Hallo,
wie sieht es denn in der Umsetzung zu dem schönen Thema aus, wenn es soweit ist? 🙂
AG müssten innerhalb von 7 Tagen einen Datensatz an die DSRV (Datenstelle der RV) absetzen. Klingt wie eine neue zusätzliche "Sofortmeldung PV - Anmeldung neuer AN zum Abrufverfahren - Nachweis Kinder". Welche Auswertung wird dies dokumentieren?
Auch für Bestands-AN muss eine Lösung über die sogenannte Initialmeldung her (wird gewiss im Hintergrund angeschubst - auf welchen Protokoll in LAUD sieht man dies dann?).
Hat schon jmd. Infos von DATEV? Dann hier damit 🙂
Ggf. werden aber seitens DATEV auch die Formularsätze angepasst, sodass wir diese dann nicht nur bei tatsächlichen Sofortmeldern sondern bei allen AN einfordern müssten. Ich denke, da mussten die Mdt. schon rechtzeitig von uns informiert werden.
Vielen Dank für Feedback.
@Private09 schrieb:AG müssten innerhalb von 7 Tagen einen Datensatz an die DSRV (Datenstelle der RV) absetzen.
Zu welchem Zweck? Abruf der Kinderdaten oder Meldung, was wir gespeichert haben? Und 7 Tage nach welchem Termin?
Hast du eine Quelle für die beschriebenen Anforderungen? Stelle ich mir in jedem Fall sehr lustig vor, wenn ich innerhalb von 7 (Werk-? Kalender-?)Tagen nach Eintritt die Abfrage machen soll, vom nicht-sofortmeldepflichtigen Mandanten die Unterlagen für die neuen Mitarbeiter aber erst mit den Stundenzetteln bekomme. Meine Kolleginnen machen teilweise ja nicht mal die ELStAM-Abfrage, bevor sie AN zum ersten Mal abrechnen, sondern übernehmen die Angaben vom Personalfragebogen.
Ja, genau deswegen frage ich. Die einschlägigen Infos werden bei den KK u. NWB etc. pp. verkündet.
Ab dem 1.7.2025 haben Arbeitgeber bei Beginn und Ende einer pflegeversicherungspflichtigen Beschäftigung binnen sieben Tagen eine zusätzliche elektronische Meldung über ihr Entgeltabrechnungssystem oder das SV-Meldeportal an die DSRV zu erstatten. Damit wird der Arbeitnehmer „zum Abrufverfahren angemeldet“.
für die Bestands-AN gibt es wohl wieder eine Übergangsregelung bis 31.12.25 - was m.E. keinen Sinn macht, das will ich doch so schnell wie möglich wissen, ob die Infos die wir bisher so angenommen haben korrekt waren... Naja...
Da das Verfahren auf ELStAM basiert, würde ich davon ausgehen, dass die manuell gesammelten Daten deutlich zuverlässiger sind als die Rückmeldungen...
UND DENNOCH hat der Lohnabrechnungen / AG den Gesetzen nachzukommen.
es haben schon alle die Infos seit dem ersten PUEG verfolgt?!
Liebe DATEV - vielleicht könnt ihr helfen. Danke.
Ich hab mich auch schon gefragt wann ich hierzu mal was höre. Danke, dass du die Diskussion gestartet hast!
Das mit den innerhalb von 7 Tagen anmelden habe ich auch gelesen. Bin sehr gespannt wie das gemacht werden soll und ob bzw. was für einen Sinn das hat. Bei der Abmeldung hat man nämlich länger Zeit.
Also Datev oder irgendeiner aus der Community: Wie wird das ablaufen? Wer weiß was?
In der Verfahrensbeschreibung DaBPV vom 12.12.2024 heißt es:
Um eine einheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen und ein möglichst effizientes, schnelles und bürgerfreundliches Verwaltungshandeln zu gewährleisten, ist gemäß § 55 Absatz 3c SGB XI ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Elterneigenschaft und Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder bis zum 31. März 2025 bereitzustellen.
31.03.25 wäre ja jetzt dann.....
@Private09 schrieb:Die einschlägigen Infos werden bei den KK u. NWB etc. pp. verkündet.
Ohne dir an den Karren fahren zu wollen, aber: Links sind eine Bringschuld! Egal, worum es geht. Vernünftig diskutieren kann man nur, wenn alle die gleichen Informationen haben, was erfordert, dass alle mit der/den gleichen Quelle/n arbeiten.
Hallo,
zum aktuellen Zeitpunkt liegen uns noch keine Informationen vor, welche für eine Meldepflicht aus LODAS wichtig wäre.
Sobald uns diesbezüglich neue Informationen vorliegen, informieren wir rechtzeitig in den entsprechenden Dokumenten zum Thema PUEG.
@Private09 schrieb:Copyright schon mal gehört?
Ich hab nicht nur davon gehört, sondern weiß sogar, dass Verlinkungen nicht urheberrechtlich geschützt sind. 😉
(Der Rechtsstreit der deutschen Verleger mit Google drehte sich um die Vorschau-Snippets, die mehr oder weniger umfangreich aus dem Artikel zitieren.)
Es tut mir leid, wenn meine vorherige Antwort und mein Input für Sie als noch nicht im Thema befindlicher Person nicht Ihren Erwartungen entsprochen hat. Vielleicht möchten Sie selbst weitere Recherchen zum eigentlichen Inhalt anstellen oder abwarten, wie es weitergeht. Wenn ich Ihnen in der Zwischenzeit behilflich sein kann, lassen Sie es mich bitte wissen.
Das Verfahren wird auch nicht alle Fälle abdecken z.B. Stiefkinder etc. Aber wir haben ggf. auch Haftungsfragen zu klären und können technisch leider nur ein Jahr zurück ohne weitere Probleme (im Korrekturbedarf) -siehe auch Verzinsungsfrage. Da ist leider mal wieder Theorie und Praxis nicht das Gleiche.
https://www.aok.de/fk/jahreswechsel/pv-nachweisverfahren-kinder/
Das wurde doch nach hinten verschoben...nun kommt es aber. Es geht um die Anmeldung der AN - ähnlich wie eine Sofortmeldung...
Wenn es im Infobrief Lohn erscheint, reicht es mir auch. Den hat gewiss jeder im Abo.
Wie so vieles in Deutschlands Bürokratie"entlastung" und Digitalisierungswut totaler Mist.
Da werde ich wohl irgendwann die Chefin versuchen zu überreden, den Lohn aller Mandanten auf diverse Lohnabrechnungsstellen/-zentren zu verlagern.
Wer will denn da noch freiwillig Lohn machen, der nur einmal im Monat Lohn macht und ansonsten anderweitig beschäftigt ist?
Guten Tag,
hier ist ein bisschen Papier zu dem Thema:
Viele Grüße und einen schönen Nachmittag. 🙂
Hallo.
der Inhalt ist m.E. klar, die Umsetzung ab 01.07. fehlt noch in der Programmwelt...lt. Inhaltsübersicht ist zum 01.07. nichts neues enthalten, oder?
Leider gibt es noch keine aktualisierten Daten.
@Private09 schrieb:Leider gibt es noch keine aktualisierten Daten.
Nuja, was soll Datev denn aktualisieren, wenn selbst bei der DRV das letzte Update von März ist? Offiziell sollte das System zwar am 01. April an den Start gehen, aber das scheint ganz offensichtlich nicht der Fall zu sein. Und selbst wenn, hätte Datev das sicher nicht innerhalb nur einer Woche ohne Pilotierung für alle freigeschaltet.
Ab dem 1.7.2025 haben Arbeitgeber bei Beginn und Ende einer pflegeversicherungspflichtigen Beschäftigung binnen sieben Tagen eine zusätzliche elektronische Meldung über ihr Entgeltabrechnungssystem oder das SV-Meldeportal an die DSRV zu erstatten. S. 191Damit wird der Arbeitnehmer „zum Abrufverfahren angemeldet“ (vgl. § 28a Abs. 13 SGB IV i. V. mit § 55a Abs. 3 Satz 2 SGB XI).
Die Meldung muss neben der Betriebsnummer des Arbeitgebers und dem Tag des Beginns der Beschäftigung auch das Geburtsdatum des Arbeitnehmers und seine steuerliche Identifikationsnummer enthalten.
[i]Für nach dem 30.6.2025 neu eingestellte Beschäftigte ist eine gesonderte Anmeldung zum Abrufverfahren erforderlich; daraufhin erfolgt eine unmittelbare Rückmeldung an den Arbeitgeber. Danach erhält der Arbeitgeber unaufgefordert Meldungen, wenn sich in Bezug auf die Elterneigenschaft und die Anzahl der für den Beitragsabschlag berücksichtigungsfähigen Kinder des Beschäftigten etwas ändert (vgl. § 55a Abs. 4 SGB XI).
[i]Für Beschäftigte, die vor dem 30.6.2025 eingestellt wurden und über den 30.6.2025 hinaus beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt bleiben, hat der Arbeitgeber zum 1.7.2025 einen Initialabruf vorzunehmen. Dieser ist spätestens bis zur Entgeltabrechnung für den Monat Dezember 2025 vorzunehmen (vgl. § 124 SGB IV). Beim Ausscheiden aus der Beschäftigung (nach dem 30.6.2025) wird der Arbeitnehmer binnen sechs Wochen vom Abrufverfahren abgemeldet (vgl. § 55a Abs. 6 SGB XI).
[i]Arbeitgeber schließen mit diesem Abruf ein Abonnement für alle künftigen Informationen über den Elternstatus der Beschäftigten ab. Das heißt: Die Antwort des BZSt beinhaltet bei der Berücksichtigung für den Pflegeversicherungsbeitrag die chronologische Entwicklung der Kinderanzahl bis zum Wegfall des Kinds mit Ablauf des 25. Lebensjahrs. Kommt ein berücksichtigungsfähiges Kind dazu oder ist ein Kind nicht länger zu berücksichtigen, erhält der Arbeitgeber automatisch eine Meldung. Damit kann in den allermeisten Fällen die Anforderung von Nachweisen von den Beschäftigten entfallen.
In Ausnahmefällen sind die Daten des BZSt nicht vollständig. Daten für steuerlich nicht erfasste Kinder können über dieses Verfahren nicht erhoben werden. Das kann bei Stiefkindern der Fall sein. Hier bleibt es dabei, dass Beschäftigte entsprechende Nachweise vorlegen müssen.
Hier die einschlägige Literatur inkl. GESETZESTEXT!!! Ich wundere mich, dass dies keiner kennt...
@Private09 schrieb:Ab dem 1.7.2025 haben Arbeitgeber bei Beginn und Ende einer pflegeversicherungspflichtigen Beschäftigung binnen sieben Tagen eine zusätzliche elektronische Meldung über ihr Entgeltabrechnungssystem oder das SV-Meldeportal an die DSRV zu erstatten. S......................................Hier die einschlägige Literatur inkl. GESETZESTEXT!!! Ich wundere mich, dass dies keiner kennt...
Ich persönlich wäre vollkommen zufrieden, wenn DATEV dazu inhaltlich Mitte bis Ende Mai etwas kommuniziert. Ich wundere mich sehr, das hier und jetzt eine solche Dringlichkeit gesehen wird.
@Private09 schrieb:
Hier die einschlägige Literatur inkl. GESETZESTEXT!!! Ich wundere mich, dass dies keiner kennt...
Das ist ja schön und gut. Aber bevor die DATEV dies in die Programme einbaut und Informationen herausgibt, muss doch erst die TECHNISCHE Umsetzung geklärt sein.
und mal so nebenbei: Im SV-Meldeportal finde ich dazu auch noch nichts...
@Private09 schrieb:Hier die einschlägige Literatur inkl. GESETZESTEXT!!! Ich wundere mich, dass dies keiner kennt...
Es liegen ja doch einige Schritte zwischen Kennen und
Ich sehe das aktuell noch relativ gelassen. Zum Einen ist bis zum 1. Juli noch Zeit, zum Anderen kann, wie @Uwe_Lutz sagt, DATEV nicht viel machen, wenn die zuständigen Stellen (DRV, BZSt) ihren Teil noch nicht erledigt haben. Die nötige Schnittstelle ist bestimmt schon fertig und getestet, aber in die Pilotierung kann das doch erst gehen, wenn die Daten auch tatsächlich abrufbar sind. Und vorher wird von DATEV auch keine weitere Info kommen.
Genau: Immer mit der Ruhe - und dann mit nem Ruck. 😉
DATEV hat uns gebeten, solche Themen hier aufzunehmen, also mache ich das. Aufgrund der Tatsache, dass DATEV noch nichts davon wusste (! oder uns noch nicht den aktuellen Stand mitgeteilt hat) – siehe oben Frau Kilic – und heute Morgen eine Anfrage/Literatur von "rshcoepe" zu diesem Thema einging, die meiner Meinung nach nichts Neues enthielt, wollte ich nur sicherstellen, dass der Verfasser dies kurz bestätigt oder ich etwas übersehen habe.
Ich dränge nicht, sondern versuche lediglich, regulär an der Kommunikation teilzunehmen und Feedback zu erhalten.
Dafür ist das Portal ja gedacht.
Welche 7 Tage? NachBeschäftigungsbeginn, nach der Abrechnung des neuen Mitarbeiters oder was?
Das weitere Vorgehen steht ja scheinbar nicht fest. Von der Datev kommt ja auch nicht
Ab Beschäftigungsbeginn wäre ja der Hammer . Ich bekomme Neuzugänge immer erst zur Abrechnung (außer Mindestdaten bei Sofortmeldungspflicht).
Ich rechne ca 80 Mandaten ab mit von 1 Ma bis zu 100 MA. Natürlich hat nicht jeder jeden Monat Neuzugänge.
Aber trotzdem wäre das ein massiver Arbeitsaufwand in der ersten Monatswoche. Sozusagen eine Sofortmeldung für alle durch die Hintertür
Kann ich mir nicht vorstellen 😞
Erstmal abwarten wann überhaupt was umgesetzt wird
Meine Kollegin meint das man tatsächlich ab spätestens Juli hierfür alle neuen Arbeitnehmer sofort bzw. bis zum 07. Arbeitdstag anmelden muss. Hat die in einem Jahresseminar gehört.
Sie wollte schon bei Datev anrufen hierzu.
Warum kommt da nichts? Wir müssen ja auch alle Mandaten informieren.
Eigentlich mach ich meinen Jahresurlaub immer zum Monatsende/Monatsanfang. Anders funktionieren zwei Wochen am Stück im Lohnbüro bei uns nicht.
Ca 20. Wenn die Löhne durch sind - Spätestens am 06./07. muss ich wieder im Büro sein für die Spätabrechner.
Ich frage mich wie das jetzt funktionieren soll. Mehr als zwei Wochen geht natürlich eh nicht aber das möchte ich schon einmal im Jahr haben 🙁.
wird immer schwieriger
Nun mal langsam mit den Pferden. Scheinbar weis bisher keiner was da kommt .
und auf zwei Wochen Urlaub am Stück hat jeder Anrecht. Dann muss eine Vertretung ran als Ausnahme
Hallo Ewa,
ich kenne das Problem, insbesondere da die Mdt. sich umgewöhnen müssen. Vor allem weiß ich nicht, wie die Mdt., die bisher die Vorerfassung machen, das bewerkstelligen wollen, denn dann müsste dies auch dort programmiert werden...wie mit der SV-Nr., was es lt. meinen Mdt. bisher noch nicht gibt und dann nach Import der Daten nicht mehr bei uns hoch plöppt...
aber lt. anderen Kollegen haben wir ja noch Zeit satt bis Juli 😇 fraglich ist nur, ob es Strafen geben wird, die wir wohl erst vier Jahre später auferlegt bekommen - schön mit Säumniszuschlägen🙄
@Ewa123 Bitte mal die Nachrichten 22-24 lesen. Und dann wieder Anfang Juni darüber nachdenken.
Und aus meiner Sicht erstmal nicht mit Strafen rechnen!!