Hallo Community,
seit dem 21.03.2024 steht das Service-Release 12.74 von LODAS zur Installation per DFÜ bereit.
Alle Informationen rund um die Software-Bereitstellung findet Ihr hier.
Die neue Version enthält gesetzliche Änderungen.
Gesetzliche Änderung:
Programmablaufplan (Steuer-PAP) ab April 2024
Die neue Version von LODAS berücksichtigt die beschlossenen Änderungen, aus dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz. Daraus ergeben sich Änderungen auf die Programmablaufpläne ab April 2024 für die Berechnung von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (Steuer-PAP):
Der angepasste Steuer-PAP ist spätestens ab April 2024 anzuwenden und gilt rückwirkend ab 01.01.2024. Im DATEV-Rechenzentrum wird die Änderung ab dem 21.03.2024 umgesetzt.
Mit der nächsten Lohnabrechnung werden betroffene Mitarbeiter automatisch nachberechnet. Beachten Sie: Von der automatischen Nachberechnung sind bereits ausgetretene Mitarbeiter ausgenommen. Wenn Sie ausgetretene Mitarbeiter korrigieren möchten, müssen Sie diese Mitarbeiter manuell nachberechnen.
EEL-Meldungen dürfen in diesem Sonderfall nicht storniert und neu erstellt werden. Im DATEV-Rechenzentrum wird dies automatisch berücksichtigt. Die AAG-Anträge hingegen werden automatisch durch die Nachberechnung storniert und neu erstellt.
Weitere Informationen: Gesetzliche Änderungen im Bereich Personalwirtschaft
Weitere Informationen: Öffentlicher Dienst - Allgemeines, Änderungen und Neuerungen im Überblick
Detaillierte Informationen zu den gesetzlichen und funktionalen Änderungen findet Ihr bei DATEV MyUpdates:
- Neuerungen in LODAS classic
- Neuerungen in LODAS comfort
Eine Übersicht aller Update-Termine findet Ihr hier.
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Der Infoservice Personalwirtschaft ist ein kostenloser Service-Newsletter. Der Newsletter informiert Euch über wichtige gesetzliche Änderungen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung und über funktionale Programmänderungen. Ihr könnt den Infoservice hier abonnieren.
Viele Grüße von Ihrem Community-Team PWS
Moin Frau @Betül_Kilic ,
die Anwendung des neuen PAP für die LSt-Berechnung erfolgt auch bei der Abrechnung mit der vorherigen LODAS-Version 12.72, da die Umstellung ja im RZ erfolgt.
Als Neuerungen im Programm für die Version 12.74 wird auch unter myUpdates nur auf den neuen PAP hingewiesen.
Wofür ist die neue Version genau da? Muss ich, wenn die Abrechnung mit dem neuen PAP mit der Version 12.72 erfolgt ist, nach dem Update auf 12.74 eine Wiederabrechnung vornehmen? Erfolgt dies als Nachberechnung automatisch?
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Frau Betül-Kilic,
in ihrer Information schreiben Sie, dass ausgeschiedene Mitarbeiter manuell nachzuberechnen sind.
Bei Haufe gibt es dazu eine Einschränkung:
Viele Grüße und einen schönen Tag.
Guten Morgen,
ist eine kurzfristige Installation des LODAS-Updates nun notwendig oder nicht ?
Wenn die Änderungen im RZ ohnehin ab sofort berücksichtigt werden, bedeutet das für mich ja erstmal, dass das LODAS-Update KEINE Notwendigkeit hat.
Vielen Dank.
Nun die Frage ist ab wann rechnen Sie den April Lohn ab und dort sollte das update dann installiert sein.
Ich habe meinen update Termin jetzt auf den 5.4. verschoben, auch wg. der zuweilen vorkommenden EO DB Problematik.
"Sollte" ok, aber muss nicht, da die relevanten Änderungen ja ab sofort sowieso im RZ berücksichtigt und entsprechende Korrekturen erstellt werden. Oder liege ich da falsch ?
Ich habe hier noch ein paar März-Löhne diese Woche zu bearbeiten. LODAS-Version ist noch 12.72; die Nachberechnung für Januar und Februar erfolgt automatisch im Rechenzentrum. Bisher keine Probleme bemerkt.
@bodensee schrieb:Nun die Frage ist ab wann rechnen Sie den April Lohn ab und dort sollte das update dann installiert sein.
Ich habe meinen update Termin jetzt auf den 5.4. verschoben, auch wg. der zuweilen vorkommenden EO DB Problematik.
Die Nachberechnung erfolgt auch schon mit der Lohnabrechnung März 2024 für die Monate 01+02/2024.
Hallo Herr Lutz,
Sie haben Recht. Die Anwendung des Steuer-PAP erfolgt auch mit der LODAS-Version 12.72.
Die Nachberechnung findet auch mit der aktuellen LODAS-Version 12.74 automatisch statt.
Durch die Auswirkungen des Steuer-PAP dürfen bereits bestehende EEL Anträge nicht storniert und neu erstellt werden. Betroffene EEL-Meldungen mit einem Fehlzeitenbeginn zwischen dem 01.01.2024 und 29.02.2024 wurden bereits am 07.03.2024 im DATEV-Rechenzentrum identifiziert. Für diese EEL-Meldungen wurde automatisch das Kontrollkästchen Stornierung und Neuerstellung der EEL-Meldung unterdrücken aktiviert. Aus diesem Grund werden betroffene EEL-Meldungen nicht erstellt oder korrigiert.
Mit der Installation von LODAS 12.74 (Service-Release, voraussichtlich 21.03.2024) wird Ihnen das aktivierte Kontrollkästchen Stornierung und Neuerstellung der EEL-Meldung unterdrücken im Programm angezeigt.
Informationen hierzu finden Sie auch im Dokument: LODAS: EEL-Meldungen werden nicht erstellt oder korrigiert .
Hallo @lohnexperte,
ob Sie für bereits ausgeschiedene Mitarbeiter eine manuelle Nachberechnung aufgrund des Steuer-PAP anstoßen, bleibt Ihnen überlassen.
Eine systemseitige Nachberechnung für bereits ausgetreten Arbeitnehmer findet nur dann statt, wenn zum Beispiel Änderungen an den Personal-Stammdaten rückwirkend durchgeführt werden (zum Beispiel: Steuerklassenänderung).
Hallo Frau @Jacqueline_Schön ,
ich greif mal den für mich m.E. wichtigen Part aus Ihrem Posting raus:
@Jacqueline_Schön schrieb:
Mit der Installation von LODAS 12.74 (Service-Release, voraussichtlich 21.03.2024) wird Ihnen das aktivierte Kontrollkästchen Stornierung und Neuerstellung der EEL-Meldung unterdrücken im Programm angezeigt.
Wenn ich also Abrechnungen für Mdt. erstelle, die gar keine EEL-Meldungen in 2024 hatten, spielt es keine Rolle, ob ich mit der Version 12.72 oder 12.74 abrechne.
Und wenn ich Mdt. abrechne, bei denen zwar EEL-Meldungen vorlagen, hier aber nichts zu ändern ist, wird eine Korrektur aufgrund des neuen PAP auch automatisch im RZ unterdrückt.
"Interessant" werden also dann die Abrechnungen, bei denen ich jetzt EEL-Meldungen aus den bereits abgerechneten Monaten korrigieren muss und diese Korrektur nicht (nur) aufgrund der neuen PAP erfolgen. Dann kann ich den Haken nicht rausnehmen, weil diese in LODAS gar nicht drin sind.
Unabhängig davon sollte die Installation möglichst bald erfolgen (auf unserem ASP-Server wird dieses in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch vorgenommen).
Ich hoffe, ich habe dies richtig zusammengefasst.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
wir haben das Update gemacht, die Rückrechnungen betreffen bei uns nur Mitarbeiter, die mindestens zwei Kinder unter 25 Jahren haben.
Ich musste tatsächlich auch eine EEL-Bescheinigung ändern, weil der Tag des Krankgeldbeginns im Februar geändert werden musste. Das Feld "Stornierung und Neumeldung EEL unterdrücken" ist leer und kann angeklickt werden, was ich ja nicht musste, weil ich eine Korrektur benötigte.
Viele Grüße
Sailor
Hallo Herr Lutz,
ganz herzlichen Dank für Ihre Zusammenfassung zum Update. Erst durch Ihre Darstellung ist bei mir der Groschen gefallen bzgl. der ohne das Update nicht möglichen EEL-Neumeldungen ...
Ich habe hier einen besonderen Fall: Am 28. und 29.02.2024 hatte ein Mitarbeiter eine unbezahlte Fehlzeit wegen Kinderkrankenpflege. Da ich die Abrechnung am 28.02.2024 in das RZ gesandt habe, wurde keine EEL-Meldung erzeugt. Den Mitarbeiter habe ich entsprechend informiert, dass die EEL-Meldung zusammen mit der Märzabrechnung 2024 (erstmals) erzeugt wird. Nun passiert das auch nicht, weil das Update noch nicht eingespielt ist. Ich darf den Mitarbeiter also um weitere vier Wochen vertrösten. (Änderungen in den PSD und die Auslösung einer Nachberechnung auf 02/2024 mittels "1" und "96" führen leider auch nicht dazu, dass eine EEL-Meldung erzeugt wird.)
Wenn ich daran denke, dass der Gesetzgeber auch im weiteren Verlauf des Jahres 2024 noch einmal neue Steuer-PAP veröffentlichen will, werde ich unruhig. Ist das der vielgepriesene Bürokratieabbau, der die Wirtschaft entlasten soll?
Unfassbar!
Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.
Hallo @lohnexperte ,
setzen Sie mal in der Fehlzeiten in das Feld "Stornierung und Neuerstellung..." über die rechte Maustaste ein Änderungskennzeichen, so dass das leere Feld als geändert gekennzeichnet wird.
Hallo Herr Lutz,
vielen Dank für Ihren Hinweis.
Allerdings handelt es sich in dem von mir beschriebenen Fall um eine andere Fehlzeit (Kinderpflege mit Krankengeld). Und in der sich dort öffnenden Erfassungsmaske Allgemeine Angaben finde ich keine solche Auswahlmöglichkeit.
Viele Grüße und einen schönen Tag.
Da könnte dies der Haken "Beträge für EEL festschreiben" sein.
Das klappt leider auch nicht. Ich werde wohl wirklich auf das Update warten müssen.
Dennoch: Herzlichen Dank für Ihre Mühe! 😊
Viele Grüße!
Durch ein bisschen "Rumgefummel" ist jetzt das Problem gelöst:
Die ursprünglich in 02/2024 erfasste Fehlzeit habe ich nun unter dem Bearbeitungsmonat 02/2024 gelöscht und unter dem Bearbeitungsmonat 03/2024 erfasst --> und nun kommt laut Probeabrechnung tatsächlich eine EEL-Meldung!
😊
VG
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage:
Worauf bezieht sich die Berechnung der Pflegeversicherung? Auf die Anzahl der erfassten Kinder oder auf den erfassten Kinderfreibetrag?
Ich habe folgende Arbeitnehmer:
Nr. 1 --> Stkl. 1 KiFb 0,5, aber 2 erfasste Kinder (unter 25) --> Nachbrechng. für 01+02/24
Nr. 2 --> Stkl. 4 KiFb 1,0, 1 erfasstes Kind (unter 25) --> keine Nachberechng. für 01+02/24
Lt. Infoservice März:
Vielen Dank vorab!
Hallo Diana,
die Korrektur betrifft nur AN mit mehr als 1 Kind unter 25 Jahre, da hier der Rabatt nun auch in den Vorsorgeaufwendungen hinterlegt ist.
Gruß
Hallo,
da sich aus dem per ELSTAM übermittelten KFB nicht die Anzahl der KInder unter 25 ergibt, greift das Programm auf die Kinder in den Kinderdaten zurück, hilfsweise auf die in den Allgemeinen SV-Daten hinterlegte manuelle Erfassung:
Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.
leider wirkt sich der "Rabatt" bei einigen Mitarbeitern als Nachzahlung aus. Was wiederum schon wieder zu Diskussionen mit den Mandanten und den Arbeitnehmern führt und das wegen diesen Kleinstbeträgen.
Es wäre wirklich schöner, wenn die Beschlüsse früher umgesetzt werden könnten.
Ich vermisse die gute alte Zeit, wo solche Änderungen noch zu Beginn eines Jahres umgesetzt wurden.😃
@wicki04 schrieb:leider wirkt sich der "Rabatt" bei einigen Mitarbeitern als Nachzahlung aus.
Der "Rabatt" wirkt sich bei der jetzigen Korrektur immer nur als Nachzahlung aus (oder die AN zahlen gar keine Steuer - dann hat dies gar kein Auswirkung).
Die Pflegeversicherung ist in die Berechnung der Lohnsteuer eingearbeitet. Bisher wurde die Beitragsreduzierung ab 07/2023 bei mehreren Kindern bei der LSt-Berechnung nicht berücksichtigt.
Warum der Gesetzgeber jetzt meinte, dies muss nun auch (und dann noch rückwirkend) in die LSt-Berechnung eingearbeitet werden, statt den Eltern mit mehreren Kindern dies als Bonus zu belassen, steht auf einem anderen Blatt.
Ah ok, ich war der Meinung, dass es auch LSt-Erstattungen gibt. Ein Mandant fragte hierzu nämlich nach, warum es Unterschiede bei den Mitarbeitern gibt. Ich hatte hierzu nur auf die Pflegeversicherung verwiesen.
Dann bleibt ja von dem Vorteil bei mehreren Kindern nicht mehr besonders viel über.
Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht, es wäre wirklich schön gewesen, den Eltern den kleinen Bonus zu gönnen, sind ja wie gesagt nur Kleinstbeträge und dafür muss wieder dieser bürokratische Aufwand betrieben werden. Das steht m.E. in keiner Relation. Aber daran werden wir uns wohl gewöhnen müssen.
Könnte bitte dieses Thema geschlossen werden, damit nicht zu jedem möglichen Installationstermin die Meldung an die Oberfläche kommt, daß eine neue LODAS- Version bereit stünde.
Danke.
Also m.E. geht es hier im Bereich Personalwirtschaft (nicht im Bereich Hardware, Software und Installation) um die Auswirkungen der LODAS-Version 12.74.
Die Info ist nicht in erster Linie für die Installation notwendig sondern für die inhaltlichen Anpassungen.
Das ist also durchaus richtig, wenn der Thread noch einmal hochkommt, wenn sich da noch Neuerungen oder Fragen ergeben.
es drängt sich bei jedem Anwender in den Vordergrund und als Admin lese ich:
"Neue Version: LODAS 12.74 steht bereit"
Das war auch der ursprüngliche Sinn des Tweets: Bitte installieren SOFORT!
@martinkolberg schrieb:
Das war auch der ursprüngliche Sinn des Tweets: Bitte installieren SOFORT!
Das ist Ansichtssache.
Der umfangreichere Teil des Beitrags von Frau Kilic betraf die Beschreibung der gesetzlichen Änderungen und darum geht es hier im Bereich Personalwirtschaft.
Hallo zusammen,
seit dem Update auf die Version 12.74 habe ich im Programm LODAS Auswertungen ein Problem mit der Schnellsuche. Sobald ich den schwarzen Pfeil klicke, um einen Mandanten auszuwählen, reagiert das Programm zunächst nicht und meldet "(Keine Rückmeldung)". Nach ca. 30 Sekunden Wartezeit öffnet sich dann das Fenster zum auswählen des Mandanten.
Ist zufällig jemand hier mit dem gleichen Phänomen und ggf. einem Lösungsansatz?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo @m_brust_stb-brust,
uns ist bekannt, dass die Mandantenliste in der Schnellsuche sehr lang braucht um sich zu öffnen.
Unsere Entwicklung prüft gerade den Sachverhalt. Gern halten wir Sie hierzu auf dem Laufenden.