Bei der Probeabrechnung 01/2026 kommt folgende Meldung:
Es wird hier nur 1 sv-freier GGF abgerechnet, daher wird die UV in dem Sinne nicht verwendet.
Aber muss ich jetzt die Mitgliedschaft beenden? Sonst kommt der Hinweis ja immer? Aber das Unternehmen bleibt ja Mitglied? Ich bin verwirrt.
Ist das neu?
Haben wir auch bei einer Firma gehabt (müsste wirklich neu sein), wo nur noch 1 GGF abgerechnet wird und dann die UV mit Grund 07 zum 31.12.25 beendet.
Spontan haben wir dabei kein Problem gesehen.
Dann werde ich das wohl auch so machen, denn diesen Hinweis habe ich heute auch erhalten,
bei einem Mandanten der nur einen GGF abrechnet.
Aber es ist schon putzig:
Bei der Neuanlage eines Beschäftigungsbetriebes wird zwingend die BG-Anmeldung inkl. Unternehmensnummer verlangt, damit ich überhaupt was machen kann.
Jetzt soll ich aber die Mitgliedschaft deaktivieren.
"Wisst ihr noch was ihr wollt?" - Hätte ich jetzt beinah gesagt.
Mich wundert vor allem warum wir nicht darüber informiert wurden ... zu jeder Änderung bekommen wir eine Info, hierzu aber nicht.
@NinaJ Genau letzte Woche habe ich einen neuen Mandanten angelegt und mich auch gefragt, wie das ins Zukunft laufen soll ... vielleicht bekommen wir dann eine Pseudo-Mitgliedsnummer von der BG 😂..??damit wir, bei der seit neusten KI-gesteuerten ARGE (wo man eine halbe Stunde mit den Unternehmensarten festhängt, da das System diese nicht kennt) eine Betriebsnummer bekommen.
Ja man braucht doch aber eine Betriebsnummer nur wenn man sv-pflichtige AN abrechnen will.
dementsprechend braucht man dann auch eine BG dazu.
Wenn man nur Gesellschafter/Geschäftsführer ohne SV-pflicht abrechnen will, muss man keine BNR und BG anmelden.
weiß man aber auch nicht immer, oder es gab mal einen sv-Pflichtigen oder kommt noch einer...
Ich habe das gleiche Problem und die Mitgliedschaft jetzt mit dem Grund 07 beendet. Statt dem Hinweis beim Lohn senden kommt jetzt das im Fehlerprotokoll:
Aber gut, ignoriere ich halt jetzt einfach mal... Schön geht anders... 🙂
na super 😄
keiner mag Fehlermeldungen!
wir haben die selbe Fehlermeldung allerdings einmal scheidet der letzte AN am 15. Januar aus und einmal ist es nur eine Aushilfe.
In beiden Fällen macht das für mich keinen Sinn
Ich habe bei LODAS das gleiche Problem,
bei einem Mandanten mit nur einem Minijobber als Angestellten.
Hallo @T_DalMagro,
gerne sehen wir uns das einmal genauer an.
Bitte wenden Sie sich über einen anderen Servicekanal an uns.
Hallo Frau Loos,
weiß man denn inzwischen, was diese Meldung auslöst? Meine Kollegin hat den Fall ebenfalls bei Mandanten mit uv-pflichtigen Arbeitnehmern.
Bei mir kommt sie nur bei einem Mandanten. Dieser hat allerdings nur 2 sv-freie GGF. Da kläre ich aber noch mit der VBG, ob ich einfach so die Mitgliedschaft beenden "darf/kann".
LG Sandra Hasieber
@Claudia- schrieb:Ja man braucht doch aber eine Betriebsnummer nur wenn man sv-pflichtige AN abrechnen will.
dementsprechend braucht man dann auch eine BG dazu.
Wenn man nur Gesellschafter/Geschäftsführer ohne SV-pflicht abrechnen will, muss man keine BNR und BG anmelden.
Eine Betriebsnummer benötigen Sie aber trotzdem, da in der Datenbank zur Betriebsdatenpflege das Haupt-Ordnungsmerkmal die Betriebsnummer ist.
Auch wenn ein Betrieb keine sv-pflichtigen AN abrechnet, so ist es immerhin ein lohnverantwortender Betrieb. Der Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung greift u. a. auch auf diese Datenbank zu und auch für diesen ist die BNR das wichtigste Ordnungsmerkmal.
Wie wäre es in dem Fall, bei dem die sv-rechtliche Würdigung durch die lohnabrechnende Stelle nicht korrekt erfolgt ist? Gäbe es keine BNR, würde der Prüfdienst von dem Betrieb nichts wissen und somit auch keine Prüfung durchführen und den Fehler nicht feststellen können. Was im überschaubaren Bereich der Künstlersozialabgabe noch halbwegs verschmerzbar sein kann, gilt nicht für den Hauptbereich der Entgeltabrechnung.
Warum hat wohl die Systematik bei der Beantragung der einzelnen Nummern geändert von BNR→UNR (Unternehmernummer bei der BG) auf UNR→BNR mit gleichzeitiger Verpflichtung, den Betrieb innerhalb von einer Woche nach Gründung bei der zuständigen BG anzumelden?
(► § 192 SGB 7 - Einzelnorm, Abs. 1)
Man möchte verhindern, dass sich "6-Monats-Betriebe" aus dem Staub machen und sich um die UV-Beiträge drücken (BNR gibt es nur mit UNR) und durch die zwingende Vergabe einer BNR (falls nicht bereits eine vorliegt) wird die Betriebsdatenbank "automatisch" gefüllt, so dass diese Betriebe auch bei der DRV erscheinen.
Solche Lücken wie bei der KSV wie z. B. bei reinen E-Commerce-Buden ohne Angestellte (bisher ohne BNR, also keine turnusmäßige Betriebsprüfung durch die DRV, aber hohes Potential bei Kosten für Eigenwerbung) sollen damit auch geschlossen werden; und wenn es nur aus Gleichbehandlungs-Gesichtspunkten ist.
Ob das in der Realität auch alles so eintrifft, wage ich zu bezweifeln, aber zumindest die gesetzlichen Grundlagen sind vorhanden und mangels anderer Kontrollmöglichkeiten die einfachste Lösung.
Meiner Meinung nach ist das auf der Seite der Alles Wichtige rund um die Betriebsnummer verlinkte Entscheidungsschema zur Betriebsnummernvergabe überholt (Stand 12.07.2022).
Hieraus ist sicherlich keine Verpflichtung abzulesen, dass auch eine BNR beantragt werden muss, bei der letzten UNR-Beantragung durch mich war es aber zumindest in diesem Fall so, dass entweder eine gültige BNR angegeben werden musste oder sie automatisch beantragt wurde.
Dass dieses System unterlaufen werden könnte, habe ich weiter oben schon angemerkt, aber wenigstens kann sich niemand mehr auf Unwissenheit berufen.
Unternehmernummer, Zentrales Dateisystem der Unfallversicherungsträger
Laut Arbeitsagentur:
Und wenn ich eine BNR beantragen will und die Fragen ausfülle komme ich zu diesem Punkt und kann hier wählen:
Wobei nach Einschätzung eine sv-pflichtige Beschäftigung vorliegt? Wenn ich eindeutig einen 100% igen Gesellschafter/GF habe?
Und wenn ich nein auswähle:
Warum es bei mir anders war - keine Ahnung.
Allerdings bleibe ich bei meinen Aussagen, der Zwang wird kommen. Gerade in Zeiten der "leeren" Kassen wird man sich mit dem Status quo nicht zufrieden geben.
Hallo shasieber,
die erscheinende Fehlermeldung befindet sich aktuell auch in Prüfung bei unseren Kollegen.
Hallo Frau Friedrich,
ich erhalte weiterhin den Hinweis.
Abrechnen tun wir bei einem Mandant, der nur Versorgungsbezügler hat.
Es ist alles richtig hinterlegt bzw. ich habe keine Änderungen zum Jahreswechsel gemacht bzgl. der Mitgliedschaft. Warum taucht diese Meldung immer wieder auf?
Vielen Dank