Guten Morgen Zusammen!
Ich bin absoluter Beginner im Bereich Lodas... 😉
Nun geht es um den Resturlaub von 2023...
Wenn ich einem Mitarbeiter genommene Tage abziehe, dann nimmt es auf der Probeabrechnung aber vom ganzen Anspruch. die Tage weg, anstatt die Resturlaubstage zu berücksichtigen.
Wie kommt das? Liegt es an einer falschen / fehlenden Eingabe?
Danke vorab! 🙂
Gelöst! Gehe zu Lösung.
nur einmal so am Rande bemerkt, es gibt keine halben Urlaubstage.
@SteP123 schrieb:[...]
Wie kommt das? Liegt es an einer falschen / fehlenden Eingabe?
Danke vorab! 🙂
Sicherlich. Wie erfassen Sie den den genommenen Urlaub?
Über die Erfassungstabellen... BS 71.
@SteP123 schrieb:Guten Morgen Zusammen!
........Nun geht es um den Resturlaub von 2023...
Wenn ich einem Mitarbeiter genommene Tage abziehe, dann nimmt es auf der Probeabrechnung aber vom ganzen Anspruch. die Tage weg, anstatt die Resturlaubstage zu berücksichtigen.
Wie kommt das? Liegt es an einer falschen / fehlenden Eingabe?
Danke vorab! 🙂
Urlaubsanspruch in den Stammdaten: Jährlich 27,5 + Rest 2,5 = 30 Tage offen am 01.01.2024?!!
@greese schrieb:nur einmal so am Rande bemerkt, es gibt keine halben Urlaubstage.
Wo kommt das denn her? Nix für Ungut, aber ist hier weit verbreitet, soweit es sich nicht um den gesetzlichen Mindestlohnanspruch handelt.
Der Anspruch an sich lag bei 30 🙂
@SteP123 schrieb:Der Anspruch an sich lag bei 30 🙂
Verstehe ich ja. Aber die Stammdaten (Anspruch in u. für 2024) sind auch so hinterlegt?
@SteP123 schrieb:
Wie kommt das? Liegt es an einer falschen / fehlenden Eingabe?
Danke vorab! 🙂
Ungewöhnlich ist das schon.
Vielleicht bei dem Mitarbeiter mal den Dezember nachberechnen mit 1|96. Eventuell stimmt es ja dann.
Kann es sein, dass unter den Mandantendaten - Arbeitszeiten - Urlaubsanspruch bei "im Kalenderjahr nicht genommener Urlaub" der Eintrag "Verfällt zum Ende des aktuellen Kalenderjahres" eingestellt ist? Die Einstellung kann man auch separat bei einzelnen Personalnummern vornehmen. Zu finden: Personaldaten - Arbeitszeiten - Urlaubsanspruch
🙂 Vielen Dank für die ganzen Hilfestellungen.
Also die Einstellung an sich war nicht korrekt... Wie Sala schrieb verfiel der Urlaub... und mit "Verfällt im Folgejahr im Monat XY" passt es... dann zieht er es auch noch vom Restanspruch ab!
Dankeschön 🙂
@cro schrieb:
@greese schrieb:nur einmal so am Rande bemerkt, es gibt keine halben Urlaubstage.
Wo kommt das denn her? Nix für Ungut, aber ist hier weit verbreitet, soweit es sich nicht um den gesetzlichen Mindestlohnanspruch handelt.
Moin Cro,
im Bundesurlaubsgesetz (§5 Satz 2) steht ganz klar, dass die Anspruchstage kfm. zu runden sind. Und was hat jetzt der gesetzlich Mindestlohn damit zu tun? Ich finde gerade nicht den Zusammenhang.