 

Den Mandanten kann dies schnell und zuverlässig erläutert werden und wir haben hier an keine Versäumnisse mehr, da der "flow" beim Mandanten in "Fleisch und Blut" überging.

 

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andreashofmeister
Überflieger
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Nachricht 12 von 18
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Danke, @deusex und @t_r_ . Deckt sich dann mit meinen Erfahrungen zu Zeiten von SVnet...., selbst das klappte.

 

Also, warum die Qual? Bester Weg, @deusex !

t_r_
Allwissender
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Bei manch Handwerker funktioniert auch mein Weg gut. Die stellen in der Regel nur in der Woche ein und nicht so kurzfristig.

 

Gastronomie nehmen wir in der Regel nicht an. 

 

Bei Wochendienst und Eintritt am Wochenende wird auch bei uns der Mandant dazu "über-redet ähm -zeugt". 😁

 

Wenn man erst mal einen anderen Weg gegangen ist, ist es meistens schwierig den Mandanten noch auf den rechten Weg zu geleiten. 

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andreashofmeister
Überflieger
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Nachricht 14 von 18
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@t_r_  schrieb:

 

Gastronomie nehmen wir in der Regel nicht an. 

 

Ach so.....Aber in der Branche ist das Vorgehen von @deusex ein idealer Weg. 

t_r_
Allwissender
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Nachricht 15 von 18
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Richtig, der ideale Weg bei Mandanten mit Wochenend- und Feiertagsarbeit. 

 

Bei Neumandanten ohne Wochenendarbeit ist durch Datev Personal auch hier dieser Weg zu bevorzugen.

 

Bei Altmandanten muss man abwägen, da kennt man seine Pappenheimer, aber auch hier wird durch die Forcierung auf Datev Personal immer mehr dahin gehen. Alleine schon, wenn man die Sofortmeldung bepreist, Datev Personal Geld kostet und man dann dem Mandanten sagen kann, dass er durch die Selbstmeldung Geld sparen kann.

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Lohnnutzer
Fortgeschrittener
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In diesem Fall würde ich am 20. die Sofortmeldung ersten und natürlich mit Eintritt 15.

 

Leider kenne ich auch Arbeitgeber die es nicht schaffen rechtzeitig die Unterlagen zu schicken. Da redet man gegen eine Wand. Bis das mal in die Hose geht. 
Ich lege die Emails mit den wiederholten Aufforderungen um rechtzeitige Zusendung der Personaldaten für meine Sicherheit ab.

Die Auslagerung ist eine gute Idee. Ich werde mal prüfen bei welchen Mandaten das möglich ist. 

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deusex
Allwissender
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@t_r_  schrieb:

Richtig, der ideale Weg bei Mandanten mit Wochenend- und Feiertagsarbeit. 

 

Bei Neumandanten ohne Wochenendarbeit ist durch Datev Personal auch hier dieser Weg zu bevorzugen.

 

Bei Altmandanten muss man abwägen, da kennt man seine Pappenheimer, aber auch hier wird durch die Forcierung auf Datev Personal immer mehr dahin gehen. Alleine schon, wenn man die Sofortmeldung bepreist, Datev Personal Geld kostet und man dann dem Mandanten sagen kann, dass er durch die Selbstmeldung Geld sparen kann.



Ich sehe das etwas anders:

 

Ich will diese Verantwortung an den Mandanten "outsourcen"; branchenübergreifend. Warum: Win-Win-Effizienz

 

Im Messebau- oder der Gebäudereinigung wird auch häufig am Wochenende gearbeitet und der Frisör (ab 2026) am Samstag auch; hier hatten wir auch den Fall, dass am Samstag jemand zum "probearbeiten" angetreten ist und das fällt ja bekanntlich auch bereits unter die Sofortmeldepflicht.

 

Auch das Handwerk ist bei uns Freitag mittag und Samstag (regulär) noch fleissig.

 

Gastronomie ist nach wie vor eine meiner Lieblingsbranchen, in den ich Jahrzehnte Erfahrung habe und diese auch in der Beratung und Gestaltung immer hochinteressant ist, wie ich finde. Ich rede hier nicht von der Dönerbude am Eck, sondern von guten Gasthöfen/Restaurants ggf. mit Hotelbetrieb.

 

Insofern ist es mir wichtig, einen einheitlichen, stringenten Arbeitsabläuf für alle zu etablieren, wie ich dies aus Effizienzgründen möglichst mit allen Arbeitsabläufen so gestalte.

 

Ich empfinde es indes auch als kontraproduktiv, am Montag die ganzen SM vom Wochenende erstellen zu müssen und versäumt man hier in der Kanzlei was, ist Ärger vorprogrammiert; abgesehen davon, dass man immer denselben Daten bei denselben Mandaten hinterherkaspern musste . . .

 

Wie bei der Digitalisierung selbst, muss man auch hier den Mandanten an die Hand nehmen, darf ihn nicht im Regen stehen lassen und dabei darf der "Griff" ruhig auch mal ein wenig fester werden; im Nachhinein wird es gedankt. So meine Erfahrung.

 

Zum Thema "Pappenheimer":

Einem sehr guten Mandanten (fast Freund), seines Zeichens selbständiger Zimmermann, habe ich sicherlich fünf Jahre "bearbeitet" um UO und digitale Belege einführen, da er an sich "handwerkt" und mit EDV nichts am Hut hat.

Ich hatte ihn wirklich bei jeder noch so unscheinbaren Frage supported und ihn kein einziges Mal auf ein Onlineseminar oder Dokument verwiesen. Der Anfang war zäh, aber nach ca. 2 Monaten hörte ich dann gar nichts mehr von ihm und rief an, ob alles o.k. sei.

Das sei ja super und warum ich ihm eigentlich dies noch nicht früher angeboten hätte (natürlich mit einem Zwinkern) und sich dafür bedankt.

Dies war mein Paradbeispiel, dass jeder "Pappenheimer" nach kurzer Zeit die Vorzüge erkennt. Man muss die Leute einmal aus ihren eingefahrenen Bahnen bzw. aus ihre Komfortzone heraushebeln, um ihnen einen neue, komfortablere aufzuzeigen.

 

Natürlich wirkt hier die echte Kostenersparnis durch das Selbstmelden auch mit, aber tatsächlich empfinden es die Leute einfach als praktisch und sind auf sich stolz, das selbst zu können (Belohnungszentrum 😉

 

Gerade weil sich die Leute mit "Personaldaten online" befasst haben, haben mich tatsächlich zwei Mandanten proaktiv auf Personal online angesprochen, da dies doch ideal für sie sei (Bewegungsdaten & Co.); ich habe den Einsatz von Personal online diesbezüglich nochmals zurückgestellt, weil es für meine Begriffe noch nicht ausreichend funktional und unvollständig war.

Wird aber in den nächsten Monaten wohl auch durchgängig, Mandat für Mandat, eingerichtet.

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tbehrens
Fachmann
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Nachricht 18 von 18
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Es hängt davon ab, wie die Sachlage ist.

 

Grundsätzlich melden wir rückwirkend zum tatsächlichen Eintrittsdatum.

 

Wir haften nur, wenn uns ein verschulden trifft, also wir die E-Mail übersehen und die Sofortmeldung deshalb nicht erstellt haben. Aber wenn wir die Daten für die Sofortmeldung erst nachträglich erhalten, ist dies nicht unsere Schuld. 

 

Wir fragen aber, z. B. bei Minijobber, ob die Sofortmeldung (und damit auch die spätere Anmeldung) rückwirkend erfolgen soll oder hier der Eintritt auf den aktuellen Tag geändert wird. Eine Abweichung zwischen Sofortmeldung  und SV-Anmeldung erfolgt bei uns nicht wg. verspätete Sofortmeldung (wir haben eher die Abweichung, dass die Sofortmeldung rechtzeitig erstellt wurde, aber der AN erst später tatsächlich angefangen ist. Hier stornieren wir die Sofortmeldung i. d. R. nicht, weil meistens dann die neue Sofortmeldung verspätet sein würde, sondern ändern nur das Eintrittsdatum).

 

Wir weisen unsere Mandanten darauf hin, dass die Sofortmeldung nur während unsere Öffnungszeiten erstellt werden, also keine Sofortmeldungen am Samstag oder Feiertag. Wenn jemand kurzfristig neue AN einstellt, weisen wir darauf hin, dass die Sofortmeldung über SV-Meldeportal auch vom AG selbst erstellt werden kann.

 

Wir hatten tatsächlich früher mal einen Mandanten, der die Sofortmeldungen selbst erstellt hat, da in der Gastro meistens am Wochenende neue AN angefangen sind. Aber im Grunde erstellen wir für alle Mandanten die Sofortmeldungen.

 

Für unser Chef ist gerade die Sofortmeldung ein wichtiger Punkt. Es muss sicher gestellt werden, dass die Sofortmeldung auch erstellt werden. Wir sind nur 2 Lohnbuchhalter, aber wir erhalten die E-Mail des anderen, damit gerade die Sofortmeldung nicht untergeht. Gleichzeitig sagt unser Chef aber auch, dass wir nicht bei der Bundeswehr sind. Der AG kann nicht erwarten, dass noch eine Sofortmeldung erstellt wird, wenn er die E-Mail erst 2 Min. vor Feierabend sendet. Deshalb sagen wir unseren Mandanten auch, dass die E-Mail mind. 30 Min. vor Feierabend eingegangen sein muss. Klar erstellen wir diese, wenn wir die E-Mail sehen. Aber meistens sehen wir die E-Mail am nächsten Tag, weil wir bereits uns Outlook geschlossen hatten. Wir haben leider viele Mandanten, die kurz vor Feierabend noch senden.

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letzte Antwort am 23.02.2026 11:20:50 von tbehrens
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